GEZ-Inspirationskurs: 6.2. Bevor der Gerichtsvollzieher kommt - Aufwärmphase & unmittelbare Gesprächsvorbereitung (2/4)steemCreated with Sketch.

in #gez7 years ago (edited)


  1. Warum Du mit dem Gerichtsvollzieher eine gemeinsame Lösung finden solltest

  2. Was der Gerichtsvollzieher von Dir wissen möchte

  3. Der Gerichtsvollzieher kommt unangemeldet - Nutze die Nochmal-drüber-Schlafen-Nacht

  4. Wie viele und welche Zeugen Du für das Gespräch mit dem Gerichtsvollzieher organisieren solltest


2. Was der Gerichtsvollzieher von Dir wissen möchte


Je nachdem, wie das Gespräch zwischen Dir und dem Gerichtsvollzieher über die Forderungen des Beitragsservice verläuft, wird der Gerichtsvollzieher mehrere Dinge von Dir wissen wollen.

Eine Frage, die dabei definitiv auftauchen wird, ist folgende:


Sind Sie zahlungswillig?


Bei dieser Frage ist Vorsicht angesagt.


Denn das ist eine Fangfrage!


Denn wenn Du bei dieser Frage mit einem klaren NEIN antwortest, dann ist dieses mitunter „unangenehme Gespräch“ für den Gerichtsvollzieher beendet.

Er packt seine Sachen und gibt Deinen Fall an jene Instanzen ab, die über Kontopfändung und Erzwingungshaft entscheiden.


Antwortest Du allerdings mit JA, dann würdest Du Dir selbst widersprechen.


Deshalb wird im Netz bei den Fanatikern von Recht und Gesetz auch oft die Antwort

„Ja, wenn alles rechtmäßig sein würde, dann wäre ich zahlungswillig!“

empfohlen, um den Gerichtsvollzieher dazu zu nötigen/ zu verführen sich mit den rechtlichen Widersprüchen auseinander zu setzen.

Diese Antwort funktioniert auch in gewisser Weise, so daß Du sie zur Not immer ins Spiel bringen könntest.


Wenn Dein Fokus allerdings nicht wirklich auf Recht und Gesetz liegt sondern eher auf Einfühlsamkeit und menschliches Miteinander, dann wäre diese Antwort ebenfalls nicht stimmig.

Da Du den Gerichtsvollzieher während des Gesprächs nämlich zu einem Verbündeten gemacht hast, wäre folgende Antwort sehr gut geeignet:

„Ich bin genauso zahlungswillig wie Sie es sind, Herr Gerichtsvollzieher!“


Es mag nun sein, daß sich der Gerichtsvollzieher mit dieser Antwort nicht zufrieden gibt und nochmals nachhakt.

D. h., daß Du im Stile eines Verkäufers gegenüber dem Gerichtsvollzieher deshalb auch noch eine gewisse „Einwandbehandlung“ betreiben darfst.

Doch dazu später mehr… ;)


P.S.: Den gesamten GEZ-Inspirationskurs findest Du HIER.


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