Student to sublet tent on balcony | Schüler soll Zelt auf Balkon untervermieten [English | Deutsch]

in #funny6 years ago

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englisch.jpg English

Proposal of the Berlin Social Court

There are court rulings that make you wonder if the judge is just kidding. This was not only the case when I pronounced the verdict on the GEZ, but now in this case as well.

A pupil, who receives BAföG in the amount of approximately 500 euros, wanted to receive an increase in his grants in an expedited procedure. The court rejected this request. This is not unusual at first. But the proposal is already ingenious:

The judge stated that the student should sublet parts of his 28 square meter apartment.

The court referred to an advertisement in which sleeping places were offered in a tent on a kitchen balcony. The tenant only has to pay 260 euros per month. However, it is not even clear whether this ad was a joke or a serious one.

Nevertheless, the court was of the opinion that the student could also sublet his couch. This would allow him to earn 39 euros a day.

Now, seriously. If someone is not entitled to any further payment under any laws, then that is the case. But to suggest to the man that he should rent a campground on his balcony is ridiculous.

Apparently, the Berliners have more humor than many thought.

The lawyer had posted the reason for the verdict on Facebook.


deutsch.jpg Deutsch

Vorschlag vom Berliner Sozialgericht

Es gibt Urteile vom Gericht, bei denen man sich fragen muss, ob der Richter nur einen Scherz macht. Dies ging mir nicht nur bei der Urteilsverkündung bezüglich der GEZ so, sondern nun auch in diesem Fall.

Ein Schüler, welcher BAföG in Höhe von rund 500 Euro erhält, wollte in einem Eilverfahren eine Aufstockung seiner Zuwendungen erhalten. Das Gericht lehnte diesen Antrag ab. Dies ist erst einmal nicht ungewöhnlich. Doch der Vorschlag ist schon genial:

Der Richter gab an, dass der Schüler teile seiner 28 Quadratmeter kleinen Wohnung untervermieten solle.

Dabei bezog sich das Gericht auf eine Anzeige, in der Schlafplätze in einem Zelt auf einem Küchenbalkon angeboten wurde. Der Mieter müsse nur 260 Euro im Monat dafür zahlen. Es ist jedoch nicht einmal klar, ob diese Anzeige ein Scherz oder ernst gemeint war.

Dennoch war das Gericht der Meinung, dass der Schüler auch seine Couch untermieten könnte. Dadurch wäre es ihm möglich 39 Euro pro Tag zu verdienen.

Jetzt mal ernsthaft. Wenn jemanden keine weiteren Zahlung aufgrund irgendwelcher Gesetze zustehen, dann ist das so. Aber dem Mann vorzuschlagen, dass er einen Zeltplatz auf seinem Balkon vermieten solle, ist doch schon lächerlich.

Anscheinend haben die Berliner mehr Humor als viele bisher dachten.

Der Anwalt hatte die Urteilsbegründung auf Facebook gepostet.

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Hatte den Artikel auch gerade gelesen und dachte erst, es sei ein Beitrag vom Postillon.
Mal schauen, ob es von dem Schüler bald so eine Wohnungsanzeige gibt :D

Als ich deinen Kommentar angefangen hatte zu lesen dachte ich erst, ich wäre auf Postillon reingefallen. Aber das Urteil scheint echt zu sein.

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