Eine freie Gesellschaft braucht ein Fundament. Teil 32 (Entflechtung der Monopolkonzerne; Privatisierung der Monopole)

Fundamente.jpg

Entflechtung der Monopolkonzerne

Was treibt die Verfechter einer freien Gesellschaft gegen den Monopolismus, insbesondere gegen den Staatsmonopolismus auf die Barrikaden? Es ist die Angst vor Unterdrückung, vor Fremdherrschaft, vor Einschränkung der freien Lebensentfaltung. Die Angst ist berechtigt, aber sie kann besänftigt werden, nur nicht allein durch die Abschaffung von Monopolen. Einige Monopole müssen - wie wir gesehen haben - im Interesse von deren Tauschgutabnehmern überleben, abgesehen zu den Überlegungen zur Natur des Menschen, die die monopolistische Oberherrschaft über andere Menschen immer wieder anstrebt (s. Teil 30 in #freie-gesellschaft). Bestimmte Dienstleistungseinrichtungen innerhalb der Gesellschaft sind nur als Monopole opportun bzw. funktionieren nur als solche. Vor allem die obligaten Monopole („natural monopolies“) müssen erhalten bleiben. Aber wie kann man deren Selbstherrlichkeit bändigen?

Die Beschränkung monopolistischer Macht wird natürlich zunächst einmal dadurch bewirkt werden können, dass sich die Anzahl der Monopole verringert, dass sich Monopolismus zugunsten des Wettbewerbs auflöst bzw. wegen nachgewiesener Eigentumsschädigung abgeschafft wird. Für eine Reihe von gesellschaftlichen Lebensbereichen konnte jedoch gezeigt werden (s. Teil 30 +31 in #freie-gesellschaft), dass ein allumfassender Verzicht auf Monopolismus in die abstrusesten Widersprüche hineinführt.

Ist die Abschaffung von Monopolen aus den genannten Gründen nicht ratsam, dann ist nach Wegen zu suchen, die Monopole im Interesse ihrer Tauschpartner zu entmachten. Solche Suche ist nicht aussichtslos. Es gibt neben der Abschaffung, die nicht überall tunlich, in manchen Fällen sogar unsinnig ist, noch andere Strategien, den Monopolismus zu bändigen. Jedenfalls wäre es gut, wenn sich Methoden ausfindig machen ließen, die erlauben, die naturrechtsfeindlichen Erscheinungen beim Monopolismus zu eliminieren.

Monopolismus tritt oft in Gestalt eines bereichsübergeifenden Konzernmonopolismus in Erscheinung. Das kann fatale Folgen für die Monopolgutabnehmer haben (s. Teil 11, Teil 13 und Teil 24 in #freie-gesellschaft). Damit solche Folgen in der Freien Gesellschaft nicht eintreten, müssen Vorkehrungen getroffen sein.

Ein ausgeprägtes Konzernwesen finden wir beim Staat. Am Beisspiel des deutschen Staates werden die Auswirkungen sichtbar, die eine Konzernbildung auf die Gesellschaft hat - in Form von Subventionimus und Interventionismus (s. Teil 13). Deshalb ist im Interesse freiheitlich gesinnter Tauschpartner Konzernmonopolismus grundsätzlich nicht hinnehmbar. Die in ihm zur Geltung kommende Machtkonzentration bedroht die Freiheit des Individuums vehement. ist ein Konzern ein Monopolbetrieb und unterhält zudem noch eine Einheitskasse, öffnet dies den pathologischen Erscheinungen Wucher und Willkür Tür und Tor.

Weil die Tauschpartner eine weitgehende Verteilung der Macht vom Wettbewerb her gewohnt sind und schätzen gelernt haben (Franz Böhm: „Der Wettbewerb ist das großartigste und genialste Entmachtungsinstrument der Geschichte“), werden sie bei ihren Monopolen jeden Betriebszusammenschluss, jede Verklumpung monopolistischer Güteranbieter zu Konzernen unterbinden. Zusammenballungen zu weit ausufernden Machtgebilden, wie sie etwa die heutigen Staatsbetriebe darstellen, haben keine Chance. Die Alternative dazu ist: Separation und Diversifikation duch Fragmentierung der Konzerne in Einzelbetriebe. Machtaufteilung durch Fragmentierung bedeutet, anstelle eines Konzerns wird eine strikte Betriebsaufteilung in einzelne wirtschaftlich voneinander unabhängige und kassenmäßig getrennte Sektionen geduldet. Auch die Anbieter von public utilities agieren als Spezialunternehmen mit getrennten Kassen.

Dies bedingt, dass man sich über eine neue Form der Vergütung monopolistischer Dienstleistungen geeinigt hat: in Form gewöhnlicher Rechnungsstellung und nicht in Form eines leistungsunabhängigen „Abgaben“-Einzugs (s. Teil 12). Jeder Betrieb führt seine eigene Kasse und stellt separat Rechnung für sein Güterangebot. Die Nutzerpreise sind individuell zurechenbar und werden je nach Inanspruchnahme individuell vergolten (Roland Baader, 1997). Der Mittelzufluss ist streng zweckgebunden. Eine Verdunkelung von Geldflüssen wäre damit ausgeschlossen. Auf diese Weise wird eine effektive Kontrolle des Preis-Leistungs-Verhältnisses überhaupt erst möglich.

Der Nutzer der public utilities zahlt für genau die Leistungen, die er wirklich in Anspruch nimmt, und zwar in dem Umfang, in dem er sie beansprucht. Auch die Kosten, die für Jeden bei Nutzung eines bestimmten Wohnsitzes entstehen, z. B. für Territorial- und Individualschutz, für die Instandhaltung von Verkehrsnetzen usw. werden mit jedem Nutzer getrennt, vertragsgerecht und frei abgerechnet. Zwang kommt erst ins Spiel, wenn die Verträge nicht eingehalten und Rechnungen nicht bezahlt werden.

Nicht jedes Mitglied einer Tauschgesellschaft benötigt bestimmte Verkehrs- oder Kommunikationsnetze zur eigenen Lebensentfaltung. Die muss es „abwählen“ können, so dass es nicht mit ihren Kosten belastet ist. Schon heute kann es in Staatsgesellschaften den Stromverbrauch abwählen, wenn ihm danach ist. Das vielzitierte Trittbrettfahrerproblem bei der Abrechnung und Bezahlung der „kollektiven Güter“ ist genau so wenig zu befürchten, wie bei der Abrechnung z. B. des Stromverbrauchs. Noch der Freiheitslehrer Friedrich August von Hayek glaubte, dass die Vergeltung der „kollektiven Güter“ wegen des Trittbrettfahrerproblems nur über Steuereinzug bewältigt werden kann (1981).

Mit einem gesplitteten Rechnungswesen ist die Mittelverwendungsmacht einer Zentralgewalt entzogen und befindet sich, genau wie in den übrigen Bereichen der leistungsteiligen Tauschgesellschaft, auf Seiten der Tauschgutabnehmer. Bei dem heute üblichen staatlichen Inkassosystem ist jeder seinem „öffentlichen“ Budgetanteil gegenüber völlig machtlos und auch blind. Die sog. „Budgethoheit“ liegt in den Händen des Staates, also in der Hand des Tauschgutanbieters.

Erst nach Beseitigung des Konzernmonopolismus und der Einrichtung getrennter Kassen hätte jeder Tauschpartner die Möglichkeit des „opting out“ im Sinne Gordon Tullocks, also die Möglichkeit der freien Aus- und Abwahl von Leistungssequenzen. Beim Monopolkonzern Staat hingegen ist er zur Abnahme und Vergeltung vieler Leistungen auch dann verpflichtet, wenn er sie gar nicht nutzen will oder kann. Die Einführung der vieldiskutierten „Flat Tax“ würde daran nichts ändern.

Allerdings kann von einer Abwahl („opting out“) nur vom Standpunkt einer Staatsgesellschaft und deren Kassenwesen gesprochen werden. Bei einer frei organisierten Gesellschaft handelt es sich gar nicht um eine Abwahl. Es handelt sich um eine gewollte Nichtnutzung von Gütern, die natürlich auch keine Abgeltung zur Folge hat. Ein solches Verfahren, was ja im normalbürgerlichen Leben gang und gebe ist, entkrampft den Umgang der Abnehmer monopolistisch angebotener Güter mit deren Anbietern erheblich.

Das Bestreben aller fortschrittlich gesinnten Gesellschaftsphilosophen war immer, die monopolistischen Machthaber zu bändigen - um der maximalen Lebensentfaltung der Machterdulder willen. Dieses Bestreben schlug sich in der Forderung nach Machtaufteilung nieder - zunächst nur in den Bereichen Exekutive, Judigative und Lgislative. Das Prinzip der politischen Machtaufteilung, die sogenannte „Gewaltenteilung“, gilt inzwischen als allgemein anerkannte Norm, an der sich politische Organisationsstrukturen messen lassen müssen. Wenn die Staatsgesellschaft die (auch von ihr propagierte) „Gewaltenteilung“ wirklich ernst nähme und nach dem heutigen Kenntnisstand verwirklichen wollte, bedeutete das u. a. auch eine möglichst weit getriebene Entflechtung des Staatskonzerns in voneinander getrennte Einzelbetriebe mit eigenständigem Kassen- und Rechnungswesen.

Die Machtkonzentration beim Monopolkonzern „Staat“ genügt der Norm der „Gewaltenteilung“ nicht - auch nicht in ihrer ursprünglichen Version (das wird noch genauer gezeigt werden). Der Konzernmonopolismus des Staates ist das Gegenteil dessen, was man seit spätestens Charles-Louis de Montesquieu mit der „Gewaltenteilung“ anstrebte (Montesquieu spricht übrigens nicht von „Gewaltenteilung“, sondern viel passender von einer Trennung von „Befugnissen“; s. auch Immanuel Kant).

Schon die Zerschlagung des staatlichen Konzernmonopolismus würde, von weiteren Maßnahmen der Monopolentmachtung einmal abgesehen, eine erhebliche Befreiung des Individuums bewirken. Das war die eigentliche Intention des Montesquieu, der eine fehlende politische Machtaufteilung als „grauenvollen Despotismus“ geißelte.

Bei der Separation des Monopolismus in voneinander getrennte und voneinander unabhängige Leistungsfelder geht es um Entmachtung auf horizontaler Ebene. Die Fragmentierung des Monopolismus hat aber auch vertikal zu erfolgen, und zwar nach dem Subsidiaritätsprinzip. Der Begriff Subsidiarität beschreibt den Umstand, dass Güter in der jeweils kleinstmöglichen Region und zwar dort erzeugt bzw. angeboten werden, wo sie unmittelbar gebraucht werden. Dadurch wird eine Zentralisierung von Entscheidungsstrukturen in Richtung Allmacht vereitelt und die Ressourcenallokation optimiert. Allerdings kann das vielbeschworene und oft gewünschte Subsidiaritätsprinzip nur dann sinnvoll realisiert werden, wenn auf allen Ebenen Kassentrennung herrscht.

Ein weiterer Gesichtspunkt sollte nicht unbeachtet bleiben. Der Konzernmonopolismus hat nicht nur den Nachteil einer eigentumsschädigenden Machtkonzentration, er beeinträchtigt auch die Leistungsfähigkeit der in ihm zusammengeschlossenen Einzelbetriebe. Eine Fragmentierung der Konzerne würde also nicht nur die Machtfrage entschärfen. Automatisch würde sich damit auch eine qualitative Steigerung bei deren Angebot ergeben.

Denn nicht nur vom Standpunkt der Machtkonzentration, sondern auch vom ökonomischen Qualitäts- und Effizienzgesichtspunkt ist eine Konzernstruktur nachteilig für die Kunden. Das ist sie insbesondere bei Monopolkonzernen mit Einheitskasse.

Schon lange ist bekannt, dass erst die Aufteilung in einzelne Leistungsfelder und das „Aussterben der Tausendkünstler“ die „ökonomische Barbarei“ beendet. Dann nämlich ersetzt der „Fachmann den Stümper“ (Immanuel Kant). Dass Kants Auslassungen heute noch aktuell sind, belegen die Untersuchungsergebnisse des Bonner Unternehmensberaters Rüdiger May. Er hat die Anforderungen an einen Bundeskanzler, der den deutschen Staatskonzern leitet, analysiert und überprüft, wie es mit der Erfüllung dieser Anforderungen bestellt ist („Der Manager der Republik“ im SPIEGEL, Nr. 20/ 1994). Das Ergebnis der Studie erahnt selbst der Laie.

Von einem Entscheidungsträger des Straßenbauvorhabens, das die randständige Stadt Konstanz vierspurig mit dem deutschen Landesinneren verbinden sollte, wird mir berichtet, dass das Vorhaben von der Planung bis zur Ausführung bisher deutlich über 6 Jahrzehnte in Anspruch genommen hat. Die Urenkel-Beamtengeneration realisiert also etwas, das die Urgroßväterer-Beamtengeneration in Angriff genommen hatte. Zum Zeitpunkt als diese Serie #freie-gesellschaft diskutiert und niedergeschrieben wurde war das Bauvorhaben immer noch nicht abgeschlossen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es sich bis ins achte Jahrzehnt hin erstreckt.

Privatisierung der Monopole

Dass der Staatsbetrieb als Monopolkonzern ist, der seine Tücken hat, erkennen inzwischen einige Staatspolitiker selbst. Vor allem die Liberalen sehen, oder besser ausgedrückt sahen, hier ein Problem. Sie erkennen die Gefahren, die der Gesellschaft durch den Staatsmonopolismus drohen. Sie suchen nach Wegen, diesen Gefahren zu entrinnen. In diesem Zusammenhang steht das Thema „Privatisierung der Staatsbetriebe“ zur Diskussion.

Die politische Klasse konnte sich der Forderung einiger ihrer überzeugend argumentierenden Mitglieder auf Dauer nicht verschließen und begann, dieser Forderung nachzukommen, zumal das Geld zur Finanzierung der vielgefächerten und zudem noch unprofessionell gemanagten Staatsaktivitäten knapp wurde und Vieles durch Schulden finanziert werden musste, die nicht mehr getilgt werden konnten.

In der Freien Gesellschaft wird der gesamte Leistungsumfang von privatwirtschaftlich geführten Unternehmen erbracht. Diese Idee wurde, soweit ich das zurückverfolgen konnte, zuerst von Gustave de Molinari in die Diskussion eingebracht, einem der größten Ökonomen des 19. Jahrhunderts. De Molinari vertrat die Auffassung, dass selbst die „Sicherheitsproduktion“ - wie er den Rechtsschutz nennt - von ganz gewöhnlichen Gewerbebetrieben geleistet werden solle, weil sie dies besser könnten als der Staat (Nachdruck 2012). Mit diesem Gedanken war er seinen damaligen Kollegen (1849) ähnlich epochal voraus wie sein Zeitgenosse Max Stirner mit seiner Vision einer wahrhaft freien menschlichen Existenz (1844). Beide Denker sind immer noch nicht in vollen Umfang vom Allgemeinbewusstsein rezipiert. Ihre bahnbrechenden Ideen setzen dem tabuüberfrachteten öffentlichen Konsens und seinem Verstehenshorizont bis heute unüberwindliche Grenzen.

De Molinari gehörte zum Kreis der sog. „Laissez-faire“-Öko-nomen in Frankreich und war der langjährige Herausgeber des legendären Journal des Économistes. Er eröffnete die Diskussion um die angeblich privilegierte Stellung der Staatsbetriebe gegenüber allen anderen Betrieben mit der Frage: Welchen besonderen Grund soll es haben, dass „die Produktion von Sicherheit“ nicht durch gewöhnliche Gewerbebetriebe geleistet werden kann?

Seine Frage stellte er im Anschluss an die These seines Kollegen und Widersachers Charles Dunoyer. Dunoyer behauptete, dass die Produktion von Rechtssicherheit, die die Regierenden leisten, niemals in den Bereich normaler Gewerbeaktivitäten gelangen könne. Dem widerspricht de Molinari. Und er ist wohl auch der erste, der einen solchen Widerspruch explizit formuliert.

Gegen die These Dunoyers argumentiert de Molinari, die Aktivitäten der „Sicherheitsproduktion“ seien im Prinzip von keiner anderen Gewerbeaktivität unterschieden und fragt deshalb: Warum soll hier eine andere Organisation Platz greifen, als in anderen Gewerben? Folglich lehnt er die obrigkeitliche (hoheitliche) „Sicherheitsproduktion“ grundsätzlich ab, sowohl die der Obrigkeit „von Gottes Gnaden“, als auch die der Obrigkeit, welche von Wählergruppen eingesetzt wurde. (Die Herrschaft der zuletzt genannten bezeichnet er übrigens als Kommunismus. Betrachtet man dies ganz genau und unromantisch, muss man ihm recht zusprechen).

Dennoch tut sich de Molinari schwer, seine Gegenthese substantiell zu begründen, was im Interesse der Freiheit durchaus wünschenswert gewesen wäre. Statt dessen vermischen sich in seiner Argumentation die Gegensatzpaare „private Güter-öffentliche Güter“ und „Monopol-Wettbewerb“.
So zukunftsweisend der Ansatz de Molinaris auch ist - wegen der begrifflichen Ungenauigkeit gerät er in eine argumentative Sackgasse. Das versperrt ihm den ungetrübten Blick auf die Phänomene und verwässert seine Intention. Dass dadurch sein Denkansatz nicht zu Ende geführt werden konnte, nimmt ihm nichts von seiner Bedeutung. De Molinari hat mit seinen Thesen ein festsitzendes Tabu gebrochen, das bis dahin als eines der heiligsten gegolten hatte und dem man auf allen gesellschaftspolitischen Ebenen heute noch frönt. Dass sich libertäre Gesellschaftstheoretiker (insbesondere Murray Rothbard und Hans-Herrmann Hoppe, wie auch Stefan Blankertz) bewusst in die Nachfolge Molinaris stellen, ist durchaus berechtigt.

Im Grunde genommen versetzt Molininari mit seine Idee, ohne das er das vielleicht gewollt hatte, der Staatsideologie (Staat im Sinne von „lo stato“; s. Teil 8 in #freie-gesellschaft) den Todesstoß. Das ist von einem der vehementesten Etatisten unserer Zeit auch klar erkannt worden. Er fragt: „Kann ein Staat, ohne Schaden zu nehmen, zusehen, wie Sicherheit zur Ware wird? Beschädigt die Privatisierung der Gewalt, in welcher Form auch immer, wo auch immer, den Staat nicht in seinem Kern?“ (Erhard Eppler, 2015). - Wie auch immer, eine Untersuchung, die die Analyse des Beobachtbaren favorisiert, muss fragen: kann die Privatisierung von Monopolen die an sie gestellten Erwartungen erfüllen?

Natürlich müssen in einer freien Gesellschaft alle Güter auf privatwirtschaftlicher Basis erbracht und angeboten werden. Aber dieser Sachverhalt ist für das von uns speziell zu erörternde Problem nicht von so großer Bedeutung, wie von Manchen angenommen. Denn beim Tausch mit Monopolen, wenn es denn solche in einer Gesellschaft gibt, lautet die Frage: Wie kann ihre Macht gebrochen werden? - Als ob es bei einem Monopol, z. B. der Verwaltung von Schienennetzen, wichtig ist, wer als Betriebseigner oder Kapitalgeber fungiert und dass es die classe politique nun nicht mehr sein soll. Dieses Monopol ist und bleibt auch nach seiner Privatisierung ein Monopol! Und als solches kann es genau so wuchern bzw. Willkür ausüben, wie eh und je.

Ein sprechendes Beispiel für die relative Fruchtlosigkeit der Privatisierungen im Hinblick auf Freiheitsgewinn ist die Deutsche Telekom. Nach ihrer Privatisierung verfügt sie weiterhin allein über das Hardware-Netz für die Telekommunikation. Und sie wuchert nach Einschätzung der Fachleute mit ihrem Pfund über alle Maßen. In vielen Fällen erbringt sie ihre Leistung nicht nur teuer, sondern auch unzuverlässig und unzeitgemäß. Nicht nur ich, wohl jeder Andere hat inzwischen seine Erfahrungen mit diesem Betrieb gemacht. Ein weiteres Beispiel für das Leistungsdefizit eines privatisierten Staatsbetriebs ist die deutsche Bahn. In Japan werden Bahnverspätungen in Sekunden gemessen. In Deutschland reichen manchmal Stunden nicht aus.

Die Einrichtung einer Regulierungsbehörde bzw. einer Netzagentur hat an derlei defizitären Zuständen nichts geändert. Dazu kommt: Die nach der Privatisierung beim Staat noch verbleibenden, nicht privatisierten Monopole sind weiterhin zu einem Konzern vereint - mit den daraus erwachsenden Nachteilen. Dieser Konzern hat nach wie vor eine Einheitskasse ohne ordentliches Rechnungswesen. Ein durch Privatisierung erhoffter entmachteter „Minimalstaat“ mag noch so minim sein, er stellt auch dann noch eine Verklumpung von Macht dar und das in Form eines (immerhin geschrumpften) Monopolkonzerns mit Einheitskasse (Hierfür wird es am Schluss der Serie #freie-gesellschaft noch einen eigenen Anhang geben).

Die Privatisierungsbemühungen, mit denen sich die Obrigkeit auf liberalen Kurs bringen will, sind zwar notwendig, gehen aber am Kern der Sache vorbei. Letztlich ist es gleich, wer die Betreiber der Monopole sind, ob es die Obrigkeit ist oder einige ihrer Untergebenen. Worauf es ankommt und worauf die Tauschpartner der Monopole größten Wert zu legen haben, ist die direkte Einflusses auf deren Güterangebot. Viel wichtiger als die kapitalmäßige Struktur ist die Beseitigung der Gefahren, die einem Monopol qua Monopol anhaften (s. Teil 11 und Teil 12 in #freie-gesellschaft). Mit einer bloßen Privatisierung ist das Problem „Entmachtung des Monopolismus“ nur randständig zu lösen. Die Privatisierung kann ein erster Schritt sein, mehr nicht.

Die öffentliche Privatisierungspathetik sollte als das bezeichnet werden, was sie in Wahrheit ist: eine Beschwichtigungstaktik, ein Trostpflaster für unglückliche Freiheitsfreunde. Dem kritischen Betrachter erscheint sie als kopflose Flucht aus der Überschuldungsfalle, in die der Staat aufgrund seines bizarren Betriebsmanagements geraten ist (man nennt dies auch Insolvenz).

Diese Sichtweise drängt sich auch bei den sog. „Öffentlich-privaten Partnerschaften“ (ÖPPs die @zeitgedanken sehr genau kennt) auf. Dort wird versucht, durch Beteiligung von Großinvestoren an öffentlichen Infrastrukturen die Staatskasse zu entlasten. (Die ÖPPs sind übrigens oft so konzipiert, dass ihr Eigentum nach einer gewissen Zeit wieder ganz dem Staat zufällt, sofern er die Bedingungen erfüllen kann, was meistens nicht gelingt.)

Alle bisher vorgeschlagenen Maßnahmen zur Privatisierung erscheinen zwar als Schritt in die richtige Richtung, sind aber bestenfalls dazu geeignet, den Monopolbetrieb Staat in Form eines Konzerns mit Einheitskasse zu retten und in geschrumpfter Form weiter am Leben zu erhalten.

Die Privatisierung der Monopole ist für eine freie Gesellschaft die einzig vertretbare Option. Aber damit sind die dem Monopolismus genuinen Gefahren noch nicht aus der Welt. Zur Entmachtung des Monopolismus müssen weitere Maßnahmen ergriffen sein, auf die ich in den nächsten Teilen zur Serie #freie-gesellschaft zu sprechen komme.

Für heute soll gut sein und Teil 32 geht zu Ende. Teil 33 folgt.

Euer Zeitgedanken

Sort:  

Bei all der berechtigten Angst vor Monopolen sollten wir aber auch nicht vergessen, dass ein freier Markt den mit Abstand größten Teil der Monopole bricht.
Der Inhaber eines Monopols kann seine Preise auch nur zu dem Grad erhöhen, bis sich die zweitbeste Möglichkeit plötzlich rechnet.
Außerdem müssen die Monopolisten auch stets im Hinterkopf behalten, dass täglich ein Steve Jobs, Elon Musk, Jeff Bezos, John Mackey usw. daherkommen kann und das Monopol hinwegfegen.
Wer erinnert sich z.B. noch daran, das Walöl einmal der einzige Brennstoff für die Beleuchtung war?
Der menschliche Erfindergeist ist grenzenlos, man muss ihn nur lassen...
Deshalb blicke ich trotz Allem positiv in die Zukunft.
Auch wenn ich möglicherweise die glorreichen Zeiten nicht mehr erleben werde und ich erst einmal durch das Tal der Tränen muss.
Aber dafür hat man ja Kinder.
Die nächste oder übernächste Generation wird bestimmt irgendwann die großen Früchte ernten.

Letztendlich sind diese Monopole, die du ansprichst auch nicht das Problem. Immerhin habe ich die Möglichkeit, wie z.B. bei der Energie auch andere Wege zu gehen. Ich werde nicht gezwungen ein Monopolgut, z.B Gas abnehmen zu müssen. Aber z.B. bei der Kanalisation, werden diesbezüglich Zwänge auferlegt. Sobald der Kanal auftaucht. Regionen, wo Eigentümer eine Klärgrube hatten und plötzlich vom Land eine Kanalisation gezogen wurde, hat man nach einer bestimmten Zeit die Eigentümer gezwungen, sich ans Kanalnetz anzuschließen. Selbst wenn sie sich für eine eigene Kleinkläranlage entschieden hatten, musste der Abfluss des gereinigten Wassers ans Kanalnetz angeschlossen werden. Es geht also vorwiegend um Fragmentierung der Staatsmonopole und um Strategien, solche Gebilde nicht mehr entstehen zu lassen. Aber ich komme noch genau auf diese Punkte zu sprechen. Zu irgend etwas muss ja meine Erfahrung aus der Lobbyzeit auch nützlich sein. Wenn man also mit Monopolen rechnen muss und auch feststellt, dass manche Monopole auch Sinn machen, muss man Strategien entwickeln, um dem Prinzip „König Kunde“ gerecht zu werden.

Coin Marketplace

STEEM 0.20
TRX 0.25
JST 0.038
BTC 96907.08
ETH 3380.66
USDT 1.00
SBD 3.23