Leipziger Buchmesse 2018/Manga Comic Convention 2018

in #event7 years ago

Dieses Wochenende findet die Leipziger Buchmesse mit der Manga Comic Convention in Messehalle 1 statt. Es werden wieder Millionen von Menschen die Messehallen an den vier Tagen besuchen. Es werden ganz bestimmt auch zehntausende Manga- und Animefans auftauchen von denen sehr viele auch Cosplayer sind. Ich werde mich von Freitag bis Sonntag ebenfalls ins Getümmel stürzen 😃

Hotels und Jugendherbergen sind wieder seit Monaten so gut wie ausgebucht. Die Preise sind saisonbedingt auch um Einiges höher als sonst. Es handelt sich wohl um etwa das Doppelte wie sonst üblich, das ist aber vollkommen normal bei Großveranstaltungen dieser Art. Regulär kostet das Zimmer zwischen 80€ und 90€ pro Nacht. Zur Buchmesse steigen die Preise auf 139€ in etwa 10km Entfernung bis über 183€ pro Nacht in Messenähe.

Schulklassen kommen bevorzugt donnerstags zur Messe, da ab Freitag der Andrang privater Besucher wahrscheinlich zu groß ist.

Freitag und Samstag sind die besten Gelegenheiten, damit man die allerbesten Cosplayer treffen und um Fotos bitten kann. Bitte respektiert die Wünsche derer, die ihr fotografieren wollt 😉 Ich lade meine Fotos bevorzugt bei Animexx hoch, da die meisten Cosplayer und Fans sich dort online austauschen.

Wer auch da ist, darf sich gerne bei mir melden. Vielleicht sehen wir uns ja zur Buchmesse 😉

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Hi, natürlich bin ich dieses Jahr auch wieder dort. Morgen wird natürlich besonders viel Trubel sein. Zumindest vor 14 Uhr werde ich da sein.

Dieses Jahr wird die Buchmesse ja leider von einer unnützen Richtlinie überschattet, die bei Missbrauch in einer Zensur münden kann.

Was für eine Richtlinie?

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Die Copyright Directive der EU. Da findet ca. 14 Uhr eine EU-Weite Demo in vielen großen Städten statt. Streitpunkte sind eigentlich nur Artikel 11, 12, 13.

Wobei Artikel 11 eine Art Leistungsschutzrecht beinhaltet, wie wir es hier bereits erfolglos haben.

Artikel 12 sagt im Groben, dass die Verwertungsgesellschaften (bspw. VG Wort oder GEMA) die Einnahmen zwischen Verlagen/Plattenfirmen und den Urhebern aufteilen sollen.

Artikel 13 besagt, dass Inhalte ohne Lizenz noch vor der Zugänglichmachung geprüft und ggf. geblockt werden. Also da, wo es um Filme und Musik in verschiedenster Form geht. Grundsätzlich nicht schlecht aber der Ansatz ist der wohl schlechteste, den es gibt.

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