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Da bin ich anderer Meinung, wir hatten mal fast 30% in einem berufspolitischen Kampf (maximale Moblisierungsquote aus meiner Sicht), hat nicht gereicht!!
Struktur blieb erhalten!

Ein Phänomen von Massendemokratien. Darauf muss aber so geantwortet werden:

»Woher besäßen hundert, die sich einen Herrn wünschen, das Recht, für zehn, die sich keinen wünschen, mitzubestimmen? Das Gesetz der Stimmenmehrheit ist selbst eine Sache des Übereinkommens und setzt wenigstens eine einmalige Einstimmigkeit voraus. Nur denen, die sich verbinden, liegt es ob, die Bedingungen der Vereinigung zu regeln

Auf eine Struktur bezogen sollte es in dem berufspolitischen Kampf zuerst eine 100% Konsens darüber geben, dass die Struktur verändert werden muss und es muss Einigung darüber bestehen, welches Ziel die Strukturänderung haben soll. Man kann sich über die Wege uneinig sein und über den Weg Mehrheitsabstimmungen durchführen, aber nicht über das Ziel. Gibt es diesen Konsens nicht, sind die 30% gehalten, diese Struktur zu verlassen. Dann müssen sie ihr eigenes Ziel verfolgen. Wenn 100% Eigentumsschutz ein Ziel ist, kann über ein bisschen (z.B. 10%) Eigentumsschutz nicht abgestimmt werden. Ist ein schrittweiser Weg zum 100% Eigentumsschutz der über die Frage entscheidet, ob innerhalb 10 Jahren die 100% erreicht sein müssen, dann kann man über Mehrheitswahlen ein Ergebnis in Bezug auf die schrittweise prozentuale Abstufung erreichen. Aber sie müssen auf das Ziel 100% in 10 Jahren ausgerichtet sein.

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