Die Würde des Menschen ist unantastbar. (Artikel 1 (1) Satz 1 GG). Die gelebte Wirklichkeit?
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (Artikel 1 (1) Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland)
Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (Artikel 1 (2) GG)
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. (Artikel 1 (3) GG)
Wie steht es mit diesem "mächtigen" Artikel in der gelebten Wirklichkeit?
Sind tatsächlich alle Menschen in diesem Rechtsraum - der als Bundesrepublik Deutschland bezeichnet wird - mit "Würde" ausgestattet, die geschützt werden muß, oder gibt es würdevollere Menschen die mehr geschützt werden?
Ist dieser mächtige Artikel tatsächlich mächtig oder nur eine schöne Sonntagspredigt die man bewundern kann, aber außerhalb dieser Predigt nur hohles Geschwafel in einem Buch mit ansonsten unbedruckten Seiten? Einem Buch beschrieben mit Zaubertinte, die sich nach der Predigt für alle Rechtsteilnehmer wieder in eine unsichtbar Schrift verwandelt und nur die "berufenen" darin lesen können?
Wie in der preisgekrönten Filmtrilogie "der Hobbit", wo in Teil 1 unsichtbare Runen von Zwergen geschrieben, nur zu einem ganz bestimmten Zeitraum sichtbar werden;
und nur vom Elebenkönig gelesen werden können, da dieser auf Grund seines Alters und seiner Weisheit als einziger in der Lage ist, diese Runen zu entziffern.
Leben wir in dieser Märchenwelt?
Die Person, die hinter dem Pseudonym @zeitgedanken verborgen ist, hat sich auf Spurensuche begeben und sich in ein waghalsiges Abenteuer (#mein-fall) gestürzt. Wie es um die gelebte Wirklichkeit bestellt ist, oder ob es sich um eine Märchenwelt handelt, kann wissenschaftlich sehr erkenntnisreich sein.
Als Ausgangslage zu diesem Beitrag soll der umstrittene Theodor Eschenburg (eine relativ gute Ausarbeitung zu seiner Person findet man hier https://de.wikipedia.org/wiki/Theodor_Eschenburg . Es geht also nur um den Inhalt einer seiner Schriften und nicht um die Person Escheburg selbst.
@zeitgedanken zitiert jetzt aus der Orginalausgabe der "Ersten Auflage" die in einer Sonderauflage mit in Leder gehaltenen Einband und in Gold gehaltene Blattkante ausgegeben wurde. (Man gönnt sich ja sonst nichts und was kostet die Welt. Findet man bei Politologen und Rechtswissenschaftler sehr oft. Ob damit der Würde mehr Ausdruck verliehen werden soll? @zeitgedanken weiß es nicht)
In seinem Werk „Staat und Gesellschaft in Deutschland“ aus dem Jahre 1956, dass immerhin mit 806 nummerierten Buchseiten veröffentlicht wurde (ob hier Quantität auch Qualität widerspiegelt, sei von den Kennern dieses Werkes zu bewerten), schreibt Eschenbach auf Seite 417 f:
Nach Art. 1 Abs. 2 bekennt sich das deutsche Volk zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt, weil die Würde des Menschen unantastbar ist (Art. 1, 1 GG)…
Anm. @zeitgedanken: Da hat sich das „deutsche Volk“ aber etwas vorgenommen, ob es dem gerecht werden kann? Aber es wird ja heute noch fest propagandiert, dass man Visionen und Ziele haben muss. Wenn sie vielleicht auch etwas zu hoch gesteckt werden und vielleicht auch nie zu erreichen sind. Aber es zählt zumindest der gute Wille, wenn auch nur im Gedanken und mit erhabener Brust. Die Handlung ist dabei sekundär und gar nicht so wichtig. Doch an den Handlungen wird Maß genommen. Sie entscheiden über Wirklichkeit, oder nur hochtrabender Arroganz und Hochstapelei.
… Wo also die Menschenrechte nicht angewandt werden können und nicht geschützt werden, besteht keine freiheitliche Staatsordnung. …
Anm. @zeitgedanken: Das bedeutet, dass @zeitgedanken hier die Staatsrechtlehre, die sich nicht nur bei Eschenbach befindet, beim Wort nimmt. Wir werden sehen, worin wir uns befinden. Ist es eine freiheitliche Staatsordnung Ja/Nein, ein vielleicht und eventuell oder in bestimmten Punkten ist ungültig.
… „Das Bekenntnis des Abs. 2 zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten ist Ausdruck der Erkenntnis, dass ohne Anerkennung von menschlichen Freiheitsrechten echte Achtung vor der Menschenwürde undenkbar ist. - In Abs. 2 ist nicht gesagt, dass die Anerkennung von Menschenrechten das einzige Mittel zur Sicherung der Menschenwürde ist - es ist aber eines der wichtigsten und notwendigsten.“…
Anm. @zeitgedanken: Diesen letzten Satz hat sich Eschenbach bei Hans Carl Nipperdey, „Die Würde des Menschen“, in Neumann-Nipperdey-Scheuner, „Die Grundrechte“, S. 13/14, ausgeliehen. Wir haben daher in Summe schon 4 Rechtsgelehrte auf die wir uns berufen können. @zeitgedanken nimmt also das zitierte „Wichtigste und Notwendigste“
… „Die Menschenwürde zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (Art. 1 (1) Satz 2 GG)… „daß die Rechte, deren der Einzelmensch bedarf, wenn anders er in Würde und Selbstachtung soll leben können, die Verfassungswirklichkeit bestimmen müssen. Letztlich ist der Staat dazu da, die äußere Ordnung zu schaffen, deren die Menschen zu einem auf der Freiheit des einzelnen beruhenden Zusammenleben bedürfen. Aus diesem Auftrag allein stammt letztlich die Legitimität seiner Machtausübung“.
Anm. @zeitgedanken: Auch diesen Textbereich hat sich Eschenbach ausgeliehen. Diesmal von Carlo Schmid aus dem „Jahrbuch des öffentlichen Rechts“, Neue Folge, Bd.1, 1951, S. 47.
Doch diese Aussage von Carlo Schmid findet sich auch in Band 9 „Plenum“ der Parlamentarische Rat 1948-1949“ Akten und Protokolle, neunte Sitzung vom 6. Mai 1949, also kurz vor Einführung des Grundgesetzes. Ich will diesen Absatz, aus dem Protokoll auf Seite 437 f dem Leser nicht vorenthalten:
Das Grundgesetz selbst beginnt mit dem Abschnitt über die Grundrechte. Diese Grundrechte wurden im Gegensatz zur Weimarer Verfassung an den Anfang des Ganzen gestellt, weil klar zum Ausdruck kommen sollte, daß die Rechte, deren der Einzelmensch bedarf, wenn anders er in Würde und Selbstachtung soll leben können, die Verfassungswirklichkeit bestimmen müssen. Letztlich ist der Staat dazu da, die äußere Ordnung zu schaffen, deren die Menschen zu einem auf der Freiheit des einzelnen beruhenden Zusammenlebens bedürfen. Aus diesem Auftrag allein stammt letztlich die Legitimität seiner Machtausübung.
Mit einigen wenigen Ausnahmen hat man sich auf die sogenannten klassischen Grundrechte beschränkt und bewußt darauf verzichtet, die sogenannten Lebensordnungen zu regeln. Hätte man dies hier versucht, so wäre man , wenigstens nach Auffassung der Mehrheit dieses Hauses, über die durch den Auftrag, nur ein Provisorium zu schaffen, gezogenen Grenzen hinausgegangen.
Anm. @zeitgedanken: Wer sich über diese Sache noch näher informieren wollte, den verweise ich auf „Der Parlamentarische Rat Bd. 5 „Ausschuß für Grundsatzfragen“, Seite XXXIV f. Den nächsten Absatz von den Äußerungen von Carlo Schmid lasse ich hier weg, da er um die Entstehung der Wortschöpfung „Bundesrepublik Deutschland“ geht und hier nicht zum Thema passt, obwohl er sehr interessant ist. Hier verweise ich den Interessierten ebenfalls auf Band 5, besonders auf Dokument Nr. 2 und die Anmerkung 31.
Das jedoch die Ausarbeitung der Grundrechte nicht die intelligenteste Machart war, hierzu verweise ich auf Teil 7 in #freie-gesellschaft.
Nur gut, dass der Parlamentarische Rat die Lebensordnung nicht geregelt hat, obwohl sich die heutige Gesetzgebung mit einfachen Gesetzen und Verordnungen als Lebensordner aufspielt. Diesen Auftrag haben sie aber ganz sicher nicht.
Denn „Alle Menschen haben das gleiche Recht auf freie Lebensentfaltung“ ob sie dieses Recht nun in Anspruch nehmen oder nicht.
Es wird über die Würde des Menschen vollmundig gesprochen, aber was die Würde nun ist, das geht aus dem Vollmundigen nicht hervor. Wenn man jedoch eine Würde schützen will, sollte man auch Wissen was diese Würde ist - denn ganz so einfach scheint das nicht zu sein.
Auch die Charta der Menschenrechte spricht von der Würde des Menschen, die es zu schützen gilt. An der Formulierung dieser zu schützenden „Würde“ wird seine Doppeldeutigkeit sichtbar, zum einen wird sie dem Wesen des Menschen zugeschrieben, also dass was den Menschen zum Menschen machen soll und daher unantastbar gesehen wird und zum Anderen wird es als schätzenswertes Gut deklariert, was ja die einzige Legitimität des politischen Staates begründen soll.
Wenn man sich mit diesem Thema auseinandersetzt, findet man die unterschiedlichsten Auffassungen. Emanuel Kant hat versucht dieser Würde einen Ausdruck zu verleihen, was ihm nach der Auffassung von @zeitgedanken nur mäßig gelungen ist. War er doch meines Erachtens in dieser Frage zu sehr von Rousseau beeinflusst. Er hat es wohl geschafft, dass man den theologischen Würdebegriff nicht bemühen muss um die Würde dem Menschen zuzuschreiben (die Grundgesetzverfasser sind hier näher am theologischen Würdebegriff, aber woher bekommt dann der Atheist seine Würde?)
Meines Erachtens nach hat hier Friedrich Schiller mehr geleistet als Kant. In seinen Schriften über „Anmut und Würde“ sieht er in der Anmut die Schönheit und in der Würde zieht er die „Achtung“ sehr stark in den Vordergrund. Es soll hier nicht ein Philosophischer Exkurs werden, aber wenn man etwas so hoch ins Rechtswesen schreibt, muss man sehr klar und deutlich formulieren, sonst wird das Ganze ein hohles Wort, ein magisches Wort, dass nur noch der Magier erkennen kann.
@zeitgedanken sieht darin etwas spezifisches. Denn es gibt verschiedene Arten von Menschenrechten.
Die politischen Bürgerrechte sind Teilnahmerechte. Diese sind nicht nur im Vertrag oder der Vereinbarung der Bürger untereinander wie es in der Rechtfertigung von Verfassungen gemeint ist. Denn dort sollte man, wenn man Rousseau heranziehen möchte alles heranziehen was zu diesem Thema gemeint ist…
»Woher besäßen hundert, die sich einen Herrn wünschen, das Recht, für zehn, die sich keinen wünschen, mitzubestimmen? Das Gesetz der Stimmenmehrheit ist selbst eine Sache des Übereinkommens und setzt wenigstens eine einmalige Einstimmigkeit voraus. | Nur denen, die sich verbinden, liegt es ob, die Bedingungen der Vereinigung zu regeln. | Wenn demnach bei der Gründung des Gesellschaftsvertrages einige Widerspruch erheben, so macht ihre Meinung ihn nicht ungültig, sondern schließt die Gegner von ihm aus; sie gelten unter den Staatsbürgern als Fremde« (Contrat Social, ebd., S. 42 | 71 | 153).
…sondern stellen zugleich eine notwendige Voraussetzung dafür dar, dass die Bürger überhaupt zusammentreten und Verträge aushandeln können. Bestimmte Menschenrechte – die bürgerlichen und politischen – benennen also Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit wir miteinander friedlich kommunizieren und kooperieren können. Zu diesen Bedingungen gehören etwa das Recht auf Leben, Sicherheit, Rechtsfähigkeit, Rechtsgleichheit, Freizügigkeit, Grundausbildung und Schutz gegen Diskriminierung; ferner die Freiheit von Sklaverei, Leibeigenschaft und Folter sowie das Recht, sich seinen Lebensunterhalt ohne Hindernisse selbst verdienen zu dürfen.
Bei einem mündigen Menschen, ist seine Würde nicht nur im Leben selbst zu finden, sondern auch in seiner Rechtsfähigkeit. Unmündige Menschen haben diese Rechte wohl auch, bedürfen aber eines rechtsfähigen Menschen, einem Vormund, um einem Recht Geltung zu verschaffen.
Wann ist man Rechtsfähig? Wenn man eigenständig und Verantwortungsübernehmend Verträge, egal in welcher Form, abschließen kann. Das beginnt mit der Mündigkeit. Bei genauer Betrachtung entsteht eine Mündigkeit, also erwachsen zu sein, erst nach der geistigen Fähigkeit und nicht nach dem Alter. Manche sind in einem hohen Alter noch nicht fähig eigenverantwortlich Verträge einzugehen. Aber dies ist nicht das Thema, bei uns - wie in fast allen Staaten dieser Erde - beginnt die Mündigkeit (erwachsen zu sein) mit dem Kalender. Geschäftsfähigkeit, die eine Rechtsfähigkeit voraussetzt, gibt es noch unterschiedliche kalendarische Karenzzeiten, je nach Gesetzeslage.
Die innere Würde wird mit dem Alter sfaktisch um die mündige Rechtsfähigkeit erweitert. Erweitert um die „Achtung“ der Rechtsfähigkeit. Die Rechtsfähigkeit ist daher ein Teil der Würde, die es zu „achten“ und zu schützen gilt. Das bedeutet aber auch, dass aus dieser Rechtsfähigkeit Rechte und Pflichten erwachsen, wie sie auch in Verträgen aufgenommen werden. Ein Recht auf etwas, setzt eine Pflicht für etwas voraus. Es entsteht bei jedem Vertrag eine Selbstgesetzgebung, die genau festlegt welche Pflichten aus diesem Vertrag entstehen und legt auch fest, welche Rechte daraus erwachsen.
Sind jedoch alle Menschen, die als mündig deklariert werden auch rechtsfähig?
Eigentlich schon. Denn sie müssen das Recht kennen, dass aus Verträgen (auch ein Versprechen ist ein Vertrag) erwächst die sie abschließen. Würde einem mündigen Menschen die Freiheit genommen werden eigenverantwortliche Verträge abschließen zu dürfen, würde dies die Würde des mündigen Menschen untergraben. Dieser Mensch müsste als unwürdig bezeichnet werden mit irgendeinem anderen Menschen einen Vertrag abzuschließen. Dieser bräuchte immer einen würdigen rechtsfähigen Mittler. Nach dem Motto, du bist wohl ein Mensch, aber du hast keine Ahnung davon, wie man mit anderen Menschen umzugehen hat. Dazu sind nur ausgewählte Personen in der Lage die die Würde eines jeden Menschen kennen. Nur sie sind mit dem Geist ausgestattet, der dazu in der Lage ist.
Absurder Gedanke? Nein, ganz und gar nicht. Das ist die gelebte Realität vor allem im Rechtswesen. Im Rechtswesen sind nicht alle mit Rechten ausgestattet. Dort benötig man einen Rechtsvormund. Dort ist man wieder ein unmündiges Kind. Theologisch wohl mit Würde ausgestattet, aber nicht würdig genug um mit Gott direkt zu kommunizieren. Dazu bedarf es einen würdigen Mittler, ansonsten kann man sich nicht an Gott wenden.
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__78.html
§ 78 ZPO (Zivilprozessordnung) auch Anwaltsprozess genannt.
(1) Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ein oberstes Landesgericht errichtet, so müssen sich die Parteien vor diesem ebenfalls durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen.
(2) Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich als Beteiligte für die Nichtzulassungsbeschwerde durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen.
(3) Diese Vorschriften sind auf das Verfahren vor einem beauftragten oder ersuchten Richter sowie auf Prozesshandlungen, die vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden können, nicht anzuwenden.
(4) Ein Rechtsanwalt, der nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 zur Vertretung berechtigt ist, kann sich selbst vertreten.
Diesen Anwaltszwang begründet man ungefähr so:
dass lediglich ein Anwalt in der Lage ist, auf eine sachgemäße Prozessführung hinzuwirken. Nur der Anwalt besitzt die notwendige sachneutrale Distanz.
Aha!!! Nur ein Anwalt ist in der Lage, eine sachgemäße Prozessführung hinzuwirken. Dich lieber würdiger Mensch muss man an die Hand nehmen um überhaupt mit den göttlichen Weg beschreiten zu können.
Dem widerspricht auch nicht die Tatsache, dass ein Anwalt sich selbst beim Landgericht vertreten kann und darf. Er hat die göttliche Gnade erhalten.
Die Befürworter des Anwaltszwanges argumentieren:
würden die Parteien selbst verhandeln dürfen, dann wären die Verhandlungen überflutet mit nicht sachbezogenen, unerheblichen Vorliegen, Schriftsätzen, Vorträgen, Anträgen etc. Lediglich der Anwalt weiß, was erheblich und unerheblich für die Prozessführung ist.
Der Anwalt spart den Richtern die Arbeit, konzentriert sich auf das Wesentliche, hat das Ganze im Auge und nicht die persönlichen Anliegen seiner Mandanten…
welche eine weit untergeordnete Rolle, falls überhaupt eine Rolle in den Gerichtsverhandlungen spielen.
Hinter diesem Anwaltszwang steckt weit aus mehr als man geneigt ist anzunehmen. Aus dem was zu beobachten ist, dass:
Unabhängig davon, ob gewollt, beabsichtigt, bewusst oder unbewusst, wissentlich oder unwissentlich, der Anwaltszwang hat dazu geführt und führt dazu, dass die Juristen in Robe (Rechtsanwälte und Richter) sich auf Kosten der Mandanten gegenseiditig qualifizieren. Das was man als sachliche Distanz postuliert, ist nichts anderes als die Sache nicht zu kennen. Juristen müssen nicht die Sache kennen, sondern nur wissen wo das passende Gesetz zu dieser Sache steht. Qualifizierte Sachkenntnis benötigen sie nicht, weder praktisch noch theoretisch. Der Anwalt lässt sich seine Fortbildung in den Sachen vom Mandanten bezahlen. Ich habe noch keinen Anwalt im Baurecht gesehen, der sich in Sachen der Bautechnik hat auf eigene Kosten fortgebildet. Er hat keine Ahnung von dem was er verteidigt.
Unwissenheit bzw. die Weiterqualifizierung der Richter erfolgt dann seitens der Anwälte, bezahlt von den eigenen Mandanten bzw. den Mandanten der Gegner.
Dieses in der eigenen Sauce Braten unterstützt auch faule, fiese, kriminelle Juristen in Robe, denn das Risiko nicht bezahlt, geschweige denn die Berufung zum Richter bzw. die Anwaltszulassung zu verlieren tangiert gegen Null.
Dafür sorgt auch aber nicht ausschließlich der § 611 des BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611.html
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.
Ein Dienstvertrag schuldet nichts, es ist nur ein Dienst. Als Beispiel: Die angestellte Reinigungskraft die 8 Stunden den Hof fegt, schuldet nicht einen sauberen Hof, sondern nur das Fegen von 8 Stunden.
Anwälte schulden nur einen Dienstvertrag im zitieren von Paragraphen und dem daraus erfolgenden Antrag vor Gericht. Sie machen auch nur Dienstverträge. Sie schulden nicht den Rechtstitel.
Anders der Werkvertrag: § 631 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__631.html
(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.
Ein Beispiel: Ein Schneider, der einen Rock schneidern soll, schuldet den Rock nicht das Nähen. Das Nähen ist eine der Voraussetzungen, wenn vereinbart, zur Erstellung des Rockes.
Es ist gang und gebe, dass die Anwälte den Mandanten sagen, die Richter haben falsch entschieden. Die Richter verweisen darauf, dass man bei Fehlberatung Schadensersatz gegen den eigenen Anwalt einklagen kann.
Tatsächlich führen solche rechtlichen und richterlichen Hinweise zu weiteren Gerichtsverhandlugen in der nächsten Instanz bzw. zu weiteren Finanzierung von neuen Richtern und Anwälten. Es ist ein Wirtschaftszweig, wie jeder Andere Wirtschaftszweig auch. Maximierung des Umsatzes. Für einen Anwalt, wie für einen Richter ist man nur Objekt der Begierde.
Unter dem Strich haben die Mandanten das gegen sie ausgerichtete Justizsystem finanziert.
Nicht aus Versehen kristallisiert sich über den Anwaltszwang eine Kaste fieser, kranker Typen heraus, welche die Macht über den übrigen Teil der Bevölkerung genüsslich ausüben.
Was führt nun zur Entmündigung, Entrechtung und zur Verletzung der Würde?
Ganz eindeutig, der Anwaltszwang.
Es ist nicht „das Recht auf“ einen Anwalt, das die Entmündigung, Entrechtung und die Verletzung der Würde eines Bürgers praktiziert, sondern der Zwang einen Anwalt konsultieren zu müssen.
Für die Anwälte gilt, was gegenüber einem Arzt, einem Steuerberater und andere Fachleuten gilt: Man ist selbst der beste Arzt, der beste Steuerberater ... . Ärzte und Steuerberater sind lediglich Handwerker mit der Würde ausgestattet mit Gott sprechen zu dürfen. Ihr Handwerk verstehen sie besser als deren Kunden. Sie beherrschen Techniken, die die Kunden nicht beherrschen. Das eigene schöpferische Element ist allerdings in deren handwerklichen Leistungen - mit seltenen Ausnahmen - vernachläßigbar. Das gilt in einem noch höheren Grad auch für die Anwälte.
Der Anwaltsberuf hat jedoch noch eine Besonderheit (gilt auch für Steuerberater):
Die Anwälte sind als unabhängiges Organ der Rechtspflege fest eingebaut in die Machtstrukturen des Staates. Sie sind de facto nicht unabhängig, sie vertreten das Herrschaftssystem, wie es ist.
In der Praxis sind die Anwälte überwiegend lediglich auf ihre Honorare orientiert. Viele entwickeln im Rahmen der für sie geltenden Gesetze nützliche eigene Geschäftsfelder. Hinter der Finanz- und Strukturkrise stehen die bedeutendsten Anwaltskanzleien mit den von ihren in tausenden von Seiten geschriebenen Verträgen.
In der Praxis werden die Anwälte von den Parteien in den Sachstand eingewiesen, sie werden durch die Parteien qualifiziert und für dieses Lernen auch von ihren Mandanten höchstlohnend bezahlt.
Vor Gericht stehen sich dann zwei mehr oder weniger mit dem Sach- und Rechtsstand vertraute Anwälte gegenüber. Diese verhandeln mit den noch weniger dem Sachstand vertrauten Richtern. Da ist es kein Wunder, dass die Verhandlungen entarten, regelmäßig zum absurden Theater mit dem beschränkten Inhalt: Anwaltshonorare und Gerichtskosten, welche sich auf die Streitwertauseinandersetzungen reduzieren.
Verhandelt wird ebenfalls darüber, wie man dies den eigenen Mandanten am besten rüberbringt, ohne seinen Ruf als Anwalt und Gericht beim Mandanten zu verlieren.
Mit Recht und Gerechtigkeit und vor allem mit der „Würde des Menschen“ hat dies wenig zu tun.
@zeitgedanken kann jedem nur empfehlen, zu versuchen sich selbst zu qualifizieren und Mündigkeit, Rechtsfähigkeit setzt dies voraus, um diesem absurden Unrechtstheater Einhalt zu gebieten. Leicht ist es nicht, die Mauer dieser von der Juristenkaste aufgebauten Wirtschafts- und Lebensstruktur zu durchbrechen.
Aber die Wege dorthin gibt es. Seine Grundrechte bekommt man nicht geschenkt, sondern muss sie Einfordern.
Euer Zeitgedanken
Da sieht man wieder einmal die Einstellung der meisten Politiker:
“Der Bürger ist zu dumm, deshalb müssen wir ihn durch Verbote zu seinem Glück zwingen.”
Leider finden das die meisten Bürger auch noch gut.
so nebenbei, ich hab hier was für dich. Lese Dir diesen Bericht einmal durch (Querlesen reicht schon). Bin auf deine Antwort gespannt.
Also gut ich beginne zu lesen.
Erster Eindruck nach zwei Seiten:
“ Was sind das für Kommunistenarschlöcher, die haben noch nie einen einzigen Trade gemacht, sonst wüssten sie, dass Liquidität die Märkte erst effizient machen.”
Vielleicht täusche ich mich....
Ich lese weiter.
Also wenn Krugman zitiert wird, braucht man eigentlich nicht mehr weiterlesen:
Ich tue es trotzdem...
Also, mein erster Eindruck war richtig.
Es sind Kommunistenarschlöcher, die Planwirtschaft wollen.
Jeder, der sich auch nur über Bruttoinlandsprodukt, Außenwert der Währung, Handelsbilanzdefizite/-Überschüsse überhaupt Gedanken macht ist für mich ein Planwirtschaftler.
Wir reden hier von den Einzelentscheidungen von Millionen oder weltweit von Milliarden von Menschen. Diese Entscheidungen sind so wie sie sind und gehen niemanden etwas an.
Das einzige Problem ist der Staat, der immer glaubt er müsste steuernd eingreifen und natürlich die Bail Outs, die es früher nicht gab.
Ich habe folgendes gestern dem Balten schon geschrieben:
HIHIHI
Dieses Argument habe ich schon von John Tamny und Steve Forbes gehört:
Das ist typisch.
Würde nur der Staat die Finanzmärkte besser regulieren, dann könnten all die klugen Köpfe, die jetzt die trading Algorithmen programmieren sich wichtigeren Dingen, wie dem Klimawandel oder der Erfindung neuer EU Regulierungen widmen.
Genau so dachte ich auch. Immer wenn die Mitglieder einer Gesellschaft, zuvorderst der Staat, mit bestimmten Sachen nicht umgehen können, sollen Regulierungen das Maß aller Dinge sein. Im Finanzwesen haben wir bereits die Regulierung der Regulierung der Regulierung der..... hinter uns.
Wenn das Wissen um Geld und dessen Wesenskern nicht existiert, wird einem der Umgang damit auch nicht gelingen.
Wenn man nicht weiß was die Würde eines Menschen ist und was Diese umfasst, wird der Umgang mit des Menschen Würde nicht gelingen.
Auch im Recht ist das nicht anders. Solange das Wissen um Konfliktvermeidung nicht existiert wird das Recht immer in Konflikten ausarten. Anwälte Staatsanwälte und Richter leben von Konflikten. Ihr bestreben und ihr Dasein verdanken sie den Konflikten. Je widersprüchlicher ein Rechtssystem sich gestaltet, je mehr Konflikte können entstehen und können von den Juristen gefördert werden. Der Mandant ist hierbei nur das Objekt der Begierde. Dieser ist die Sache für den Konflikt. Es geht hierbei weder um Recht und Gerechtigkeit, sondern einzig und allein um das wirtschaftliche Wohl der Juristen. Das Recht wird zum quantitativem Massenprodukt und wird in seiner Qualität immer schlechter. Dadurch häuft sich die Prozessflut und der Gerichtsjurist fühlt sich überfordert und hat immer weniger Zeit für die Rechtsfindung. Das zieht dann immer mehr Regulierungen nach sich. Angebot und Nachfrage haben auf dem Rechtsmarkt genau die gleichen Funktionen, wie beim Brot.
Dann kommt noch dazu, dass man sich bei den Regulierungen immer an dem Dümmsten orientiert.
Aber, meine Überzeugung wächst mehr und mehr, dass es die Leute so wollen.
Die Lebensmaxime ist nicht:
Ich sehe ein Problem oder mich stört etwas, deshalb ändere ich mein Verhalten dementsprechend (z.B. CO2 Ausstoß),
sondern:
Ich sehe ein Problem oder mich stört etwas, deshalb wähle ich Politiker oder demonstriere so lange, bis die Politik Gesetze erlässt, die andere dazu zwingt, das zu unterlassen oder das zu tun, was ich selbst nicht bereit bin zu unterlassen oder zu tun, obwohl es mich stört.
siehe meinen heutigen Beitrag du kennst diesen bereits aus dem letzten Jahr
Guten Tag,
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Mikrobi
Ich halte den Anwaltszwang für sinnvoll. Und zwar aus diesen Gründen:
Es trägt tatsächlich zu einer Beschleunigung bei. Anwälten wissen nun mal, auf welche Punkte es rechtlich im konkreten Fall ankommt. Ich war schon bei einigen Verhandlungen am Amtsgericht (= kein Anwaltszwang), bei denen ein nicht vertretener Beklagter eine Menge Dinge vorgebracht hat, die absolut irrelevant für das Verfahren waren. Durch einen Anwalt wird das gefiltert und somit für alle Parteien unnötige Arbeit erspart.
Dient der Anwaltszwang auch der Waffengleichheit. Nicht vertretene Parteien haben einfach eine schlechtere Chance vor Gericht, da sie sich weder im materiellen Recht noch im Prozessrecht auskennen. Auch dazu habe ich genug Beispiele gesehen um zu wissen, dass das Realität ist. Welcher Nichtjurist kennt zum Beispiel die Möglichkeit der Flucht in die Säumnis? Wohl keiner. Im Verfahren kann das aber schon mal ausschlaggebend sein. Oft schadet das Vorbringen nicht vertretener Parteien diesen sogar oft mehr, als dass es ihnen hilft. Nicht umsonst empfehlen Anwälten ihren Mandanten, möglichst nur das Nötigste zu sagen.
Die Gesetze und Rechtsprechung sind vielfältig und oft kompliziert. Deshalb braucht es (außer in ganz einfach gelagerten Fällen) einfach einen Profi.
Obwohl ich das erste Staatsexamen gut abgeschlossen habe und mich deshalb grob auskenne, würde ich übrigens niemals ohne Anwalt vor Gericht gehen! Und das empfehle ich auch sonst niemandem.
So verbreitet die Flucht in die Säumnis ist – wirkliche sinnvoll und zweckmäßig dürfte sie nur in wenigen Fällen sein. Und sie hat allenfalls den Vorteil, dass sie in der mündlichen Verhandlung wenig Kreativität erfordert.
Denn die Nachteile einer Flucht in die Säumnis sind erheblich. Insbesondere für die beklagte Partei dürfte es in der Regel nachteilig sein, dass ein – ohne Sicherheitsleistung (§ 708 Nr. 2 ZPO) – vorläufig vollstreckbares Versäumnisurteil ergeht und die Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung eingestellt werden kann (§ 719 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Hinzu kommen Kostennachteile: Die „fliehende“ Partei hat zwingend die Kosten des Säumnisverfahrens zu tragen (§ 344 ZPO), zusätzlich kommt die Erhebung einer Verzögerungsgebühr gem. § 38 GKG in Betracht. Eine Flucht in die Säumnis ist außerdem nur einmal möglich; bei der zweiten „Flucht“ in Folge ergeht ein zweites Versäumnisurteil (§ 345 ZPO). Und eine Flucht in die Säumnis ist nicht mehr möglich, wenn die Partei zu Beginn der Verhandlung bereits einen Antrag gestellt hat, da eine Rücknahme oder ein Widerruf des Sachantrages ausscheidet.
Es geht nicht darum, ob jemand einen Anwalt benötigt, er hat dieses Recht sowieso , es geht darum in verpflichtend aufoktroyiert zu bekommen. Jeder muss selbst entscheiden können, ob er einen Anwalt einsetzt oder nicht.
Dein Sachvortrag über Waffengleichheit geht im Sinne der Freiheit eines jeden Menschen und seiner Rechtsfähigkeit ins leere und ist meines Erachtens nur eine Rechtfertigung zum Nutzen des Anwalts und der Richter.
Ob jemand einen Profi, sofern dieser einer ist, denn seine Examina sichert noch nicht seine Qualität, sollte einem jedem selbst überlassen bleiben.
Ein paar dieser Fälle habe ich (vor allem auf Klägerseite) schon erlebt.
Und klar, die Flucht in die Säumnis ist mit Nachteilen verbunden, das muss man in der jeweiligen Situation eben abwägen. Aber dazu muss man sie erst mal kennen.
War auch nur eins von vielen prozessualen Beispielen, warum es meistens sinnvoll ist, einen Anwalt zu haben. Viele Richter sind mit nicht vertretenen Parteien schon gnädiger und versuchen manches zu erklären. Aber das kostet Zeit und ändert trotzdem nichts daran, dass die Partei mit Anwalt einen Vorteil hat.
Und dazu kommen auch noch die materiellen Schwierigkeiten: ein Anwalt kann oft ungefähr sagen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg haben kann, ein Laie nicht. Ohne Anwaltszwang bestünde die Gefahr, dass die Gerichte mit noch mehr unsinnigen Klagen überschwemmt werden. Überlastet ist die Justiz meiner Erfahrung nach ohnehin.
Genau deshalb lassen übrigens manche Richter die Anträge manchmal nicht schon am Anfang der Verhandlung stellen.
Edit:
Die Aufhebung der Anwaltspflicht würde zu vielen ungerechten Urteilen führen, weil eine Partei ohne Anwalt sich nicht so gut verteidigen kann. Gerechtigkeit ist aber eines der Ziele von Gerichtsverhandlungen.
Außerdem würde es - wie schon gesagt - zu mehr Klagen führen, die das Gericht zusätzlich belasten und absolut unsinnig sind.
Für eine vernünftig funktionierende Justiz ist ein Anwaltszwang für Verfahren mit einer gewissen Schwierigkeit einfach erforderlich. Klar nutzt das auch den Richtern. Und dass die Anwälte davon profitieren ist sowieso klar. Aber es führt auch zu schnelleren und gerechteren Urteilen. Und das ist Rechtfertigung genug, finde ich.
Diese Meinung kann ich leider nicht bestätigen. In meiner Berufspraxis (Bauwesen mit einer der teuersten Prozesse) von bereits über 30 Jahren, hat sich gezeigt, dass gerade bei diesen Prozessen die Anwälte umfänglich versagen. Wo sie nicht versagen ist in den Honoraren und die Gerichte bei den Gerichtskosten. Ich habe das Archiv voll mit Prozessen, wo die Anwalts- und Gerichtskosten den Streitwert komplett auffressen und sogar übersteigen. Würden die Anwälte nach Erfolg bezahlt werden, wäre der Anwaltszwang Geschichte. Aber sie leisten ja nur einen Dienst und schulden nicht den Rechtstitel.
"Ich bin Anwalt, aber kein besonders guter“.
Das wird kaum ein Anwalt sagen. Gute Anwälte sind rar gesät. Man braucht sich nur umsehen. Ich war bei vielen Verhandlungen von Anwälten, schon aus Berufsgründen, ich hatte die Möglichkeit des Vergleichens. Fragen deinen Anwalt - so meine Empfehlung, welche Prozesse er schon geführt hat, wann verloren, wann gewonnen. Auch Spitzenanwälte verlieren ca. ein Drittel der Prozesse, ein weiteres Drittel endet in Vergleichen. Nur ein Drittel der Prozesse wird gewonnen. So bei den bekannten professionell gesehen guten z.B Zensuranwälten Prof. Dr. Christian Schertz, Dr. Sven Krüger, Dominik Höch und vielen anderen.
Bauprozesse sind wohl auch echt kompliziert! Die Frage ist nur: wäre es ohne Anwalt besser gelaufen? Das bezweifle ich irgendwie.
Nachdem sich die Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten jeweils am Streitwert orientieren, dürfte das aber schon die Ausnahme sein. Mit dem Kostenrecht kenne ich mich noch nicht so aus, aber ich gehe davon aus, dass das dann sehr komplizierte Fälle mit vielen Verhandlungstagen sind?
Bei Gericht einen Erfolg zu garantieren ist auch selten möglich. Wenn Anwälte nur im Erfolgsfall bezahlt werden müssten, würden diese nur noch die sichersten Fälle annehmen.
Bezüglich des Wegfalls des Anwaltszwangs bin ich mir da übrigens nicht sicher. Auch dann bezweifle ich, dass es z.B. sinnvoll ist, wenn der BGH mit kompletten Laien als Parteien zu tun hätte. Das wäre für die Arbeit der Gerichte einfach sehr hinderlich. Die teilweise unerträglich ungerechten Urteile, die dann zustande kämen, weil z.B. einfache Formalien (Fristen etc.) nicht eingehalten wurden, würden auch dem Ruf der Justiz deutlich schaden.
Ist jetzt aber ein schwaches Beispiel. Das steht fast in jeder Rechtsbelehrung. Und Rechtsfähige Menschen sind meines Wissens auch in der Lage zu lesen.
Selbst wenn man einen guten Anwalt hat und der Anwaltszwang erhalten bleibt, sind beim BGH nur bestimmte Anwälte zugelassen. Vielleicht ist mein Anwalt nicht dabei. Das nenne ich Gelddruckmaschinerie.
Warum nicht? Es würde mehr Ehrlichkeit in die Anwaltskanzleien kommen. Dieses Rechtsgebiet beherrsche ich nicht.
Auch das verraten Anwälte ungern, vor allem wenn es um Baurechtsangelegenheiten geht, zu groß ist die Verlockung des Streitwertes. Auch ein Vergleich kann doch ein Erfolg sein - doch zum Vergleichen brauche ich kein Gericht. Das geschieht meistens vor Gericht nur wegen der zu erwartenden Kosten, hat also mit Rechtstitel wenig gemeinsam, sonder ist mit dem Hornberger-Schießen zu vergleichen
Ein minderndes Strafmaß kann auch ein Erfolg sein.
Und bezüglich des Laienvorwurfs. Wenn man Gesetze am Fließband erlässt und den einfachen Menschen Tag für Tag gängelt und bevormundet, dann wir auch der Anwalt zum Laien. Denn auch er kennt nicht alle Gesetze und Verordnungen, er muss nur wissen wo sie geschrieben stehen. Als mündige Person kann ich auch selbst lesen und auch selbst verstehen. Ist man dazu nicht in der Lage, darf man sich auch nicht als mündig und rechtsfähig bezeichnen.
Aber bei weitem nicht jede Frist. Auf Verjährungsfristen wird man z.B. nicht hingewiesen. Fristen waren darüber hinaus nur ein Beispiel für leicht vermeidbare Probleme, sofern man sie denn kennt.
Dass es viele schlechte Anwälte gibt, ist keine Frage. Und dass viele Anwälte wegen des Profits auch ungeeignete Fälle annehmen, ist auch klar. Als mündiger Bürger sollte man deshalb schon prüfen, wen man beauftragt.
Ja. Die Begründung ist übrigens ähnlich. Anwälte, die bereits Erfahrung beim BGH haben, führen zu schnelleren und unkomplizierteren Verfahren. Mittelmäßige Anwälte würden oft zu gewissen Verzögerungen und Zusatzaufwand führen. Da ich aber nicht weiß, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um beim BGH zugelassen zu werden, kann ich dazu nicht mehr schreiben.
Das sind zwei verschiedene Dinge. Auch der beste Anwalt in einem gewissen Feld, kann meistens nicht genau voraussagen, wie das Gericht entscheiden wird. Die Rechtslage ist oft eben nicht eindeutig.
Absolut! Aber wie will man das objektiv feststellen? Ab wann ist es denn ein Erfolg? Das würde nicht funktionieren. Ich fände es übrigens auch nicht sinnvoll, wenn der Mandant dem Anwalt vorgibt, ab wann er es als Erfolg sieht. Ich würde sogar sagen, dass der größte Teil des Ergebnisses nicht vom Anwalt beeinflusst werden kann. Das wäre dann mehr oder weniger Glücksspiel für ihn, ob er seine Vergütung bekommt.
Wenn man einigermaßen spezialisiert ist, kennt man zumindest die wichtigsten Vorschriften und die entsprechende Rechtsprechung dazu. Alleine zu wissen, wo etwas steht, reicht übrigens noch lange nicht!
Hier muss ich dir ganz klar widersprechen. Wenn das so wäre, wäre das Jurastudium ziemlich sinnlos. Um die Rechtslage zu verstehen, reicht es bei weitem nicht, einfach ins Gesetz zu sehen. Zum einen, weil man dabei im Normalfall nicht alle einschlägigen Normen findet, da diese oft sehr verstreut sind. Zum anderen aber, weil alleine der Normtext in den meisten Fällen bei weitem nicht ausreicht, um die Rechtslage zu bestimmen. Nicht umsonst lernt man im Jurastudium jahrelang das Arbeiten mit und Auslegen von Gesetzen. Zu vielen Vorschriften gibt es auch massenhaft Rechtsprechung, die man auch kennen sollte, bevor man vor Gericht geht. Das kann ein Laie in den seltensten Fällen.
Und diese Diskussion mit all deinen Argumenten, die wir gerade führen, sollen als Grund ausreichend sein um die Mandanten an ihrer Rechtsfähigkeit zu entmündigen? Nur weil eine Kaste von hochtrabenden Juristen einfacher und unkomplizierter Arbeiten will? Nur weil ein monopolgeschützter Juristenbereich sich selbst schützt und keinem Anderen das Recht zugesteht ebenfalls juristisch bewandert zu sein?
Es geht doch nicht darum keinen Anwalt zu konsultieren!!! Dieses Recht soll doch gar nicht abgesprochen werden. Es geht darum einen Zwang auszuüben, der mit der Würde des Menschen in Konflikt gerät. Sich sogar widersprüchlich dazu verhält.
Nicht dar Recht auf einen Anwalt kollidiert mit der Menschenwürde sondern der Anwaltszwang
Kann ich Dir helfen:
Hinterfrage nie Politik und Gesetzgebung.
"Halte immer die Rechtsanwaltsordnung ein und mache nie Fehler des Gegenanwalts, die er seinem Mandanten gegenüber offensichtlich macht, öffentlich - so dass es sein Mandant erfährt."
„Kritisiere nie einen Richter“
„Beschäftige dich nie mit Verfassungen und Grundrechten und vor allem nicht mit den Widersprüchen zu nachgeordneten Gesetzen.“
„stelle dich nie öffentlich dem Bundesverfassungsgericht entgegen, solange du in wirtschaftlicher Abhängigkeit zum Juristenband stehst, oder noch nicht Professor bist“
„Bist du bereits Professor, gefährde nie deine Stellung, selbst wenn die Umsände das Gegenteil beweisen.“
„Hinterfrage niemals Richterrecht, vor allem nicht ab Landgericht“
„helfe immer mit, deine Juristenzunft zu schützen, selbst wenn es nur noch mit Rechtsbruch geht“
Es gibt noch ein paar mehr, aber ohne diese Voraussetzungen wird es mit der Zulassung zum BGH nichts.
Schule dich in der Dialektik so gut, dass eventuelle Widersprüchlichkeiten in deinen Aussagen nicht bemerkt werden. Lerne die Kunst Recht zu behalten, auch wenn du im Unrecht stehst. Unterschätze niemals dein Gegenüber, denn dieser könnte durch Erkenntnisse dir weit überlegen sein.
Das beste Verbrechen benötigt eine sehr hohe Intelligenz und ein sehr großes Wissen. Das ist der Maßstab der auch für den Juristen gilt. Hast Du dieses erreicht, ist es nur noch ein ganz schmaler Grad zwischen Recht und Unrecht. Das ist der Tipp eines Exlobbyisten.