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Wohl wahr, hier wird es etwas schwerer zu unterscheiden, was denn unvollständig ist.
Allerdings hilft dort - wie bei allem anderen - wenn man sich eine zweite, dritte und vierte Quelle zu Rate zieht und überlegt, inwieweit woanders Informationen abgedeckt werden, welche bei der ersten Quelle außer Acht gelassen wurden.

Heißt:
Äußerungen "unseres Staates" sind grundsätzlich auf "unvollständige Wahrheit" zu prüfen, da man ja nicht von vornherein weiß und auch nicht darauf vertrauen kann, dass keine irreführenden Wahrheiten verlautbart werden.

Beispiel Freihandelsabkommen:
Die angeblichen Vorteile wurden (und werden!) gepriesen und extrem demokratiefeindliche Klagemöglichkeiten privater Konzerne wegen angeblicher Gewinnbeeinträchtigung (z. B. durch ein Umweltschutzgesetz) gegen einen Staat vor einem privaten Schiedsgericht werden erst dann zum Thema, wenn die "Öffentlichkeit" laut wird.

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