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Sehr gut. Das zeugt davon, dass du dich mit dem Thema auseinander setzt und das nicht einfach so schluckst. Wie sieht es aus mit dem Bonus Tip, deine dir zustehende Datenauskunft über die Verwendung deiner Daten bei den Abzockern einzufordern? Haste das schon gemacht? Geht entweder online über ein Formular oder noch besser, wenn man auch das dort per Post hinschickt.

Wenn man es online macht, aber unbedingt das Häckchen, in welcher Form du die Antwort haben möchtest, nicht bei "per PDF Download" setzen, sondern natürlich bei "per Brief" :)

https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/datenschutz/datenauskunft/index_ger.html

Was viele nicht wissen und was natürlich auch nicht öffentlich publiziert wird ist, dass es bei denen auch eine Ablage Q für Querulanten gibt. Je nach Rundfunkanstalt, die für deinen Wohnort zuständig ist, wird der Versuch die Kohle einzutreiben, nämlich dann eingestellt, wenn die merken, das wird zu aufwändig und unrentabel, wenn sich da einer ständig quer stellt. Wenn die sich dann nicht mehr melden und keine weiteren Schritte unternehmen, dann hast du auch den Joker, dass Forderungen nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (§ 7 Abs. 4) nach § 195 BGB nach 3 Jahren verjähren :)

Das kenne ich natürlich, habe es aber bisher nie gemacht. Ich habe zuletzt im März 2019 von denen Post erhalten. Das es weder eine förmliche Zustellung noch ein Einschreiben war ging der Brief ungeöffnet zurück ;)

Seitdem habe ich nichts mehr bekommen und ich möchte keine schlafenden Hunde wecken :)

Ich verrate hier gerne meinen Plan wie ich weiter vorgehen möchte wenn die sich wieder “melden”:
Zunächst warte ich ab bis der Gerichtsvollzieher kommt.
Dieser muss einen Beschluss haben um tätig werden zu können. Was Viele nicht wissen ist dass er darauf eine richterliche Unterschrift haben muss, was anscheinend oft nicht der Fall ist. Ohne diese Unterschrift darfst du ihn einfach wegschicken :)

Kommt er dann mit Unterschrift wieder, auf keinen Fall sagen dass du nicht zahlst. Man muss sagen dass man zahlungswillig ist. Aber erst wenn er dir die gesetzliche Grundlage dafür zeigen kann. Er wird versuchen dich mit dem Rundfunkstaatsvertrag zu “überzeugen”. Dies ist aber KEIN Gesetz. Das steht in keinem BGB. Somit kann der Gerichtsvollzieher dir die Grundlage für sein Handeln nicht nennen und kann auch nicht vollstrecken.

Hier noch ein kleines Video, in dem dieses Vorgehen auch erwähnt wird:

Ich weiss nicht ob das am Ende wirklich funktioniert, aber den Versuch ist es mit wert ;)

P.S.: Das mit der Verjährung ist mir bekannt, aber ist das wirklich so. Ich lese auch oft dass es nach 3 Jahren zum Jahresende verjährt...
Und dass die GEZ unter bestimmten Umständen auch mehr als 3 Jahre nachfordern kann.

Moinsen,

erst mal vielen Dank für deinen ausführlichen Kommentar und das Video. Das kommt natürlich in die Sammlung :)

Da hast du natürlich absolut recht. Wenn du schon ein knappes Jahr nichts gehört hast, dann Füsse still halten - wegen den schlafenden Hunden und so :)

Und ja -JEDER Versuch ist es wert, wenn man dadurch wieder Sandkörner werfen kann. Das mit der Verjährungsfrist ist nach BGB definitv so. Steht sogar selbst im Rundfunkstaatsvertrag explizit so drinne :)

Deswegen starten ja Gläubiger, die sich an dir festbeissen immer innerhalb dieser 3 Jahre - oft kurz vor Ablauf diese Zeitraums nochmal einen Versuch, das Geld einzutreiben oder zwingen dich dann zur Abgabe einer EV. Dann hast du in der Regel wieder 3 Jahre Ruhe. Egal vor wem. Wenn da noch andere an deine Kohle wollen, dann brauchst du nur auf deine letzte EV beim Amtsgericht XY hinzuweisen und gut ist.

Die Verjährungsfrist zählt aber immer erst ab dann, wo du eben das letzte mal was von denen gehört hast. Da zählt nicht der Zeitraum der Ursprungsforderung, sondern ab dem Tag, an dem sie eben das letzte mal versucht haben die Kohle abzukassieren. Deswegen kommen die halt in der Regel innerhalb dieses Zeitraumes wieder auf dich zu, damit es eben nicht verjährt, bzw die Frist wieder von vorne anfängt.

Ein privater Gläubiger ist da Kosten-Nutzen orientierter. Wenn er dich bis zur EV gebracht hat, dann versucht er es vielleicht nochmal, aber dann stellt er das Eintreibeverfahren (je nach Schuldbetrag) auch ein, weil es ihn ja auch jedesmal Geld, Zeit und Nerven kostet. Ausserdem hat der das dann sowieso in den Büchern schon lange als Verlust abgeschrieben.

Bei "Staatsschulden" wie Finanzamt oder eben GEZ läuft das halt nicht so, weil da ja keine Sau eine solche Rechnung aufmacht. Die schicken dir selbst noch eine "Rechnung", wenn der offene Betrag nur ein paar Cent ausmacht.

Selbst schon im Familienkreis erlebt. Da haben die eine "Forderung" mit Überweisungsträger und allem Pipapo geschickt über den Betrag von satten 0,47 Euronen. Wenn man sich den Aufwand, Arbeitszeit des Sachbearbeiters aka Beamter, Porto, etc alles zusammen rechnet, dann fragt man sich, welcher Hornochse dafür verantwortlich ist, dass man rund 50-100 Euronen raus bläst, um 47 Cent einzufordern.

Willkommen in Absurdistan :D

Dann weiterhin viel Erfolg und wie sagt TK vom "Lovechannel" immer so schön: Halte Stand!

Das mit der Verjährung habe ich nun nich nicht ganz kapiert. Bin ich nun schon in der Verjährung drin oder nicht? Ich habe zuletzt in März 2019 Post erhalten, die ich ja aber nicht erhalten habe 😉
Mal angenommen ich hätte diese bekommen, dann wär ich in Sachen Verjährung erst bei 9 Monaten?!

Gute Frage, die mich jetzt auch selbst brennend interessiert hat :)
Da hat sich sogar einiges zu Gunsten der Schuldnerseite geändert. Also die grundsätzliche Verjährungsregel läuft so, dass die Verjährungsfrist exakt 3 Jahre sind und der Beginn ist der 1.1. des Folgejahres, aus dem die Forderung stammt.

D.h. wenn es Forderungen aus 2020 sind, egal von welchem Tag - Verjährung beginnt am 01.01.2021 und endet am 31.12.2023.

Der Gläubiger kann diese Verjährung nur verhindern, wenn er VOR Ablauf dieser Frist ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet. Tut er das nicht, dann hat er verschissen, egal was der dir da zwischenzeitlich an Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen gesendet hat oder gesendet haben will.

Hier in dem Artikel ist sogar speziell ein Hinweis auf Forderungen von GEZ und Co:

Zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen gehören Steuern, Gebühren, Beiträge oder steuerähnliche Abgaben wie der Rundfunkbeitrag. Die Verjährungsfristen sind unterschiedlich in dem jeweiligen Bundes- und Landesgesetz geregelt; von der Kommunal-, Landes- und Bundessteuer bis hin zum Anliegerbeitrag für den Straßenneubau. Auch der Beitrag zur Pflegeversicherung wird wie eine öffentliche Forderung behandelt; ganz im Gegensatz zum Krankenversicherungsbeitrag.

https://sevdesk.de/blog/verjaehrung-forderungen/

Sprich du müsstes mal schauen, was der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag deines Bundeslandes sagt. Der Hinweis mit der Verjährungsfrist, die nach BGB geregelt ist, den ich angeführt habe, war aus dem Vertrag von Sachsen.

Ich schätze mal diese Grundregel wird überall gleich sein, aber sicherheitshalber kann man ja noch mal im Vertrag des betreffenden Bundeslandes nachschauen.

Aber gut, dass wir uns über diesen Punkt unterhalten haben, denn das eröffnet ja noch ganz neue Möglichkeiten - Teufliches-Grinsen-Smilie

Ich sehe schon, je mehr Infos ich einsammeln kann, um so mehr entwickele ich mich zum "Defender of your rights against the GEZ Mafia" - lol

Sollte ich vielleicht ein Geschäftsmodell drauss basteln, dann wäre ich auch das Osterei los, was mir die neuen EU Gesetze bezüglich Geldtransfers, Kontoführung in EU-Land OHNE Meldeadresse in EU etc., hier ins Nest gelegt haben.

Muss ich halt zur Kryptobitch werden. 1/2 Stunde Beratungsgespräch zum Thema GEZ Forderung nur 29,99 STEEM oder alternativ 0,00065 BTC :D

Das klingt ja erstmal sehr gut. Ich wohne in Bayern, konnte aber jetzt auf die Schnelle nichts finden...
Ich werde nachher nochmal suchen wenn ich zu Hause bin. Oder vielleicht bist du ja schneller 😁

P.S.: Da ich ja nun seit dem letzten Quartal 2016 nicht mehr bezahle müsste ich ja sogar schon in der Verjährung sein, denn von einem gerichtlichem Mahnverfahren müsste ich ja etwas mitbekommen haben 😬

Die Bayern sind da irgendwie auch in dem Bereich ein ganz eigenes Völkchen :) Hab da ein interessantes Dokument bei der bayrischen Staatskanzlei gefunden.

Zumindest kann man dort raus lesen (siehe Punkt 34), dass die Verjährungsfrist wohl auch auf der Standard BGB Regel basiert. Da hat es wohl auch einer mit der Nummer: "Bescheide habe ich nie bekommen" versucht.

Blöd war dann, dass er telefonisch, bzw via Anwalt auf den Vollstreckungsbescheid reagiert hat und das Gericht dann entschieden hat, dass es nicht sein kann, dass er ausgerechnet die Bescheide nie bekommen hat, aber dann auf den Vollstreckungsbescheid reagiert. Begründung irgendwas mit "Lebenserfahrung" - lol

Der wollte wohl den Vollstreckungsantrag der Rundfunkanstalt abschmettern.

Der Antragsteller hat im Übrigen telefonisch und - vertreten durch seinen Bevollmächtigten - auch schriftlich auf Anschreiben des Antragsgegners reagiert. Unter den genannten Umständen genügt das einfache und unsubstantiierte Bestreiten des Antragstellers, ausgerechnet Gebührenbescheide nicht erhalten zu haben, nicht, um den nach allgemeiner Lebenserfahrung naheliegenden Schluss, dass auch diese dem Antragsteller zugegangen sind, in Frage zu stellen.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-49660?hl=true

Was man da aber auch wieder sieht -Anwälte sind genauso ein Abzock Verein. Das hätte der eigentlich wissen müssen, aber denen geht es im Grunde auch nur um den eigenen Geldbeutel. Wenn der dir sagen würde -OK - das oder das macht keinen Sinn, dann verdient er ja nix. Liegt aber auch wieder am System. Im Bundestag sitzen zum Großteil Juristen und die basteln sich die Gesetze schon so hin, dass es für ihre Gilde passt.

In sehr vielen Ländern, wie z.B. auch den USA bekommt dein Anwalt zwar fette Kohle, aber nur wenn er gewinnt. In D kassieren beide Seiten, egal ob die gewinnen oder verlieren. Deswegen muss der sich auch gar keinen grossen Kopp machen, wie er dich aus Situation XY rausboxt. Da gehts nach Schema F Textbausteinanschreiben und entweder es klappt oder auch nicht. Diese BRAGO Abrechnungstabelle ist ja auch gesetzlich geregelt und das kenne ich aus sonst keinem Land.

Wie schon gesagt. Wenn das ganze bis vor Gericht geht, dann wirst du hinten runter fallen, weil das halt alles ein und der selbe Klüngelclub ist. Aber bis an diesen Punkt gibts ja genug andere Möglichkeiten zu blockieren und zu hoffen, dass die irgendwann keinen Bock mehr haben, weil es sich nicht lohnt, weil du die zu viel Zeit und zu viel Nerven kostest.

Ist aber dann immer wieder ein Einzelfall. Besonders auch dann, wenn es nicht gerade um die GEZ geht. Da kann der gleiche Sachverhalt selbst am gleichen Gericht so oder so ausgehen, weil es der eine Richter so und der andere eben anders sieht. Deswegen finde ich es auch immer wieder lustig, wenn manche allgemeingültige Regeln aufstellen wollen oder Behauptungen treffen, weil das gar nicht geht.

Besonders bei der GEZ stelle ich mal die Behauptung auf, dass kein Richter/in die Eier hat ein Urteil zu sprechen, was dann eventuell für andere Fälle als Vorlage dient und die GEZ zum kippen bringen würde. Der hätte die längste Zeit seinen Job gehabt.

Auf deutsche Gerichte braucht man da nicht hoffen. Das kann nur vom Bürger selbst kommen. Je mehr da blockieren, verweigern und/oder denen möglichst viel Aufwand bereiten, um so grösser die Chance, dass der ganze Laden implodiert und sie von selbst nach einer anderen Lösung suchen, weil sie merken, dass sie es personell gar nicht mehr gebacken bekommen und es sich dann irgendwann auch finanziell nicht mehr rechnet, mit jedem da einen Kleinkrieg anzuzetteln, weil der eben nicht freiwillig zahlt und sie dadurch in ihrer eigen Bürokratie im Antrags- und Zettelwust ersticken.

“ Auf deutsche Gerichte braucht man da nicht hoffen. Das kann nur vom Bürger selbst kommen. Je mehr da blockieren, verweigern und/oder denen möglichst viel Aufwand bereiten, um so grösser die Chance, dass der ganze Laden implodiert und sie von selbst nach einer anderen Lösung suchen, weil sie merken, dass sie es personell gar nicht mehr gebacken bekommen und es sich dann irgendwann auch finanziell nicht mehr rechnet, mit jedem da einen Kleinkrieg anzuzetteln, weil der eben nicht freiwillig zahlt und sie dadurch in ihrer eigen Bürokratie im Antrags- und Zettelwust ersticken.”

Ganz genau so siehts aus 👍👍👍

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