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RE: STEEMIT - die rechtliche Seite, zB Besteuerung von Gewinnen und Gewerbeanmeldung
Das stimmt absolut, aber du schreibst darauf in vom Finanzamt so gesehener Gewinnabsicht. Daher auch das Gewerbe und die Steuerrelevanz.
Mit dem Begriff "Gewinnabsicht" habe ich mich jahrelang als seinerzeitige Bundesvorsitzende Lebensraum-Consulting in der Bundeswirtschaftskammer beschäftigt.
Ich kann aber in allen Belangen auch komplett falsch liegen. Selber erkundigen ist am besten.