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Nun die Person unterscheidet sich vom Mensch rein rechtlich.

Die Person ist der Sklave, der Mensch wird so unterdrückt, das man sich dessen nicht mehr bewusst ist.

Die Person gilt als Sache.

Vor Gericht:In Sachen....

Wer sich aber als Mensch von der Sache distanziert kann nicht belangt werden.

Man gibt einfach die Verantwortung für die Person ab an den Richter, der diese dann übernehmen muss und somit gegen sich selbst klagt.

Den Richter möchte ich erleben der diese Verantwortung übernimmt.

Hört sich erst einmal gut an, aber ich bezweifle, dass Du damit vor Gericht durchkommst.

Es ist der einzige Weg.

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