#9 Theobald Joachim I am Sonntag: Wie errichte ich ein Testament?

in #deutsch6 years ago (edited)

Hallo zusammen! Angeregt von  der Qualitätsoffensive von @oliverschmid unter dem Namen "Was kannst Du heute für STEEM tun?" will ich heute etwas qualitatives beitragen. 

Ein Vorschlag für einen Beitrag war das Thema digitaler Nachlass. So weit sind wir in Deutschland aber noch nicht und wie das funktionieren soll, nun davon habe ich keine Ahnung. Was ich aber weiß ist wie man nach heutigem Stand in Deutschland ein Testamen errichtet und genau das werde ich heute erklären.

Was ist ein Testament?

Ein Testamen ist eine sogenannte Verfügung von Todes wegen.

Das heißt: damit das Testament Rechtswirkung entfaltet muss der Erblasser gestorben sein. Die Folge ist, dass der oder die Erben in alle (!) Rechtspositionen des Erblassers eintreten. Also werden sie Eigentümer all seiner Gegenstände, treten in seinen Mietvertrag ein und übernehmen sein Zeitungsabo.

Warum ein Testament errichten?

Ein Testament muss nicht errichtet werden. Wenn kein Testament errichtet wurde greift die gesetzliche Erbfolge (wie die genau funktioniert würde hier den Rahmen sprengen, vielleicht schreibe ich in einem anderen Beitrag darüber). 

Problematisch ist das allerdings dann, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht dem Interesse des Erblassers entspricht oder gewisse Dinge einfach geregelt werden müssen um Konflikten vorzubeugen. 

Zu wissen ist, dass der gesetzliche Erbe nicht zu 100% enterbt werden kann (Ausnahme Erbverzicht), er hat immernoch Anspruch auf einen sogenannten Pflichtteil.

Abgrenzungen

Zu wissen ist, dass das Vermächtnis und die Verfügung von Todeswegen vom Testament abzugrenzen sind (Erklärung zu diesen Sonderformen vielleicht in einem anderen Beitrag).

Ebenso etwas anderes ist der Erbvertrag. Hier werden klassischer Vertrag und Erbvertrag verbunden und die Freiheit des Erblassers bei der Errichtung des Testaments wird eingeschränkt.

Bsp: Konditor stellt seinen Sohn in der eigenen Bäckerei ein unter der Bedinung, dass der Sohn nach dem Tod des Konditors die Konditorei erbt.

Die Errichtung

Das Testament hat strenge Formvorschriften deren Nichteinhaltung ausnahmslos zur Unwirksamkeit des Testaments führen.

Die Formvorschriften sind:

  • Das Testamen muss komplett handschriftlich verfasst werden.
  • Das Testament muss mit vollem Vor- und Nachnamen unterschrieben werden (unten, deshalb heißt sie Unterschrift und nicht Oberschrift).
  • Das Testament muss vom Erblasser persönlich verfasst werden.
  • Alle Bestimmungen müssen vom Erblasser persönlich getroffen werden, eine Eintscheidung einem Dritten zu überlassen ob zB Person X erben soll ist nicht zulässig.
  • Der Erblasser darf zur Zeit der Errichtung nicht geschäftsunfähig sein.
  • Das Testament sollte (muss nicht) Datum und Ort der Errichtung enthalten.

Es gibt Ausnahmen. Das öffentlich Testament kann bei einem Notar errichtet werden, hier gelten andere Formvorschriften, die aber der Notar erklären wird. Außerdem gibt es für Notfälle die Möglichkeit ein außerordentliches Nottestament zu errichten (etwa ein Testament bei Anwesenheit des Bürgermeisters, ein Testament bei Anwesenheit von 3 Zeugen oder ein Testament auf der See). 

Abweichend von den Formvorschriften können Ehegatten gemeinsam ein Testment errichten. Es reicht wenn ein Ehegatte das Testament schreibt.

Das Testament kann bis zum Tod widerrufen werden. 

Werden mehrere Testamente errichtet, gilt bezüglich widersprüchlichen Bestimmungen das neuere Testament. Ansonsten bleibten die Bestimmungen des älteren Testaments neben dem neuen Testament erhalten.


Schönen Sonntag noch und viel Spaß beim Vererben! 


Quelle: Brox/Walker Erbrecht, 27. Auflage

Theobald Joachi I am Sonntag Teil 8

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