#11 Theobald Joachim I im Recht: Wie fuktioniert ein Ehevertrag wirklich?

in #deutsch6 years ago (edited)

In dieser Reihe schreibe ich über Rechtsgrundsätze und aktuelle Themen die mit Recht zusammenhängen. 

Wie funktioniert der Ehevertrag?

Wenn eine Ehe geschlossens wird, tritt zwischen den Ehepartner kraft Gesetz die sogenannte Zugewinngemeinschaft ein. Das heißt, dass die Vermögen der beiden Ehegatten getrennt bleiben. Bei der Scheidung der Ehe kommt es dann zum Zugewinnausgleich: das heißt die während der Ehe erwirtschafteten Vermögen werden verglichen. Derjenige, der mehr erwirtschaftet hat muss dann die Hälfte seines erwirtschafteten Überschusses an den anderen Partner auszhalen. (So der Grundsatz, es gibt aber immer Ausnahmen.) Außerdem sind die Ehegatten während der Ehe bei der Verfügung über das Vermögen oft auf die Zustimmung des Partners angewiesen.

Um der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft zu entgehen gibt es drei Möglicheiten. Durch Ehevertrag kann Gütergemeinschaft (hier soll mit Vertragsschluss ein gemeinschaftliches Vermögen entstehen), Wahl-Zugewinngemeinschaft (nur kleine Unterschiede zur Zugewinngemeinschaft) und Gütertrennung vereinbart werden.

Die Ausgestaltung des Ehevertrags

Ziel des Ehevertrages ist es meist bestimmte Güter aus dem Zugewinnausgleich auszuschließen (etwa ein Unternehmen). Meistens ist dann die Gütertrennung nach § 1414 BGB gemeint. Der Ehevertrag bedarf immer der notariellen Beurkundung. Ein Ehevertrag kann auch nach Eheschluss geschlossen werden.

Was in einem Ehevetrag geregelt werden kann, ist im Einzelfall sehr umstritten. Grundsätzlich will der Gesetzgeber gewisse Regelungsfreiheit, da die Ehe ein Vertrag ist und bei Verträgen grundsätzlich Gestaltungsfreiheit bestehen soll. Soweit nicht ein Teil unangemessen benachteiligt wird.

1. Ein Ehevertrag in welchem ein Partner einen Generalverzicht auf sämtliche Ansprüche erklärt ist tendenziel unzulässig. Vor allem wenn ein Partner eine ungleich stärkere Verhadlungsposition hat(te) und der andere Partner deshalb schützenswert ist.

Bsp: Die Frau ist streng gläubig und möchte kein uneheliches Kind. Der Mann sagt zu, will aber dass sie auf sämtliche Ansprüche verzichtet.

2. Es darf nicht gegen Kernbereiche des gesetzlich vorgesehenen Scheidungsrechts verstoßen werden. (Z.B. Sicherung des Betreuungsunterhalts, Krankheits- und Altersunterkunft.)

3. Der Ehevertrag darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen (hierzu keine näheren Ausführungen, um zu erörtern was damit gemeint ist, können Bücher gefüllt werden).

4. Nach der Ehe dürfen keine krassen Versorgungsnachteile für einen Partner aufkommen. 

Fazit

Ihr seht also es gibt keine allgemein gültige Formel dafür, wann ein Ehevertrag wirksam ist und was alles genau geregelt werden darf. Es kommt immer sehr stark auf den Einzelfall an.


Quelle: Familienrecht, Marina Wellenhofer, 3. Auflage

Theobald Joachi I im Recht Teil 10

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