Verfassungsschutz darf AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen!

in #deutsch6 years ago

Das Verwaltungsgericht Köln untersagte der Behörde mit Beschluss vom 26. Februar diese Bezeichnung der Partei AfD. Damit hatte ein Eilantrag der AfD Erfolg. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Januar die AfD öffentlich zum "Prüffall" erklärt.

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Dagegen stellte die Partei einen Antrag auf einstweilige Anordnung und reichte im Februar eine 97-seitige Klageschrift ein. Die Berichterstattung über die AfD als „Prüffall“ sei eine „öffentlich-diskreditierende Mitteilung“, argumentierte die AfD.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte das Bundesamt für Verfassungschutz bereits nach Erhalt der AfD-Klage gebeten eine „weitere Verbreitung bis zur gerichtlichen Entscheidung zu unterlassen“. Dieser Eingriff in die Rechte der Partei sei mangels Rechtsgrundlage „rechtswidrig und auch unverhältnismäßig“.

Jörg Meuthen (AfD) zum jetzigen Urteil:

„Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates steht.“

http://www.pi-news.net/2019/02/eilmeldung-verfassungsschutz-darf-afd-nicht-als-prueffall-bezeichnen/

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