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RE: Zusammenfassung der Äußerungen der deutschen Finanzverwaltung zur Besteuerung von Kryptowährungen

in #deutsch6 years ago

Da kann ich erst mal nur die Standard-Juristen-Antwort geben: es kommt darauf an. Jetzt muss man beleuchten, woher die Gewinne kommen, unabhängig von der Höhe. Mining: dann hat der Gewinnerzielende wohl keine Chance, das Ganze steuerfrei zu vereinnahmen. Genauso, wenn es aus welchen Gründen auch immer z.B. als gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte erfasst werden muss (s.o. im Posting). Die größten Chancen hat man noch, wenn es sich um reines Trading handelt, also echten Kauf, mind. ein Jahr halten und erst nach Ablauf wieder verkaufen. Aber selbst dann muss man befürchten, dass das Finanzamt versuchen wird, ein gewerbliches Handeln zu vermuten (auch dafür gibt es dann wieder nach Ansicht der Finanzverwaltung Hinweise). Hinzu kommt, dass die Coins in der Zwischenzeit auch nicht genutzt werden dürfen, um weitere Einkünfte (außer der Wertsteigerung) zu erzielen. Wenn z.B. Zinsen oder Einkpnfte aus der Vermietung erzielt werden (s.z.B. Savings), dann verlängert sich die Frist auf zehn Jahre. Das nur mal als grobe, aber nicht vollständige, Übersicht.

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