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RE: Zusammenfassung der Äußerungen der deutschen Finanzverwaltung zur Besteuerung von Kryptowährungen

in #deutsch6 years ago

@juntos: Genau das ist der Weg, den die Finanzverwaltung sehen wird. Und SP können auch verkauft werden, man hat halt nur eine lange Wartezeit, in der sich der Kurs durchaus drastisch ändern kann. Allerdings, und insoweit gebe ich @jeanpi1908 recht, kann man hier durchaus hinterfragen, wann dem Steuerpflichtigen genau die Verfügungsmacht über die SP obliegt. Schon im Zeitschrift der Gutschrift auf dem Account? Automatisch 13 Wochen danach? Oder erst wenn durch Power Down aktiv was gemacht wird? Natürlich gibt es dazu noch keine Aussage von der Finanzverwaltung. Die für die user ganz blöde Ansicht könnte sein, dass man nach Gutschrift von SP während der folgenden 13 Wochen beobachten muss, wie sich der Kurs entwickelt, denn beim Power Down wird ja nach meinem Verständnis über 13 Wochen immer anteilig reduziert. Sollte dies nicht stimmen, bitte ich um Berichtigung: Power Down habe ich noch nicht probiert. Alles in allem: wir brauchen auch dafür eine nutzerfreundliche Lösung, die nicht viel Verwaltungsaufwand verursacht. Auch das steht auf meiner Agenda für das Steuer-Tool.

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@taxguy: Ich würde sagen, sobald man die SteemPower erhalten hat. Ab diesem Zeitpunkt habe ich doch die Verfügungsmacht. Ich kann nur nicht insoweit über sie verfügen, dass ich sie tauschen oder auszahlen lassen kann. Nutzen von SP ist aber der Einfluss und dieser steigt bereits ab Erhalt. Bei den anderen Vorgängen werden dann entweder Kursverluste (Betriebsausgaben) oder Kursgewinne (Betriebseinnahmen) realisiert.

Sehr gerne würde ich bei dem Tool helfen.

Hey @juntos, vielen Dank. Dazu folgende weitere Überlegung von mir: In dem Moment, in dem man die SteemPower erhalten hat, ist eine gewisse Verfügungsmacht da, das ist unbestritten. Man kann ja in dem Moment entscheiden, ob man die SteemPower stehen lässt oder ein Downvoting durchführt. Ich sehe allerdings auch gute Gründe, die SteemPower unter Umständen als Investment zu sehen, was langfristig investiert wird. Immerhin wird die Investition ja (u.a.) getätigt, um aus späteren Postings höhere Erträge zu realisieren. Insofern könnte man annehmen, dass durch das Stehenlassen der SteemPower oder durch das PowerUp direkt eine (Re-)investition in das Unternehmen erfolgt. Ausweis quasi als Anlagevermögen in einer Bilanz. Da darf ich Buchverluste in Fremdwährung u.U. auch ansonsten nicht sofort erfassen, sondern erst, wenn es sich um dauerhafte Wertminderung handelt. Buchgewinne in Fremdwährung werden in diesem Zusammenhang auch erst erfasst, wenn sie in € realisiert werden, nicht wenn sie noch in Fremdwährung vorliegen. Diesen Gedanken versuche ich gerade sauber aufzubauen; was Du hier liest, ist noch die Rohversion. Und bisher ohne Abstimmung mit Gesetz und Kommentaren. Aber vielleicht steckt hier der Schlüssel zur späteren Versteuerung? Erst bei tatsächlich vorliegenden Euros?

@taxguy: vielen Dank für den Gendankenaustausch. Aktuell wird ja noch nicht zwischen steem, steem dollar und steem power unterschieden (alles = Wirtschaftsgüter). Meine Betrachtungsweise ist die, dass zunächst eine Einnahme erzielt wird und gleichzeitig die Anschaffung des entsprechenden Wirtschaftsgut in Form von steem, steem dollar oder steem power getätigt wird. Die Einnahme wird also durch die Ausgabe in gleicher Höhe aufgehoben. Es ergibt sich bei der EÜR keine Gewinnauswirkung. Diese folgt erst nach Abgang durch Tausch, Verkauf oder Entnahme.

Ein weiteres interessantes Thema wie ich finde ist bei der Bilanzierung die Zuordnung der Steemeinheiten entweder zum Anlagevermögen oder Umlaufvermögen.

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