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RE: Genderwahn in Europa - Deutschlands entartete Bürokratie verpasst Männern einen Stern...

in #deutsch6 years ago

Art 3 GG Abs 2
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Art 12 a GG
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

So viel zur Gleichberechtigung.
Ich musste meinen Wehrdienst machen, meine Frau nicht.

Hat scheinbar dein Lehrer was vergessen?

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Art. 12 a GG ist von vorneweg verfassungswidrig. In der Urfassung vom 23. Mai 1949 gab es Art. 12 a noch nicht. Er ist verfassungswidrig am 28. Juni 1968: §§ 1 Nr. 5, 2 des Gesetzes vom 24. Juni 1968 eingefügt worden. Er hatte noch nie Gültigkeit, dass sollte man dabei nicht vergessen.

Aber die Wehrpflicht startete doch schon 1956.
Wie passt das Zusammen, wenn der Artikel erst 1968 eingeführt wurde?

Wie du sehen kannst, ist der Bruch am Grundgesetz ein ständiger Begleiter von Parteien. Und je später man geboren wird, je weniger Grundrechtsderivate bleiben übrig. Daher muss man seine Grundrechte einfordern und zwar konsequent, da ansonsten nichts mehr übrig ist. Das Wortpaar „ständige Rechtssprechung“ ist genau so irreführend, denn im Rechtsraum Bundesrepublik Deutschland zählt „Gesetz und Recht“ und nicht umgekehrt. Und es gibt nur ein Gesetz für diesen Rechtsraum und das ist nun mal dieses Grundgesetz. Somit ist die Ausgangslage immer die GG Fassung vom 23. Mai 1949 als Maßgabe und nicht die aktuelle Fassung. Denn der größte Betrug in der Rechtsgeschichte nach dem II Weltkrieg nimmt seinen Anfang im Jahre 1949 nach Einführung des Grundgesetzes. Und die Initiatoren dieses Megabetrugs sind die Parteien ohne Ausnahme. Nicht nur, dass Parteimitglieder entgegen Art. 3 GG gleicher sind als Nichtparteimitglieder, denn die stimmen bei jeder Wahl, ob Landeswahlen, oder Bundeswahlen, 2x ab. Und wer das nicht glaubt, sollte nachschauen, wie Landeslisten zustande kommen. Und sie sollten Mathematik anwenden um zu Prüfen, ob die Zweitstimme nicht doch mehr Gewicht hat als die Erststimme. Das ist der versteckte Part des Betrugs. Der offensichtliche Part ist der Bruch an der MUSSVORSCHRIFT Art. 19(1) Satz 2 GG. Das ist ein Muss und nicht ein Kann, oder vielleicht, oder eventuell, oder nur auf Paragraphen bezogen. Der Nazijurist von Mangoldt wusste sehr genau was es bedeutet, wenn das so wie im GG aufgenommen stehen bleibt. Deshalb war er so vehement gegen diese Fessel des Gesetzgebers. Nach der Einführung hat er dann seine Redefreiheit genutzt, und im Bonnerkommentar diesen Artikel nach seiner Vorstellung auszulegen. In Willi Geiger, dem Schlächter von Bamberg und in Adenauer mit der Seilschaft der Nazijuristen hatte er willige Helfer.
Um die ganzen Zusammenhänge herauszufinden braucht man Jahre und muss wie ein Kriminologe vorgehen. Daher bin ich sozusagen Staatsfeind Nummer eins, weil ich den Ursprung dieses Megabetrugs freigelegt habe. Ich bin also schlimmer als die „Reichsbürger“ nur gibt es für Personen wie mich noch keine medial wirksame Bezeichnung. Man kann auch keine medial wirksame Gegenpropaganda aufziehen, da man dazu die Protokolle des Parlamentarischen Rats vernichten müsste und alle Bandausgaben dazu und man muss das GG vernichten. Wenn jemand auf Art. 146 GG pocht, hat er nicht alle Tassen im Schrank. Derjenige hat das GG und seine atomare Sprengkraft nicht verstanden. Und wer die paar Grundrechtsderivate nicht schützt und das GG dazu in Anspruch nimmt, hat keine Grundrechte mehr. Und will man diese schützen, muss man den Parteien-symbolisch gesprochen - den Boden unter den Füßen wegsprengen. Und bei dieser Sprengladung stehen leider die Richter mitten in der Schusslinie, so dass man diese mit wegsprengen muss. Die haben sich ja als willfährige Büttel vor den Betrugskarren spannen lassen. Privilegien, aus falscher Hand erhalten, sind manchmal auch sehr negativ für sein eigenes Dasein.

Wenn jemand auf Art. 146 GG pocht, hat er nicht alle Tassen im Schrank.

Diejenigen, die das GG abschaffen wollen und durch eine neue Verfassung ersetzen, ernten bei mir auch nur Kopfschütteln.
Glauben die wirklich es wird dann eine freiheitlichere Verfassung geben.
Wie Du richtig sagst, müssen die Grundrechte durchgesetzt und geschützt werden, dies ist schon schwer genug.
Diejenigen, die diese Grundrechte ins GG geschrieben haben, waren ja keine Idioten. Ganz im Gegenteil.
Auch diejenigen, die die Regeln im Vertrag von Maastrich festgelegt haben, waren ja nicht blöd.
Das Problem ist halt, wenn Regeln und Grundrechte verbogen oder nicht eingehalten werden.

Die Grundrechtsderivate kann man freilich wesentlich einfacher gestallten, aber wenigstens sind sie drin. Und sie sind nicht drin, weil man an das Wohl des Individuum im Blick hatte, ganz und gar nicht. Diese Entstehung passt perfekt zur Theorie des „Ich“ und das Egoismus vielen nützlich ist.
Dazu muss man den Palm. Rat und die Protokolle kennen. Man wusste noch nicht, was die Alliierten mit dem Deutschland vorhatten. Und da kam man auf die Idee, dass das was in der Charta steht, man im Grundgesetz nicht verwehren würde. Es kommt bei diesen Protokollen ganz deutlich zum Ausdruck, dass die Verfasser ihren eigenen Arsch retten wollten. Deshalb sind auch die Grundrechte zuerst, noch vor der Präambel bearbeitet worden (im Ausschuss für Grundsatzfragen nachzulesen) und die Gewichtung vor die Staatsstruktur gestellt hat. Als sie dann merkten, dass alles gar nicht so schlimm wird, wie gedacht, waren die Grundrechte und deren Schutz auf einmal im Weg. Heinemann hatte festgestellt, dass man Gesetze garnicht so einfach durchsetzen könne und man doch in Erwägung ziehen müsste das GG diesbezüglich zu ändern. Doch dass war so einfach gar nicht mehr möglich. Und da kommen die Nazijuristen ins Spiel, zuvorderst Willi Geiger und die Nazirichterseilschaft von Adenauer.

1956 wurde das Wehrpflichtgesetz eingeführt und 68 die allgemeine Wehpflicht, die als Ergänzung zum Grundgesetz reingeschmuggelt wurde. entgegen Art. 4 (3) GG. Auch das Wehrpflichtgesetz war nicht gültig, da es gegen Art. 19 (1) Satz 2 GG verstoßen hatte.

Blöd nur, dass ich nirgendswo sage, dass es keine Diskriminierung gegenüber Männer gibt. Ich selbst sehe Art. 12a GG auch als verfassungswidrig an, da ich aber weder Jurist bin noch betroffen, da der Artikel aktuell ausgesetzt wird, werde ich nicht meine finanziellen Mittel nutzen um gegen diesen zu klagen. Das ist eine politische Entscheidung den abzuschaffen aktuell.

Was dir vielleicht noch nicht aufgefallen ist, es geht darum, ob das Ändern von Wörtern wie der Nutzer zu der*die Nutzer*in in behördlichen Texten der Stadt Hannover nun schon eine Diskriminierung der Männer ist (ein ziemlich an den Haaren herbeigezogener Vorwurf, wie ich ehrlich sagen muss).

Diskriminierung nicht zwingend, aber es verursacht unnötige Kosten (nicht nur beim Steuerzahler).
Man wird auch beim * nicht halt machen...

Die Diskussion geht hier aber ums Sternchen und nichts mehr. Zudem bezweifle ich, dass die Sternchen signifikante Mehrkosten verursachen, so ist es doch meistens nur ein bisschen mehr Druckertinte.

Was glaubst Du, was jetzt alles geändert werden muss.
Es geht auch um die Kosten, die jetzt Unternehmen aufgehalst werden, um z.B. nicht verklagt zu werden, wenn man nicht die richtige Anrede benutzt. Bei Stellenanzeigen wird z.B. gerne geklagt.
In Bayern ist es noch schlimmer. Da wurde Vater und Mutter abgeschafft.
Da steht jetzt in den Formularen Elternteil 1 und Elternteil 2.
War schon vor fünf Jahren so.
Ich hab es einfach durchgestrichen und Vater und Mutter drauf geschrieben.

Dir ist schon klar, dass es um Empfehlungen der Stadt Hannover an die eigenen Mitarbeiter geht und nicht um ein Gesetz für Unternehmen?
Ich kann nicht nachvollziehen, wie ein Unternehmen verklagt werden soll, wenn die Stadt innerhalb ihrer Behörden Empfehlungen macht.

Empfehlungen?

Sämtlicher offizieller städtischer Schriftverkehr, so heißt es in einer Presseerklärung, alle E-Mails, Presseartikel, Broschüren, Formulare, Flyer und Briefe, muss künftig in „geschlechtergerechter Verwaltungssprache“ formuliert sein.
[...]
Vielfalt sei Hannovers Stärke, begründet Oberbürgermeister Schostok die neue, für die 11.000 Mitarbeiter der Stadt verbindliche Regelung.

Zitat aus der Welt.

Wie gesagt, das ist erst der Anfang...
Gesetze werden folgen...

Ach so, die Kosten durch Urteile entstehen natürlich bevor deine Spekulation Realität wird. Nun macht es ja viel mehr Sinn… nicht.

Empfehlungen habe ich übrigens hier her:

Nun ist die niedersächsische Landeshauptstadt wieder eine Art linguistischer Avantgarde, denn aus der Stadtverwaltung stammen "Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache".
SZ

Kosten jetzt in der Stadtverwaltung.
Kosten für private Unternehmen erst nach Gesetzesverschärfung.

Ich bezweifle aber, dass Du Dir je in deinem Leben Gedanken über Kosten gemacht hast.
Kommt aber noch...

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