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Ist ja auch ne krasse Provokation, sich mit dem GG dahinzustellen. Ich mein: die hat es doch drauf angelegt, da braucht sie sich auch nicht zu beschweren.

Lesen tut sowas heute keiner mehr. Sonst würde man ja z.B. auf Art. 146 stoßen und ins Grübeln kommen.
Aber schlimm genug, den Buchumschlag zu zeigen. Das ist nun wohl "verfassungswidrig".

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