You are viewing a single comment's thread from:

RE: Kampf den linken Staatsfeinden!

in #deutsch6 years ago

Es ist unerträglich, dieses Ungeziefer noch mit deutschen Steuergeldern über die Parteienfinanzierung zu alimentieren.
Wer die Deutschlandfahne knickt, dem muß das Rückgrat gebrochen werden – mit aller Konsequenz und ein für alle Mal!

Auch dies scheint mir ein leichter Aufruf zur Gewalt zu sein.
Gleiches wird nicht mit gleichem vergolten. Damit entfernt man sich zu sehr von der Rechtsstaatlichkeit.

Es ist korrekt, dass das Entehren eines Staatssymbols unter Strafe steht.
Sie dürfen allerdings nicht vergessen, dass es auch gegen die Menschenwürde, und demzufolge gegen das Grundgesetz, sein kann, wenn Sie jemanden als "Ungeziefer" bezeichnen.

Wie dem auch sei - im Abknicken, und Aufruf dazu, sehe ich lediglich eine (Anstiftung zur) Sachbeschädigung. Ob dadurch nun die Flagge entehrt wird... bezweifel ich - auch wenn ich mit diesem Aufruf keineswegs konform gehe.

Sort:  

Es ist eine Anstiftung zur Sachbeschädigung, die jedoch über die Beschädigung z. B. eines Fahrrades hinausgeht. Die deutsche Flagge ist ein nationales Symbol - und dieses wird gezielt angegriffen aus staatsfeindlichen Motiven.
Mit dem Grundgesetz geht das "Ungeziefer" völlig konform. Nach richterlichem Urteil darf man Deutsche als "Köterrasse" bezeichnen. Wo ist da der Unterschied?

Um es in den Worten von Welt.de zu beschreiben.

Die Begründung: „Es muss sich um eine Gruppe handeln, die sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit heraushebt.“ Für die Bezeichnung „Deutsche“ treffe das nicht zu, da diese sich nicht „als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzen lässt“. Und weiter: „Bei allen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft handelt es sich um die Bevölkerungsmehrheit und daher nicht um einen Teil der Bevölkerung“. Weil es sich also nicht „um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen handelt“, könne das Kollektiv der Deutschen nicht beleidigt werden, heißt es in den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, die der „Welt“ vorliegen. Somit bleibt die Aussage straffrei und ist weiter erlaubt.

Das ist der gleiche Grund, warum die Aussage „Alle Soldaten sind Mörder“ legal ist, aber nicht „Alle Bundeswehrsoldaten sind Mörder“.

Wenn es explizit um eine Untergruppe/Jugendorganisation einer Partei geht, die wohl keine 100'000 Mitglieder fasst, dann gilt dies. „Deutsche“ hingegen sind wie viele? 60 Millionen? 80? Wer sich so fühlt?, wer drei Generationen hier gelebt hat? Wer ausgewandert ist, keinen Pass mehr aus Deutschland hat, und ursprünglich aus Polen kommt, dessen Großeltern aber an Ostpreußes Grenze lebten?

Da ist das Problem. Das Kollektiv „Deutsche“ ist groß.
Das Kollektiv „Linksjugend Solid“ allerdings nicht.

siehe: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-036.html

Der Verunglimpfung staatlicher Symbole haben sich auch die Gerichte, und nur die Gerichte, anzunehmen.

Das gilt auch für Parteienverbote. Wenn Justitia nicht blind ist, sollte sie hier unverzüglich handeln.
Auf die Anzahl kann es ja wohl nicht ankommen. Die Deutschen kann man zweifelsfrei klar identifizieren. Seit wann erwirbt man die Nationalität durch "Gefühl"?
Ich halte auch das Soldaten-Urteil für verfehlt. Daß eine Festlegung schwierig ist, spricht nicht dagegen. Wenn alle Soldaten Mörder wären, wären auch alle Bundeswehrsoldaten Mörder, da sie eine Teilmenge darstellen. So kann man nicht valabel argumentieren.

Auf die Anzahl kann es ja wohl nicht ankommen. Die Deutschen kann man zweifelsfrei klar identifizieren. Seit wann erwirbt man die Nationalität durch "Gefühl"?

In dem Fall gilt, dass diese sich nicht als „erkennbare Einheit“ abhebt.
Welches feste äußere oder innere Erscheinungsmerkmal hat „der Deutsche“ denn?
Für mich ist das eine sehr heterogene Gruppe.

(Außerdem, redet man von „den Deutschen“ in Deutschland, dann hat man wohl definitiv die Bevölkerungsmehrheit im Visier, was für eine Kollektivbeleidigung ein Ausschlußkriterium ist.)

Wenn alle Soldaten Mörder wären, wären auch alle Bundeswehrsoldaten Mörder, da sie eine Teilmenge darstellen. So kann man nicht valabel argumentieren.

Hier ist wieder die „Beleidigung des Kollektivs“ zu betrachten.
Richtig. Es lässt sich zwar schlussfolgern, dass der einzelne Bundeswehr-Soldat wohl auch ein Mörder wäre, wenn dies denn für alle auch wirklich gilt.
Beispielsweise gilt auch nur implizit, dass bei „ACAB“ der Herr Oberkommissar Martin Müller gemeint ist. Das ist allerdings nicht gegen ihn persönlich gerichtet, sondern gegen den „Berufszweig Polizei“, so entschieden die Gerichte. Deswegen ist auch das keine Beleidigung.

Demzufolge:
Diese Äußerung „Alle sind...“ ist in diesem Falle auf ein zu großes Kollektiv bezogen, weswegen „der Einzelne“ darin untergeht.

Meines Erachtens nach dürfte ich sagen „Alle Politiker sind korrupte Spinner.“, dies aber nicht eingrenzen auf „Alle AfD-Politiker sind korrupte Spinner.“, da dies den Tatbestand einer Beleidigung dann erfüllen würde.
Bei weitem nicht einfach, ab wann es nun ein „Kollektiv“ ist, das „verletzt“ wird, oder ob doch damit die Menschenwürde des Einzelnen verletzt wird. Unter „den Deutschen“ kann ich mir in dem Zusammenhang allerdings weniger vorstellen als unter „Linksjugend Solid“.

Die Gerichte spielen recht kreativ mit dem Größenbegriff. Ganz eklatent: bei den Urteil über das NPD-Verbot. Es ist ja wohl grotesk, von einem Verbot mit der Begründung abzusehen, die Partei sei zu klein. Wenn sie verfassungsfeindlich wäre, wäre sie das - unabhängig von ihrer Größe. Die Größe kann ja jederzeit fluktuieren. Wohlgemerkt, ich habe noch gelernt, daß man mit Verboten Parteien nur in den Untergrund treibt und sie daher besser gewähren läßt und beobachtet. Anderenfalls tauchen sie plötzlich in ganz anderer Dimension wieder auf. Diese Linie vertrete ich noch immer. Wenn man aber neuerdings wieder zu diesem Mittel greift, dann bitte stringent durchgehend.

Zu den Deutschen in Deutschland: Es halten sich ja auch Nicht-Deutsche auf deutschem Boden auf. Ob jemand deutscher Nationalität ist, läßt sich feststellen.

Ganz eklatent: bei den Urteil über das NPD-Verbot. Es ist ja wohl grotesk, von einem Verbot mit der Begründung abzusehen, die Partei sei zu klein. Wenn sie verfassungsfeindlich wäre, wäre sie das - unabhängig von ihrer Größe.

Die Wahl des Wortes währe beunruhigt mich.
Sie ist, ähnlich wie "Der 3. Weg" oder "Die Rechte" ganz klar antidemokratisch und verfassungsfeindlich - allerdings, wie Sie selbst erkannt haben - weiß man wenigstens, wo man diese Extremisten dann findet. Der Zweck eines Nicht-Verbotes ist einzig und alleine, dass die Verfassungsschutzbehörden eine leichtere Aufgabe haben.

Die Größe kann ja jederzeit fluktuieren.

In dem Falle, vermutlich nur um einige hundert.

Anderenfalls tauchen sie plötzlich in ganz anderer Dimension wieder auf. Diese Linie vertrete ich noch immer. Wenn man aber neuerdings wieder zu diesem Mittel greift, dann bitte stringent durchgehend.

Die NPD-Funktionäre würden vermutlich zu anderen, oben genannten, Parteien abwandern. Sollten alle verboten werden, dann halt, wie Sie es erkannt haben, in den Untergrund - was nicht gut wäre.

Es halten sich ja auch Nicht-Deutsche auf deutschem Boden auf. Ob jemand deutscher Nationalität ist, läßt sich feststellen.

Deutscher ist, wer einen deutschen Pass hat, nicht wahr?
Dann ist die Gruppe definitiv klar definiert - nur die Größe, von circa 60 Millionen, ist trotzdem nicht überschaubar.

Ganz klar den Boden der Verfassung verlassen alle diejenigen, die diesen Staat - auch in Form seiner Symbole - bekämpfen. Die Demokratie muß wehrhaft sein, will sie nicht sich selbst aufgeben. Sie muß diese Wehrhaftigkeit nach allen Seiten hin ausüben. Durch Gewalt (zumal organisiert) gegen Personen (G20 in Hamburg) und Sachen fällt die linke Seite eindeutig stärker auf als die rechte, auch wenn manipulierte Berichte der "Qualitätsmedien" das anders darstellen.
Im übrigen würde mich die Wahl des Wortes "währe" auch beunruhigen, schriebe ich es mit "h". Dann stellte ich das Schreiben ein und ginge zurück auf Anfang.

Ich teile Ihre Meinung über eine wehrhafte Demokratie und dass Feinde dieser Demokratie und unseres Grundgesetzes auch sich nicht auf dieses berufen sollten - dies aber durchaus dürfen, da es auch Menschen wie Sie und ich sind -, allerdings üben sowohl Links- als auch Rechtsextreme Personen Gewalt aus. Sowohl gegen Menschen, als auch Gegenstände.

Gewalt ist - egal von wem - nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, wie Sie wissen. Sie sollte auch von niemanden gutgehießen werden.

Coin Marketplace

STEEM 0.18
TRX 0.16
JST 0.029
BTC 76570.32
ETH 3135.99
USDT 1.00
SBD 2.63