Drohnen-Morde von deutschem Boden - Jeminiten verklagen die Bundesrepublik Deutschland

in #deutsch6 years ago (edited)

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Endlich muss unsere manipulierte Judikative mal Farbe bekennen. Unsere Rechtssystem ist ja mittlerweile nur noch ein trauriges Placebo vergangener Tage, von Gesinnungs-Urteilen bis zum offenen Rechtsbruch ist in Deutschland von oberster Stelle ja mittlerweile alles möglich, das peinliche Wort "Unrechtsstaat", mit denen unsere obersten Polit-Bonzen immer abfällig die DDR bezeichnet haben, ist für unsere Staats-Simulation ja offenkundig genauso angebracht.

Interessant an dieser Klage von 3 Staatsbürgern aus dem Jemen ist, dass die obersten Richter nur mal Farbe bekennen müssen, wie souverän die BRD ist, bzw. ob wir nicht nur ein Vasallen-Staat sind, und dementsprechend plumper Befehlsempfänger von amerikanischen Gnaden. Denn all die illegalen Drohnen-Morde im Nahen Osten verstoßen ganz klar gegen jedes Völkerrecht. Sie geschehen unter aktiver Mithilfe von amerikanischen Soldaten, die in Ramstein stationiert sind, von daher wird hier auch gegen das Grundgesetz indirekt oder sogar direkt verstoßen, denn darin gibt es auch einen Paragraphen, dass Kriege (Angriffskriege) nicht von deutschem Boden ausgeführt werden dürfen.

Bisher wurde seitens unserer Regierung immer rumgeeiert, wenn es hinsichtlich dieser Morde an oftmals unschuldigen Menschen in Syrien, Libyen, Jemen, Afghanistan oder sonstigen Ländern ging und Journalisten unbequeme Fragen stellten.

https://www.anderweltonline.com/klartext/klartext-20191/drei-jemeniten-zwingen-die-brd-sich-dem-voelkerrecht-zu-stellen/

<<Ramstein ist, wie alle US-Stützpunkte in Deutschland, exterritoriales Gebiet unter alleiniger Kontrolle der USA. Die Frage der deutschen Souveränität wird umgangen mit dem Argument, die US-Truppen wären auf Wunsch der Bundesregierung im Lande. Kann daraus gefolgert werden, dass auch alle Aktionen, die von den amerikanischen Basen in Deutschland ausgehen, dem Wunsch der Bundesregierung entsprechen? Wäre die BRD tatsächlich ein souveräner Staat, dann wäre diese Folgerung zwingend. Es ist davon auszugehen, dass die klagenden Jemeniten genau davon ausgehen und so ihrer Klage Substanz verleihen. Das OVG Münster hat hierzu wohl Bauchschmerzen, weil auch ihm eine eindeutige Position der Bundesregierung fehlt.>>

Interessant wird es, wenn unsere Bundes-Trulla sich bei Herrn Trump für die Einhaltung des Völkerrechts einsetzen muss :-))

<<Immerhin stellt das Gericht aber fest, dass die bewaffneten Drohneneinsätze „zumindest teilweise gegen Völkerrecht verstoßen, wodurch die Kläger rechtswidrig in ihrem Recht auf Leben gefährdet werden". Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ließ der OVG-Senat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Betrachtet man aber dazu all die Geheimverträge und deutschen(!) Gesetze zu CIA und NSA, kann man sich schon ausmalen, wie das Urteil des BVG ausgehen wird/muss. Geradezu lächerlich ist da die Aufforderung des OVG, die Bundesrepublik müsse ggf. bei den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts hinwirken.>>

Wie sehr wir von miesen Heuchlern regiert werden, die wiederum auch nur Stiefellecker von noch viel grösseren Heuchlern sind, kann man anhand dieses Blog-Eintrags zur "Verschiffung von Terroristen" nachlesen :

https://www.theblogcat.de/uebersetzungen/isis-heuchelei-des-westens-19-03-2019/

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