Politik 009 - Schweiz im Kalten Krieg, Spionage - Teil II

in #deutsch7 years ago (edited)

Einleitung

In diesem Artikel veröffentliche ich den zweiten Teil meiner deutschen Transkription eines Interviews, welches in Schweizerdeutsch geführt wurde. Wegen des grossen Umfangs veröffentliche ich es in drei Teilen Das Gespräch fand im Jahr 2014 statt. Der 2015 verstorbene Publizist und Historiker Erwin Bischof [1] wurde vom Gründer des nationalkonservativ ausgerichteten Schweizerzeit Verlag, Ulrich Schlüer [2], interviewt. Der zweite Teil umfasst den Teil des Interviews ab Minute 10:30 bis 28:57.

Bischof veröffentlichte 2010 und 2013 via seinen Verlag zwei Bücher, die die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Schweiz zum Thema hatten:

  1. Honeckers Handschlag.
    Beziehungen Schweiz-DDR 1960–1990: Demokratie oder Diktatur.
  2. Verräter und Versager.
    Wie Stasi-Spione im Kalten Krieg die Schweiz unterwanderten.

Ulrich Schlüer ist in der Schweiz nicht unbedingt als Sympathieträger bekannt. Seine klare politische Ausrichtung, die insbesondere die nationale Souveränität und strenge Nichteinmischung in internationalen Organisationen, dazu eine konservative Grundhaltung umfasst, hat ihn sehr of Angriffen ausgesetzt. Schlüer ist promovierter Historiker, war Gymnasiallehrer für Geschichte und auf allen Ebenen der Schweizer Politik aktiv. Er ist darüber hinaus Herausgeber und Chefredakteur des Magazins Schweizerzeit [3].

Ich fand das Gespräch so interessant, dass ich es transkribierte. Teilweise weiche ich von den im Original gewählten Worten ab, um eine verbesserte Lesbarkeit zu gewährleisten. Den Sinn der Aussagen habe ich weitestgehend nicht zu verfälschen versucht.


Das Interview - Teil II. Schweizer Landesverräter

Ulrich Schlüer: "Zurück zur Schweiz. Gab es Verurteilungen? Ich frage deswegen, weil einer Verurteilung ein ordentliches Gerichtsverfahren zugrunde liegen muss. In diesem muss jemand aufgrund starker Indizien oder nachgewiesener Tätigkeiten zu einem Schuldspruch kommen. In welchem Umfang hat es Verurteilungen gegeben?"

Erwin Bischof: "Das hat es gegeben und es handelt sich tatsächlich um einen ganz wichtigen Aspekt. Gerichte haben einen guten Ruf und sind unabhängiger als die Politik. In der Politik ist das anders. Dort gibt es Freisinnige, Sozialdemokraten, jeder schaut erst mal für sich. Das ist auch legitim, da es in der Demokratie verschiedene Richtungen gibt. Im (sozialistischen) Osten gab es das nicht, dort gab es nur eine Richtung, den Kommunismus. Gerichte befinden sich in einer anderen Position. Sie sollen die Fälle von aussen auf einen Sachverhalt und urteilen aufgrund der Gesetze. Sie müssen eine gesetzliche Grundlage haben. Es hat mehrere Gerichtsfälle gegeben, die ich in meinem Buch im Detail diskutiere. Ich muss dafür auch die Gerichte loben, dass sie mir diese Urteile zur Verfügung gestellt haben. Normalerweise bekommt man solche Urteile nicht, besonders wenn sie noch recht aktuell sind. Die Fälle, die ich bespreche, liegen schon einige Jahre zurück. Ich habe alle Gerichte mit entsprechenden Urteilen angeschrieben und keines hat die Herausgabe an mich verweigert. Sie haben mir die Dokumente zugesandt, was mich sehr gefreut hat. Bei den Urteilen handelt es sich um genaue Bestandesaufnahmen von Beweisen. Juristische Beweise sind ein hartes Kriterium und entsprechend nicht einfach zu erbringen. Es hat Leute gegeben, die wurden zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt."

Ulrich Schlüer: "Ich möchte Sie später noch zu einzelnen Fällen befragen. Zunächst aber noch eine andere Frage: Wie haben sich damals die Medien positioniert? Haben sie die Gefahr ernstgenommen oder eher ins Lächerliche gezogen? Wo haben die gestanden?"

Erwin Bischof: "In dieser Auseinandersetzung. Gut, zunächst haben wir Medienfreiheit, die ein sehr wichtige Gut darstellt. Bei den Medien hat es verschiedene Richtungen gegeben. Zum Beispiel hat es linke Medien gegeben, auch Parteipresse. Die Partei der Arbeit PdA [10] (partie de travail Suisse PTS in Französisch) hatte ihre eigene Zeitung namens "Vorwärts" [11] (existiert seit 1893 bis heute, wie das Blatt in der Suisse Romande hiess, werde ich noch herausfinden). Dieses Blatt war total gleichgeschaltet mit allem, was in Moskau und Ostberlin verkündet wurde. Alles, was von dort kam, wurde weiterverbreitet. Eigentlich war es langweilig, da die Redaktion des genannten Blattes kaum je eine eigene Meinung zustande brachte. Aber das war die extreme Linke. Dann gab es eine Gruppe von eher linksgerichteten Zeitungen. So zum Beispiel der Zürcher Tagesanzeiger, wobei dort durchaus auch kritische Artikel erschienen sind, das muss ich gerechterweise anerkennen. Aber der Trend ging nach links. Dann gab es die Neue Zürcher Zeitung NZZ, sie einsame Kämpfer waren (in der Mitte, die NZZ ist eine wirtschaftsliberale Zeitung). Man sollte dazu unbedingt die Berichte lesen, die die DDR-Botschafter in der Schweiz über die Schweizer Medien abgefasst haben. Die haben die Medien genau eingeteilt. Sie haben erwähnt, zu wem sie gute Beziehungen hatten. Die guten Beziehungen beschränkten sich nicht auf die gedruckten Medienerzeugnisse. Auch zu den elektronischen Medien gab es diese. In den Berichten wurden mehrfach die gute Zusammenarbeit mit dem Schweizer Radio und Fernsehen (der öffentliche Rundfunk) erwähnt. Das hat genügend Aussagekraft. Es gab einen Bericht eines DDR-Botschafters namens Ulrich, der etwa 20 Seiten umfasste und alle Schweizer Medien beurteilte. Darin wurde auch erwähnt, dass sie aktive Medienarbeit betreiben. Sie laden Journalisten ein, um ihnen das freie und gute Land DDR zu zeigen. Einige haben sich einladen lassen, haben grosse Berichte verfasst, auch Lobhudelei. Die DDR-Botschafter haben die Schweizer Medienschaffenden also stark bearbeitet."

Ulrich Schlüer: "Jetzt werden wir uns einigen Fallbeispielen zuwenden, auch einigen Einzelheiten. Im Vorbereitung dieser Sendung hat mich beeindruckt, dass es da eine Mitarbeiterin der Zürcher Stadtverwaltung gab. Eine biedere Frau kann man sagen, die Sekretariatsarbeit verrichtete. Ihr wurde der Prozess gemacht und es kam zur Verurteilung."

Erwin Bischof: "Das ist einer der aktenkundigen Fälle. Die Frau namens Lilly Selmeier lebt nicht mehr und braucht somit auch keine negative Berichtersstattung mehr fürchten. Den Namen habe ich sonst zwar nie gehört, aber ihre Gesinnung war kein Geheimnis. Es handelte sich um eine jüngere Frau, die in einem Bereich der Verwaltung, dessen genauer Name mir entfallen ist, gearbeitet hat. Der Bereich war für Einreisebewilligungen von Ausländern zuständig. Sie gehörte wohl zum mittleren Kader und war aufgrund ihrer Unterschriftsberechtigung interessant. Sie durfte also über Einreisegesuche entscheiden und musste die Personen prüfen. Die Botschaftsmitarbeiter der Ostblockstaaten waren zum grossen Teil Spione. Spione mit Diplomatenstatus, die untereinander im Block eng zusammenarbeiteten. In diesem Fall hat sich ein junger Diplomat aus Rumänien an die genannten Frau herangemacht. Da kann man die listige, berechnende Arbeit dieser Dienste erkennen. Sie haben sofort herausgefunden, dass es sich bei ihr um ein PdA-Miglied handelt und sie deswegen den Ostblockstaaten eher freundlich gesinnt sein sollte. Eine Mitgliedschaft in der PdA war für Staatsangestellte nicht verboten, auch bei der Bundesverwaltung arbeiteten hunderte Mitglieder der PdA. Es war sicher nicht so, dass die alle konspirativ tätig waren, aber es gab unter ihnen Leute, die für solche Zwecke eher ansprechbar waren. Im 'Fall Selmeier' hat sich ein schöner, junger Rumäne bei der Dame gemeldet und bald festgestellt, dass sie ziemlich einsam war. Er hat sich um sie gekümmert, sie eingeladen und sie wurden ein Paar. Auch das war nicht verboten, aber die Beziehung wurde ausgenutzt. Etwa, um an blanko-unterschriebene Einreiseberechtigungen zu gelangen. Sie ist dem Begehren nachgekommen und wurde dafür fürstlich, mit 10'000en von Schweizer Franken, entschädigt. Da sie in finanziellen Nöten steckte, hat ihr dieser Nebenerwerb wohl auch geholfen. Was wohl mit etwa zehn Einreiseberechtigungen begann, wuchs in der Folge. Die Bundespolizei ging von 500 in der Schweiz tätigen Ostspionen aus, die allesamt erst einmal in die Schweiz hineinkommen mussten (wobei die nicht alle mit einer solch grenzwertigen Berechtigung ausgestattet sein mussten, einige können auch legal eingereist sein, Anm.). In den Akten der Bundespolizei habe ich mehrmals die Frage nach dem Wie gefunden. Wie war es überhaupt möglich, dass diese Leute in die Schweiz kamen, trotz Überwachung durch die Bundespolizei. Erschlichene Einreisebewilligungen wie im genannten Fall waren eine der Erklärungen. Neben der Dame aus Zürich gab es auch jemanden, der ähnliches in der französischsprechenden Westschweiz durchführte. Ein Beamter der Stadtverwaltung von Lausanne, der nicht mit Rumänien, sondern mit der Sowjetunion zusammenarbeitete. Auch in seinem Fall konnte man erkennen, dass die Länder des Ostblocks in der Spionage sehr eng miteinander verbunden waren. Alle Resultate der Spionage mussten nach Moskau gemeldet werden. Es gab einen Vertrag zwischen der DDR und der Sowjetunion, den ich gefunden habe, in dem genau geregelt war, dass sich die DDR verpflichtet, alle Erkenntnisse der Spionage sofort nach Moskau zu senden (heute gibt es bei DDR-Nostalgikern immer noch Wutausbrüche, wenn es um ähnliche Verträge der BRD mit den Westalliierten geht, Anm.).

Ulrich Schlüer: "Das war jetzt politische Spionage. Auch in der wirtschaftlichen Spionage gab es einen Fall, der Gerichte und Medien intensiv beschäftigt hat. Auch ich persönlich kann mich gut daran erinnern. Es war der 'Fall Kälin'. Gerne auch ein Paar Worte dazu."

Erwin Bischof: "Es gibt drei Arten von Spionage: politische, wirtachaftliche und militärische. In allen drei Bereichen gab es Aktivitäten, zu jeder habe ich Beispiele im Buch präsentiert. Beim 'Fall Kälin' handelte es sich um ein Ehepaar, welches aus der DDR in die Schweiz eingereist war. Das waren Auslandschweizer, die zurückkehrten. Die haben sich in Winterthur angemeldet, der Ehemann bewarb sich als Ingenieur bei der Firma Sulzer und wurde dank guter Zeugnisse in der Forschungsabteilung angestellt. Daraufhin warb er innerhalb der Firma um eine Anstellung für seine Ehefrau. Diese sei Journalistin, also talentiert in schriftlicher Kommunikation. Sie wurde Sekretärin der Geschäftsleitung, musste in dieser Funktion auch eine Menge an Protokollen anfertigen. Aber ihre Anstellung in der Geschäftsleitung ermöglichte ihr den Zugang zu den Akten dieser Geschäftsleitung, was für Spionage eine extrem interessante Ausgangslage ist. Dieses Ehepaar kam also an beste Plätze in der Firma Sulzer. Die DDR war, obwohl sie technologisch im Ostblock top war, weltweit gesehen rückständig. Mit der Positionierung ihrer Leute in guten, westlichen Firmen wollte die DDR ihre durch das politische System verursachte Rückständigkeit kompensieren. Sie wollten Wissen und Kompetenzen absaugen, um um grosse eigene Anstrengungen herumzukommen. Die Kälins waren jahrelang im Spionagebusiness tätig. Eines schönen Tages stand aber morgens um 7 Uhr die Polizei in Zivilkleidung mit fünf Mann vor dem Haupteingang der Firma Sulzer. Sie warteten auf die Kälins und nahmen sie mit. In dieser Zeit haben drei Polizeibeamte die Wohnung der Kälins durchsucht. Sie wurden fündig. Es wurden Übermittlungsgeräte, Funkgeräte, Geheimcodes und sogar Kopien von Dokumenten sichergestellt, die die Kälins in die DDR gesendet hatten. Dann gab es den 'Fall Kälin' vor dem Bundesgericht. Das Gericht nahm es sehr genau, hat eine grosse Zahl an Akten produziert, in die ich auch Einsicht nehmen durfte. Frau Kälin wurde gefragt, was sie sich dabei gedacht hatte, als sie Geschäftsleitungsberichte usw. nach Ostberlin gesendet hatte. Sie antwortete, dass sie ihrer Ansicht nach keine Spionage betrieben hatte, sondern lediglich ein Spiel gespielt habe. Beide wurden zu sieben Jahren Haft verurteilt, was weit über dem liegt, was man normalerweise für die Teilnahme an Spielen bekommen kann. Sie kamen ins Gefängnis, aber wurden via ein Austauschgeschäft gegen zwei Schweizer, die sich geringer Vergehen in der DDR schuldig gemacht hatten, in die DDR entlassen. In den Ostberliner Akten, die ich angeschaut habe, gab es einen Bericht über das Ehepaar Kälin. Die beiden wurden nach ihrer Rückkehr in die DDR für ihre 'grossen Verdienste' mit einem grossen Preis ausgezeichnet. Für das Betreiben von Spielchen in der Schweiz bekam man allerdings nicht automatisch Preise von der DDR. Die bekam man nachdem man sich nützlich gemacht hatte."

Ulrich Schlüer: "Waren die Kälins wirklich ein Ehepaar?"

Erwin Bischof: "Ja, sie waren bereits in der DDR ein Ehepaar, hiessen aber nicht Kälin, sondern Wolf [12]. Kälin ist im Gegensatz zu Wolf ein ziemlich typisch schweizerischer Familienname, den die DDR wohl als weniger verdächtig erachtete. Die Kälins kamen mit ihrer neuen Identität und mit den richtigen und gültigen Dokumenten ausgestattet in die Schweiz. Die Identität hat gestimmt. Ein auslandschweizerisches Ehepaar Kälin gab es auch in der DDR. Als dieses neue Pässe von der Schweizer Botschaft erhalten sollte, wurden die Sendung mit den Pässen vom DDR-Geheimdienst abgefangen. Die Pässe wurden für die neuen Kälins modifiziert und verhalfen denen zur Einreise in die Schweiz. Mit solchen Mitteln wurde dort gearbeitet."

Ulrich Schlüer: "Bezüglich der militärisch-nachrichtendienstlichen Aktivitäten gab es einen sehr spektakulären Fall. Den Fall Jeanmaire [13]. Es ging um den Brigadier (Brigade-General, Einstern-General) Jean-Louis Jeanmaire (1910-1992), der der Spionage überführt wurde. Hatte auch dieser Fall einen Zusammenhang mit der DDR? Wie ordnen Sie diesen Fall ein?"

Erwin Bischof: "Zur militärischen Spionage allgemein. Das ist eigentlich die wichtigste Spionage, die es gibt, aber auch die gefährlichste. Dort geht es um Leben und Tod und um Kriegsvorbereitung. Verletzte Geschäftsgeheimnisse bedeuten für betroffene Firmen meist grossen finanziellen Schaden, aber Leben und Tod hängen meist nicht davon ab. Auch die eingeschleusten, nicht-militärischen Spione spielen nicht in der militärischen Liga. In dieser Richtung wurde aber auch viel vorangetrieben. Brigadier Jeanmaire, ein Offizier im Generalsrang in unmittelbarer Nähe der Armeeführung, ist aufgeflogen. Er war Chef der Luftschutzverbände und wurde von der sowjetischen Diplomaten angeworben. Um spezielle Fälle auf dieser Stufe haben sich die Sowjets selber gekümmert. Der Kontakt wurde von Oberst Wassili Denissenko (1915-1996) [14], dem Militär- und Luftwaffenattaché der sowjetischen Botschaft in Bern, hergestellt (er war auch offizeller Vertreter des GRU). Es entstand ein Vertrauensverhältnis. Auch zu Jeanmaires Frau, mit der Denissenko ein Liebesverhältnis hatte. Da sind verrückte Dinge geschehen. Das war die Basis für Denissenkos Begehren nach Unterlagen. Er teilte Jeanmaire mit, dass er für Berichte über zuwenige Akten verfüge. Jeanmaire gab ihm welche."

Ulrich Schlüer: "Ging es auch um Mobilmachungspläne?"

Erwin Bischof: "Da ist alles mögliche (echt jetzt? Anm.) herausgegangen. Ich habe das etwa 100 Seiten umfassende Urteil gelesen, aber ich habe keinen Punkte und Dokumente im Buch erwähnt, die verraten wurden. Sonst wäre ich auch noch zu einem Verräter geworden. Aber ich habe mich überzeugen können. Auf den 100 Seiten wurde alles detailliert aufgeführt, sehr seriös erarbeitet. Die Dokumente und Informationen, die Jeanmaire weitergegeben hatte, waren geheim. Es gibt verschiedene Geheimhaltungsstufen und Klassifizierungen - geheim, streng vertraulich, vertraulich, nur zum dienstlichen Gebrauch usw. Es handelte sich um klassifizierte Akten, deren Herausgabe verboten ist. Aus diesem Grund gibt es die Klassifizierungen überhaupt. Es handelte sich eindeutig um Verrat und Jeanmaire wurde sehr streng bestraft und verurteilt. Damals kam eine Gegenbewegung von linker Seite auf, insbesondere von Journalisten, die versuchten, Jeanmaires taten zu verniedlichen und kleinzureden. Es wurde gesagt, Jeanmaire sei doch ein Patriot gewesen. Tatsächlich hat er patriotische Reden gehalten, war bekannt für seine patriotischen Reden zum Nationalfeiertag 1. August. Vielleicht war er auch Patriot und hat trotzdem Verrat betrieben, wobei das rational gesehen nicht wirklich aufgeht. Diesbezüglich war er eine widersprüchliche Person. Offizieller Terminus seiner Unterstützer war, dass Jeanmaire in seiner Stellung gar nichts Geheimes verraten konnte. Dieser Satz steht so unter 'Jeanmaire' auch im Historischen Lexikon der Schweiz [15]. Das ist völlig falsch."

Ulrich Schlüer: "(polemisch und undeutlich) Im Generalsrang weiss man wirklich nichts."


Die Anmerkungen wurden über die ganzen drei Teile durchnummeriert.
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Erwin_Bischof
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Schlüer
[3] https://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/startseite
[10] https://de.wikipedia.org/wiki/Partei_der_Arbeit_der_Schweiz
[11] http://www.vorwaerts.ch/
[12] http://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Günter_und_Gisela_Wolf
[13] http://de.wikipedia.org/wiki/Jean-Louis_Jeanmaire
[14] http://de.wikipedia.org/wiki/Wassili_Konstantinowitsch_Denissenko
[15] Historisches Lexikon der Schweiz: "Jeanmaire, Jean-Louis"
Folgender Satz steht darin: "In seiner Funktion hatte er keine "sensiblen" Informationen weiterleiten können." Auch dass das Urteil im Kontext der Zeit gesehen werden müsse, was auch richtig ist.
http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D23927.php

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