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RE: Kryptowährungen und die Steuern: 5# Kryptowährungen im Privatvermögen Teil 2

in #deutsch7 years ago

Also an deiner Lohnsteuer kann sich nichts verändern. Sobald du aber deine Einkommensteuererklärung abgibst kann es sein, dass du dann Einkommensteuer zahlen musst. Aber erst wenn du die 600€ überschritten hast und deine Ausbildungsvergütung und die Gewinne aus den Veräußerungen 9.000€ übersteigen. Hierbei ist aber noch zu beachten, dass bei deiner Ausbildungsvergütung pauschal 1.000€ abgezogen werden und die Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherung usw.) ebenfalls abgezogen werden.

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