Rechtsgeschichte
Guten Abend liebe Steemer!
Heute möchte ich euch etwas über das mittelalterliche Rechtswesen erzählen. Genauer gesagt, ich möchte euch kurz den Unterschied zwischen Personalrecht und Territorialrecht erläutern.
Zunächst einmal, was ist was?
Personalrecht:
Es wird auch als Personalitätsprinzip bezeichnet. Wie der Name schon sagt, hängt hier das Recht an der Person. Je nachdem wer man ist, gilt dieses oder jenes Recht für einen.
Das hat viel mit Abstammung zu tun, aber auch damit, welchen "Beruf" man ausübt. So waren z.B. alle Stammesrechte unserer Vorfahren im Frühmittelalter, allesamt Personalrechte. War man in Bayern auf die Welt gekommen galt für einen das bayrische Recht. War man in Sachsen zur Welt gekommen, galt sächsisches, und so fort. Allemannen, Franken, Thüringer.
Mehr zu den Stämmen findet ihr hier.
Diese Gesetzte jedoch betrafen allerdings nur das Strafrecht. Also Mord, Vergewaltigung, Diebstahl, usw. Das besondere an dieser Rechtsform ist, man nimmt das Recht quasi mit. Wenn ich als Bayer in Thüringen was stehle kann man mich nicht nach thüringischem Recht verurteilen! Man muss mich nach bayrischen Recht verurteilen, UND es muss jemand aus meinem Stamm anwesend sein.
Grundgedanke dabei ist, die eigenen Leute zu schützen vor fremder Willkür.
Das ging sogar soweit, dass einstmals Karl der Große Herzog Tassilo III. von Bayern ein zweites Mal vor Gericht stellte und verurteilen ließ. Diesmal allerdings von bayrischen Adeligen, um damit quasi auch den vollen rechtlichen Sanktus zu haben! Den nämlich, dass er von SEINESGLEICHEN verurteilt worden war.
Doch auch für Streit unter Händler oder Bauern galt immer die Regel, Gleiche müssen über Gleiche richten. Nicht nur der Willkür wegen, sondern auch, weil man davon ausgehen kann, das diese am besten über die spezifischen Begebenheiten Bescheid wissen.
Territorialrecht:
Es wird auch als Territorialitätsprinzip bezeichnet. In ihm hängt das Recht nicht wie oben an der Person, sondern gilt für ein zuvor genau begrenztes Gebiet, und nur hier!
Das heißt, dass jeder, egal woher er kommt, sich diesem Gestz zu unterwerfen hat, sobald er dieses Gebiet betritt.
Die Entwicklung
Im Laufe des Mittelalters wird das Leben allmählich komplizierter. Durch Handel, Krieg, Mission, Städtewachstum, Burgenbau, Binnenkolonisation, und und und.
Zentrale Bedeutung kommt den Städten bei der weiteren Entwicklung zu. Wieso?
Nun. In den Städten siedelten zunächst nur wenige Menschen. In aller Regel waren sie einem Grundherren untertan, frei oder gehörtem den Klerus an. Auch die Handwerker und Kaufleute fielen unter eine dieser drei Gruppen.
Im 12. und 13. Jahrhundert entwickeln sich die Städte allerdings immer weiter, werden immer größer und zahlreicher. Nun lebten Menschen innnerhalb der Stadtmauern zusammen die unterschiedlichen Grundherren unterstanden. Dazu kamen auch noch viele die Untertanen der Städte waren!
Denn, bevor Stadtluft frei machte, machte sie eigen. Denn zunächst waren die Städte auch grundherrlich organisiert. Mit zunehmender Stadtentwicklung ging man dazu über, den Städten immer mehr und mehr Rechte zuzugestehen.
Dies hatten einen ganz praktischen Grund. Als Grundherr konnte man sich nicht um alle innerstädtischen Angelegenheiten kümmern!
Man erkannte jedoch schnell, dass viele verschiedene Rechte auf engem Raum dauerhaft keine Lösung war. Es war praktisch nicht umzusetzen, jedem sein eigenes Recht zukommen zu lassen. Vorallem durch das Aufkommen von Handel, Wissenschaft und Kolonisation wurden viele unterschiedloche Menschen in die Städte gespült.
Also ging m,an dazu über, nicht nur eigene Stadtrechte zu haben und anzuwenden, sondern diese auf ALLE anzuwenden die das Stadgebiet betraten, bzw. sich darauf aufhielten. Man bezeichnete dies als Burgfrieden. Denn der Bürger heisst nicht Bürger weil er bürgt, sondern weil er ein Burgbewohner war. Sprich jemand der in einem befestigten Ort lebte.
Durch den enormen Bedeutungszuwachs der Städte im Laufe des Hochmittelalters, wurde auch das Territorialrecht zunehmden Salonfähig.
Verfassungsgeschichtlich höchst bedeutend sind in diesem Zusammenhang zwei Rechtstexte aus der Regierungszeit Kaiser Friedrichs II.
Zum einen, die "Confoederatio cum principis ecclesiasticis", dem "Bündniss mit den Fürsten der Kirche" aus dem Jahr 1220. Zum anderen, das "Statutum in favorem principum“, dem Statut mit den erhwürdigen Fürsten aus dem Jahre 1231.

Quelle
Die "Confoederatio cum principis ecclesiasticis".

Quelle
Das "Statutum in favorem principum".
In beiden trat Friedrich II. dzuerst den geistlichen, und dann den weltlichen Fürsten königliche Rechte, so genannte Regalien (vom lat. rex für König) ab. Erst dadurch wurde es überhaupt möglich, dass sich so etwas wie geistliche und weltliche Fürstentümer entwickeln konnten. Der Föderalismus, der alle deutschen Staaten bis heute prägt, wurde hier geboren. Den gab es zwar zuvor auch schon, doch nun wurde er erstmals rechtlich bindend verbrieft.
Und nun begannen diese Fürsten, das Gleiche umzusetzen wie die Städte. In ihren Ländern relativ einheitliche Gestze erlassen. Denn mit der Zeit wurde das Leben nicht nur in den Städten, sondern auch in den Ländern immer komplizierter.
Allerdings muss ich hier eine wichtige Einschränkung machen.
Dieser Prozess zum Territorialstaat, und damit zum Territorialrecht, war ein Prozess der Jahrhunderte gedauert hat. Streng genommen ist dieser Prozess erst mit derm Entstehen der heutigen demokratischen Staaten nach dem I. Weltkrieg zu Ende gegangen. Mit der Abdankung der Monarchien wurde nämlich endgültig alles alte über Bord geworfen. Und das betraf auch, und vorallem, alle Formen des Rechtes.
Denn, tatsächlich sind die Demokratien heutiger Tage wesentlich unfreier als es das Mittelalter je war.
Soviel zum Thema Fortschritt!
Gleichwohl haben sich auch heute noch solche Personalrechtliche Nischen erhalten. Man denke z.B. an die katholische Kirche oder an das Millitär. Beide besitzen auch heute noch eine eigene Rechtsprechung. Eingeschränkt, aber dennoch.
Oder man denke an das Vereinswesens, aber auch an Berufsgruppen und ihre Vertretungen. Hier vorallem die freien Berufe!
Desweiteren findet das Personalrecht auch bei den Botschaften Verwendung. Dann nämlich, wenn man sich bemüht den eigenen Bürger für eine Straftat im Ausland nach innländischem Recht verurteilen zu lassen.
Ich hoffe ich habe euch etwas Neues vermitteln könne. Vielen Dank für euer Interesse!
Euer
parzifal1
Weiterführende Links und Literatur:
https://www.juraforum.de/lexikon/territorialprinzip
https://homepage.univie.ac.at/christian.sitte/PAkrems/zerbs/volkswirtschaft_I/beispiele/wio_b04.html
Karl Kroeschell, Deutsche Rechtsgeschichte Band I- III.

Ich hab mich damals für römische Rechtsgeschichte entschieden ;)