Grenzbeamte können Zugang zu Digitalgeräten fordern

in #deutsch6 years ago

Neue Gesetze, die seit dem 1. Oktober 2018 gültig sind, geben neuseeländischen Grenzbeamten „die Befugnis, eine vollständige Durchsuchung eines beförderten Geräts durchzuführen (inklusive der Befugnis, vom Nutzer des Geräts die Zugangsdaten sowie weitere Informationen und Hilfestellungen zu verlangen, die angemessen und notwendig sind, um Zugang zu dem Gerät zu erlangen)“.

Wer sich diesem Gesetz nicht fügt, muss mit strafrechtlicher Verfolgung und einer Geldstrafe von 5.000 Neuseeland-Dollar rechnen. In Australien und anderen Ländern haben Grenzbeamte ähnliche Befugnisse. In Kanada kann die Behinderung oder Erschwerung der Arbeit eines Grenzbeamten der betreffenden Person eine Geldstrafe von bis zu 50.000 kanadischen Dollar oder fünf Jahre Gefängnis einbringen.

Australien und Neuseeland veröffentlichen derzeit keine Daten über diese Art der Durchsuchung, doch auch an den US-Grenzen nimmt die Beschlagnahme und Durchsuchung elektronischer Geräte zu. Hier war von 2015 bis 2016 eine mehr als fünffache Zunahme der Kontrolle zu verzeichnen, wodurch die Gesamtzahl auf 23.000 solcher Kontrollen im Jahr angestiegen ist. Im ersten Halbjahr 2017 betrug die Anzahl der Kontrollen bereits annähernd 15.000.

In einigen dieser Fälle drohte man Reisenden mit Haft, wenn sie ihre Passwörter nicht herausgeben wollten, in anderen Fällen kam es zu Anzeigen. Fügten sich Reisende aber der Anordnung, dann sahen sie ihre Geräte für kurze Zeit nicht oder mussten sie beschlagnahmen lassen und bekamen sie erst Tage oder Wochen später zurück.

Abgesehen von der Durchsuchung elektronischer Geräte werden mittlerweile auch Social-Media-Konten überprüft. Seit 2016 gibt es auf den Visumanträgen der Vereinigten Staaten eine zusätzliche Frage, in der die Bekanntgabe der individuellen Social-Media-Nutzernamen gefordert wird. Da diese Formulare meist erst nach Buchung des Flugs ausgefüllt werden, glauben viele Reisende, diese Information preisgeben zu müssen, wenn sie ein Visum erhalten wollen – obwohl die Frage fakultativ ist.

Für Microsoft, Apple und Google gilt die Übergabe eines Passworts zu einer App oder einem Gerät dieser Unternehmen als Bruch ihrer Service-Vereinbarung, Datenschutzverwaltung und Sicherheitspraktiken. Damit wollen wir niemandem empfehlen, die Forderungen von Grenzbeamten nicht zu erfüllen – aber man muss sich doch die Frage stellen, in welche juristische Lage Reisende durch die Behörden gebracht werden, die solche Informationen verlangen.

Quelle: ABC News, 08.10.18, http://tinyurl.com/y7ad3uxs

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