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RE: Strafrecht aktuell #4 - Polizei durchsucht Smartphone

in #deutsch7 years ago

Die Beschlagnahme bezieht sich auf das Handy, nicht auf die Daten!
Die erste Frage wäre warum meine Hardware - das Handy beschlagnahmt wird? Die Daten können die auch ohne Handy herrausfinden und beschlagnahmen :-)
Wenn jemand nichts zu verbergen hat, kann er doch gerne sein Handy zeigen!
An die Daten Datenverkehr kommen die auch ohne das Handy, wie wir alle Wissen!

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Die Beschlagnahme bezieht sich auf das Handy, nicht auf die Daten!

Die Daten sind aber nunmal "drin" und das eigentlich Interessante am Handy. Wenn die Cops Aktenordner beschlagnahmen tun sie das auch wegen des Inhalts, nicht wegen der coolen Mappe.

Die erste Frage wäre warum meine Hardware - das Handy beschlagnahmt wird?

Die erste Frage an den Polizteibeamten, genau ;)

Die Daten können die auch ohne Handy herrausfinden und beschlagnahmen :-)

Durchaus, aber das wäre dann eine andere Herangehensweise mit einer anderen Rechtsgrundlage. Ich habe mich in dem Artikel bewusst auf die simpelste - und in der Praxis häufigste - Variante beschränkt, wie digitale Daten in Strafverfahren eingeführt werden.

Wenn jemand nichts zu verbergen hat, kann er doch gerne sein Handy zeigen!

Das klingt immer sehr offen und sympathisch - und würde, wenn wir das alle so handhaben würden, dazu führen, dass wir unsere Grundrechte ohne Not zum Fenster rauswerfen... als Strafverteidigerin muss ich dem natürlich widersprechen.

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