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Kommt drauf an, wie die Polizisten drauf sind. Filmt man die Gegendemo ab und die Polizisten sind willfährige Büttel der Obrigkeit, gibts Zoff wie in dem obigen Video gezeigt.

Sie sind willfährige Büttel, denn von dort bekommen sie ihre Anweisungen. Wer bezahlt befiehlt, oder wer befördert befiehlt. Die Polizei ist keine unabhängige Institution.

Leider ist es so. Jeder hat seinen Platz in der Abhängigkeitspyramide.

Ich hab die Frage nach der rechtmäsigkeit von Film-und Bild-Aufnahmen mal an Rechtsanwalt Wilfried Schmitz weitergeleitet. Er hatt mir dazu eine Auskunft erteilt.

das Filmen von Demonstrationsteilnehmern - durch (andere) (Gegen-)Demonstranten ist nicht ohne Weiteres erlaubt, siehe:

https://www.rechtambild.de/2015/05/vgh-fotografieverbot-auf-demonstrationen/

Selbst die Polizei darf solche Filmaufnahmen nicht ohne Weiteres herstellen, und das aus gutem Grund, siehe u.a.:

http://www.deutschlandfunk.de/urteil-in-berlin-polizei-darf-bei-demonstrationen-filmen.1818.de.html?dram:article_id=282625

Das ist ein ganz heißes Eisen, das immer wieder die Gerichte beschäftigt.

Denn es ist ja klar, dass Demonstrationsteilnehmer massiv eingeschüchtert werden, wenn sie sehen, dass sie von
Privaten oder Polizisten gefilmt werden. Das verstößt grundsätzlich gegen Grundrechte und Urheberrechte und bedarf im Einzelfall
schon ganz besonderer Gründe.

Im Falle das die Massenmedien die Demonstration unter den Teppich kehren und nicht darüber berichten steht man also mit einem Bein in Gefängnis wenn man sich als Privatmann dieser Aufgabe annimmt.
: -(

Erzähle das mal den Antifa-Fotografen, die uns bei Pegida seit 3 Jahren ablichten und auf speziellen Portalen mit Klarnamen an den Pranger stellen. Da gibt es ganze Sammelwerke. Wir befinden uns im Krieg.

Man wendet das Gesetz immer nur dann an wenn es einem in den Kram passt.

Welches Gesetz? Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist das Erlassen von Gesetze an ganz enge Regeln und Voraussetzungen gebunden. Dabei ist der Begriff "LEGAL" sehr bedeutend. Doch wer kennt schon das Grundgesetz? Vor allem, wer kennt das Grundgesetz in seiner Fassung vom 23. Mai 1949? Das mit der Legalität ist ein sehr spannendes Thema. Die Regierungsagenten und Gesetzesproduzenten in der Bundesrepublik Deutschland haben auf jedenfall ein erhebliches Legitimationsdefizit seit der ersten Bundestagswahl auch formaljuristisch. Ich konfrontiere die scheinbar legal gewählten Vertreter und deren Gerichte mit ihrem Defizit seit 1999. Widerlegt wurden meine empirischen Nachweise und Fakten bis heute nicht, weder von Gerichten, noch von Behörden und schon garnicht von den Parlamentariern selbst. Was in der Bundesrepublik Deutschland derzeit gültig ist, ist das Grundgesetz. Und dann ist bereits Ende mit rechtsgültigen legalen Gesetzen. Ich kann nur jedem empfehlen, sich das Bundeswahlgesetz in seiner Fassung vom 05. August 1949 genauestens zu betrachten und dem Grundgesetz als ranghöheres gegenüberstellen. Man wird staunen.

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