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RE: Die Vollgeldinitiative

in #deutsch6 years ago

ich bin mir nicht Schlüssig warum die Analogie mit der Dienstleistung stimmen soll.
Der Kredit ist in seinem Wesen näher an einen Arbeitsvertrag, als an einen Dienst.
Zu deinem Beispiel mit dem Friseur, kann man es so deuten (was aus meiner jetzigen Sicht richtiger wäre):
Ich gebe dem Friseur einen Kredit (den er entweder investieren oder konsumieren kann) und wir einigen uns darauf, dass er mir mit dem Dienst zurückzahlt, und wir danach quitt sind.
Und jetzt um die Analogie nochmal umzudrehen:
Der Schuldner nimmt einen Arbeitsvertrag vom Gläubiger an. Der Schuldner muss, bevor er den Kredit annehmen kann, seine Arbeitsfähigkeit garantieren (und/oder eine Sicherheit zurücklegen). Beide einigen sich das der Dienst an eine dritte Person geleistet, und die Schulden durch den Arbeitslohn begleicht werden.

So gesehen, ist der Kredit eine Verallgemeinerung des Arbeitsvertrages. (die Art des Dienstleistung bzw. Schuldbegleichung ist verallgemeinert) In beiden Fällen erhält der Gläubiger die Frucht der Arbeit (den Dienst selbst, oder den Arbeitslohn).

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