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RE: Gedanken zum deutschen Steuerrecht; auch bezüglich der Nutzung von Steem(it).
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
gilt da leider auch für uns auch wenn ich dieses Sprichwort in keinerlei Hinsicht nachvollziehen kann.
Dass ihr das überhaupt heraussuchen müsst, ist doch im Grunde paradox:
Da kann ich die erneut nur zustimmen! Ich sollte meinen bzw unseren Aufwand für die Recherche in Rechnung stellen können und diese dem Steueramt schicken. =) Und wenn nicht bezahlt wird eine Betreibung einleiten xD Das wäre doch mal ein guter Ansatz.
Herrlich die Idee liegt sehr nah an meiner Verfahrensweise ;)
mit sonnigen Grüßen aus Andalusien
Don Thomas