Wer den Schaden hat, ...

in #deutsch3 years ago

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

… wird auch noch verladen vom Unrechtsregime und seinen krakenartigen Ausläufern in diesem unserem Lande.

Recht haben, und Recht bekommen, fällt immer öfter immer weiter auseinander. Das erfuhr gerade die Bekleidungshandelskette Breuninger, deren Eilantrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zur Öffnung ihrer Filialen vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim scheiterte.
Doch wirken Gerichtsentscheidungen nur inter partes, d. h., für diejenigen, die sie erstritten haben. Daher bleibt das Schicksal der übrigen Klagen abzuwarten, die jetzt in immer größerer Anzahl von Händlern bei anderen Gerichten anhängig gemacht wurden und durchaus abweichend beschieden werden können. Zudem stehen noch die Urteile in der Hauptsache (Entschädigung) aus.

Die regimekonforme Besetzung vieler Gerichte sollte nicht zu viel Optimismus aufkommen lassen. Aber den Versuch ist es wert - und sei es, um das System vorzuführen.
Selbst ein Urteil bedeutet für das Regime allenfalls eine unverbindliche Empfehlung, die man ggf. getrost ignorieren kann. Ein vor Jahren ergangenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Sterbehilfe ließ das Kasner-Regime bis heute folgenlos im Aktenschrank versanden - oder fand es gleich den Weg in den Schredder? Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in derselben Sache harrt auch schon seit einem Jahr seiner Umsetzung.
Regimenahe Gerichte fällen auch schon mal Urteile im Lichte der daraus resultierenden Kosten, obwohl ihnen die Rechtswidrigkeit des zu beurteilenden Verhaltens bewußt ist. Ein durchaus üblicher Fall von Rechtsbeugung, wie er zum Beispiel bei Entscheidungen über die Umlage von Straßenbaumaßnahmen auf die Anlieger seit Jahrzehnten praktiziert wird. Dies läßt in Anbetracht der Milliardenschäden des Corona-Mißbrauches nichts Gutes erwarten.
Der abgedankte Rechtsstaat grüßt aus weiter Ferne.

Da diverse Wahlen anstehen, hat man sich für den Einzelhandel zunächst das „click-and-collect-Verfahren ausgedacht, bei dem die Kundschaft im Netz georderte Ware an der Ladenschwelle nach Terminvereinbarung abholen kann. Dies eignet sich jedoch nur für standardisierte Massenartikel, die keiner persönlichen Auswahl bedürfen. Einen auch nur ansatzweisen Ausgleich für die Öffnung der Geschäfte bietet dies keineswegs. Daher greift das Regime nochmal in die Trickkiste. Es sollen jetzt auf Einzeltermin mit namentlicher Registrierung Kunden individuell ein Geschäft besuchen dürfen. Danach soll jeweils eine Lüftungspause eingelegt werden. Es bleibt zu hoffen, daß sich die Geschäfte dem verweigern werden, denn den anfallenden Personal~ und Betriebskosten stehen so keine nennenswerten Ertragsaussichten gegenüber. Der Ruin wird damit noch beschleunigt. So wird niemand bei Laune gehalten, sondern alle werden kollektiv verladen.

Nur die Schaffung von Fakten kann den gordischen Knoten lösen. Die Frisöre haben es vorexerziert. Die inzwischen etablierte Schwarzwirtschaft auf diesem Sektor hat nicht nur den absurden Corona-Schikanen (Maulkörbe) ein Schnippchen geschlagen, sondern auch einen damit verbundenen Zwang zur Steuerhinterziehung geschaffen. So hat das Regime sich selbst in den Fuß geschossen und prompt gegengesteuert. Dieses Erfolgsmodell sollte sich doch zur Nachahmung empfehlen.

https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/134412-einzelhaendler-klagen-lockdown-deutsche-bank-fressnapf
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/wann-ist-ein-leben-am-ende-warum-jens-spahn-keine-debatte-c3-bcber-sterbehilfe-will/ar-BB1e2nX5

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