Straßenfeger

in #deutsch6 years ago

Straßenfeger

von Isabella Klais

Als erste Lockerungsmaßnahme nach der annähernden Totallahmlegung der Geschäftstätigkeit in Deutschland im Zuge der Corona-Krise werden Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von unter 800 qm ihre Pforten wieder für das Publikum öffnen dürfen. Verwehrt bleibt dies weiterhin größeren Geschäftseinheiten.

Die Kaufhof AG hat dagegen Klage eingereicht mit theoretisch besten Aussichten auf Erfolg, falls alles nach Recht und Gesetz vor sich geht, was leider in Deutschland inzwischen die Ausnahme darstellt - sei es, daß mangelhaft ausgebildete Juristen eine schon fast laienhafte Anwendung der Rechtsvorschriften vornehmen, sei es, daß Rechtsprechung nach politischen Vorgaben erfolgt.

Die Größe von 800 qm als Kriterium der Erlaubnis zur Wiederaufnahme der Geschäftsaktivitäten festzulegen, stellt einen Willkürakt dar. Man hätte der Erlaubnis nicht die Größe zugrunde legen dürfen; vielmehr hätte man sich an der Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit orientieren müssen. Diese können auch größere Geschäftseinheiten u. U. garantieren.

Doch wie die Laienspieler des Kasner-Regimes nun einmal so sind, haben sie praktischerweise den Anwälten der Kaufhof AG gleich die Steilvorlage für ihre Klage geliefert.
Als Begründung ihrer einschlägigen Entscheidung führten sie an, zu großen Publikumsandrang in den Straßen und öffentlichen Verkehrsmittel der Innenstädte verhindern zu wollen. Dies aber ist eine sachfremde Erwägung, die das Betätigungsverbot für größere Händler nicht rechtfertigt. Der Adressat des Verbotes zeichnet nicht verantwortlich für die Situation auf den Straßen und hat auch keinen Einfluß darauf. Gerade ihn ins Visier zu nehmen, verlangt ihm ein nicht statthaftes Sonderopfer ab, zu dem er nicht verpflichtet ist.

Man wird sich schon der Mühe unterziehen müssen, die Frequentierung der Innenstädte auf andere Weise zu begrenzen. Händler taugen nicht zu Straßenfegern.

Der Ausgang der Klage ist auch von ökonomischer Bedeutung für den Standort Deutschland.
Die Kaufhof AG ist der letzte noch verbliebene Kaufhauskonzern, nachdem Karstadt, Hertie und Horten den Markt verlassen haben. Zwar haben die Kaufhäuser durch Verkleinerung der Bandbreite ihres Warensortimentes das ihnen typische Konzept aufgegeben und ihre Daseinsberechtigung damit selbst in Frage gestellt. Wer ganze Warengruppen aus Rentabilitätsgründen aussortiert, treibt anderen die Kundschaft ins Haus. Es fallen damit auch Käufe in den noch verbliebenen Bereichen bei Gelegenheit aus (kein Mitnahmeeffekt). Doch weiterhin von Bedeutung sind Warenhäuser als Ankermieter, die in Innenstädten als Publikumsmagneten dienen und weitere Branchen um sich herum anziehen. In Städten, in denen ein solches Haus weggefallen war, wurde es schmerzlich vermißt.

Wir jedenfalls wünschen der Kaufhof AG alles Gute und Erfolg bei ihrer Klage.

https://www.welt.de/wirtschaft/article207320417/Corona-Krise-Galeria-Karstadt-Kaufhof-klagt-vor-Gericht-auf-Oeffnung.html

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