Selbstmord aus Angst vor Covid

in #deutsch3 years ago

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Wie es scheint, führt die erfolgreich verbreitete Panikmache vor einer möglichen Corona-Infektion dazu, daß der Grundsatz gilt, es sei gleichgültig, woran man sterbe, solange es nicht Corona-bedingt sei.
Dabei ist die Wahrscheinlichkeit, an Corona, bzw. Covid zu versterben, verschwindend gering. Alte Menschen versterben eher, weil sie am Ende ihrer Lebenserwartung angelangt sind. Zynischerweise wird bei ihnen der Eintritt des Todes nach einer Corona-Impfung mit genau diesem Argument erklärt, um die Euthanasie zu verschleiern. Warum impft man einen Menschen, dessen natürliches Ableben eine Corona-Erkrankung kausal überholen würde? Kranke Menschen ereilt der Tod eher wegen der Vorerkrankung. Auch hier wird der unmittelbar nach einer Corona-Impfung eingetretene Tod als krankheitsbedingt erklärt, obwohl ihnen die Vorerkrankung noch gnädig etwas mehr Lebenszeit gegönnt hätte. Auch hier handelt es sich um Euthanasie.
Die durch Corona ausgelöste Mortalitätsrate bei allen anderen ist vernachlässigenswert gering.

Dagegen ist die Wahrscheinlichkeit, an der Corona-Impfung zu versterben, im Steigen begriffen mit noch nicht absehbarem Ende der Zunahme. Die nicht ausgereifte Erforschung der Impfsera schlägt bereits jetzt zu Buche. Über einen längeren Zeitraum sind erst recht keine Prognosen möglich.
Die impfbedingten Todesfälle allein in Europa gehen bereits in die Tausende. Mit einer hohen Dunkelziffer ist zu rechnen.

Den die Impfung verabreichenden Ärzten kommt eine besondere Verantwortung zu.
Jeder ärztliche Eingriff stellt eine tatbestandsmäßige Körperverletzung dar, die erst durch die Einwilligung des Patienten gerechtfertigt wird und so für den Arzt zur Strafbefreiung führt. Dies setzt jedoch eine wahrheitsgemäße und allumfassende Aufklärung des Patienten durch den Arzt über die mit dem Eingriff zusammenhängenden Risiken voraus. Unterbleibt diese Aufklärung, oder erfolgt sie unvollständig oder falsch, löst dies die Unwirksamkeit der Einwilligung des Patienten aus, und der Arzt macht sich durch den Eingriff strafbar.
Der offizielle Aufklärungsbogen, der an die Corona-Impfwilligen verteilt wird, genügt den diesbezüglichen Anforderungen nicht. Er enthält keinen Hinweis darauf, daß der Impfstoff nur über eine vorläufige Zulassung verfügt. Das Fehlen von Studien über mittel- bis langfristige Auswirkungen des Vakzins wird nicht erwähnt. Daß Patienten sich dies wegen des noch ausstehenden Zeitablaufes ausrechnen können, ist unerheblich. Es muß ihnen explizit gesagt werden. Auf das Thromboserisiko wird nicht aufmerksam gemacht. Die Verbreitung desselben durch die Medien entlastet den Arzt nicht von seiner diesbezüglichen Hinweispflicht. Eine Risiko-Nutzen Abwägung gegenüber dem Patienten erfolgt nicht, denn diese spräche in den meisten Fällen gegen die Impfung.
Die Formulierung „Grundsätzlich können bisher unbekannte Komplikationen nicht ausgeschlossen werden.“ führt sowohl die Aufklärungspflicht, als auch die Erforschungspflicht ad absurdum. Sie bedeutet einen untauglichen Versuch, Ärzten und Herstellern einen Persilschein auszustellen für Sorgfaltspflichtverletzung. Auf diese Weise können beide sich nicht von ihrer Haftung freizeichnen. Unwissenheit schützt hier nicht nur vor Strafe nicht, sondern löst diese sowie die Haftung gerade aus. Man kann sich nicht auf Unwissenheit berufen, wo die Pflicht besteht, sich Wissen anzueignen.

https://corona-transition.org/corona-impfungen-die-risiken-uberwiegen-den-nutzen

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Der Aufklärungsbogen enthält auch nicht die Hinweise zu den möglichen Gefahren einer VAED ( Vaccine enhanced disease) mit dem erhöhten Risiko schwerer zu erkranken als ohne Impfung, wenn die Spiegel neutralisierender Antikörpern unterschwellig werden oder die Antikörper auf Grund von Virusmutationen ein mutiertes Virus nicht mehr unschädlich machen.

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