Richter als Gesetzgeber

in #deutsch8 months ago (edited)

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Richterrecht, d. h. nicht vom Parlament als dem eigentlichen Gesetzgeber erlassenes Recht, gab es auch früher schon. Gemeint sind damit die interpretative Auslegung gesetzlicher Bestimmungen sowie die Bildung von Analogien und Umkehrschlüssen zur Ausfüllung von Gesetzeslücken, was einhergeht mit der Fortentwicklung des Rechtes im Wege dauerhaft gefestigter und als rechtens anerkannter Rechtsprechung hoher Gerichtsinstanzen.
Nachgeordnete Gerichte orientieren sich daran, um ihre Urteile nicht der Gefahr der späteren Aufhebung auszusetzen.

Inzwischen nimmt diese Art der Rechtssetzung auf europäischer Ebene allerdings überhand und Formen an, die in die Souveränität der Staaten und die Rechtssetzungsprärogative der Parlamente eingreifen, was unter Demokratiegesichtspunkten als höchst problematisch gewertet werden muß.

Die Gerichte auf europäischer Ebene, an sich klassisch zur Wahrung und Durchsetzung der Abwehrrechte von Bürgern gegen den Staat eingesetzt, gehen in rechtswidriger Weise zur Selbstermächtigung über, um Staaten zur Verfolgung einer bestimmten Politik zu verpflichten, die deren Bürger hinnehmen sollen, obwohl diese keine demokratische Legitimation an die „richterlichen Gesetzgeber“ dafür erteilt haben.

Anstatt die Bürger zu stärken, werden diese von den europäischen Gerichten massiv geschädigt und zur Aufnahme krimineller und parasitärer ausländischer Elemente verpflichtet. Auf dieser Ebene liegt auch das neueste Urteil gegen die Schweiz zu deren Klima-Politik. Die Schweiz könnte zwar nur absolut marginal zur Verbesserung des Weltklimas beitragen, allerdings so einige Maßnahmen zur Verbesserung des Klimas und der Lebensverhältnisse in dem Land selbst durch eine restriktive Ausländeraufnahme.

Der Übergriffigkeit internationaler Gerichte begegnet man durch den Austritt aus der entsprechenden Organisation und das schlichte Ignorieren der Urteile, denn über Durchsetzungsorgane verfügen diese Gremien nicht.

Anlage 1

https://www.cicero.de/aussenpolitik/klima-urteil-des-egmr-auf-dem-weg-in-die-juristenherrschaft

Anlage 2

Der Putsch

vom 10. April 2024

Autor: Andreas Unterberger

Wozu noch wählen? Diese Tätigkeit wird immer unbedeutender, seit eine kleine Clique ganz unabhängig von den demokratischen Willensbekundungen der Bürger das Sagen an sich gerissen hat. Dabei war diese Clique einst – ähnlich wie in frühen Vorzeiten der Adel durch die Zustimmung der Völker und Stämme – korrekt in ihre Funktionen gekommen und hat sie auch einige Generationen lang ordentlich und in den vorgegebenen Grenzen ausgeführt. Aber die Lust an unbeschränkter Machtausübung vorbei an Volk und Demokratie ist ganz offensichtlich so stark, dass sie irgendwann alle Grenzen bricht. Und sei es nur deshalb, weil man sich in maßloser Selbstüberschätzung für klüger oder moralisch besser hält als das Volk (so wie sich einst Herrschende durch Gott oder ihre Abstammung zur Machtausübung über andere Menschen legitimiert gehalten haben). Letztlich kippt große Macht in Händen einer kleinen Gruppe immer in absolutistische Willkür, die Gegenmeinungen und Opposition nicht mehr akzeptiert, auch wenn diese noch so richtig, noch so demokratisch legitimiert wären.
Genau das passiert derzeit auf der Ebene der europäischen Gerichtshöfe. In den letzten Jahrzehnten wurden sie schon zur Hauptursache dafür, dass Millionen Asiaten und Afrikaner ungehindert in Europa eindringen und hier bleiben konnten. Das sind weit größere Massen, als einst in der Völkerwanderung, als bei Hunnen- und Mongolenstürmen in Europa einmarschiert und eingeritten sind.
Und jetzt hat der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" (EGMR) auch in einer zweiten, hochumstrittenen politischen Frage, in der sogenannten Klimapolitik, ohne jedes demokratische Mandat, ohne jede gesetzliche oder völkerrechtliche Grundlage die Macht an sich gerissen. Er hat einfach die Wünsche der radikalen Klimaaktivsten zu einem Menschenrecht erklärt. Obwohl im ganzen umfangreichen Katalog der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) oder der ähnlichen UNO-Deklaration nicht einmal annähernd etwas in diese Richtung steht.
Dieser EMRK-Katalog meint ganz eindeutig ganz andere Rechte: nämlich die individuellen Rechte jedes einzelnen Europäers auf Schutz gegen Willkür der politischen, administrativen und beamteten Macht, also gegen Folter, Einschränkung der Meinungs- oder Religionsfreiheit, gegen willkürliche Verhaftungen und Ähnliches.
Es sind gleich mehrere ganz gravierende Gründe, warum die nunmehrige Entscheidung des EGMR eine Katastrophe, nichts anderes als ein Richterputsch ist, als dieser EGMR ausgerechnet die Schweiz, das demokratischste und vielleicht auch sauberste Land Europas, ja der Welt, wegen unzureichender Verhinderung des Klimawandels verurteilt hat:

  1. Ähnliche Klagen aus zwei anderen Ländern wurden zwar gleichzeitig abgewiesen, aber mit Begründungen, die leicht bei den nächsten Klagen nachgebessert werden können. Das stellt sicher, dass in Kürze eine Fülle von ähnlichen Verlangen nach Muster des Schweizer Verfahrens zuerst über die Gerichte ganz Europas und dann über den EGMR hereinbrechen wird. Damit kann dann europaweit eine grüne Diktatur einbetoniert werden – selbst dann, wenn die Wähler die grünen Parteien aus den Parlamenten hinauswählen.
  2. Der bisherige Menschenrechtsschutz hat im Grund immer im Anspruch der Europäer auf Abwehr staatlicher Eingriffe bestanden, dieser muss etwa das Foltern unterlassen, er darf nicht die Meinungsfreiheit beschneiden, er muss jede Religionswahl tolerieren). Jetzt auf einmal wird eindeutig auch aktives Handeln in eine bestimmte Richtung vorgeschrieben.
  3. Wenn Richter Staaten freihändig zu aktivem Handeln verurteilen können, kann das natürlich auf jedem Gebiet erfolgen. Das wird insbesondere dann erfolgen, wenn es den Menschen noch näher liegt als eine angebliche oder wirkliche Klimaerwärmung (die ja als solche bisher immer positiv für die Menschen gewertet worden ist), wie etwa das "Recht auf Gesundheit". Da dieses ja nie völlig realisiert werden kann, können Höchstgerichte so dauerhaft das Sagen über sämtliche staatliche Budgets übernehmen, bis dann 100 Prozent für die Gesundheit ausgegeben werden (oder bis die Menschen ewig leben …).
  4. Zwar hat schon oft die Judikatur der europäischen (wie auch nationalen) Höchstgerichte das eigentlich nur in den Gesetzen festgelegte Recht sehr kreativ in ziemlich neue Bahnen gelenkt. Aber noch nie ist so völlig aus dem Nichts von Richtern völlig neues Recht geschaffen worden wie bei den Themen "Legalisierung der illegalen Immigration" und "Ausrufung der Klimawandel-Diktatur".
  5. Damit hat die Delegitimation der europäischen Höchstgerichte als nicht nur Recht sprechende, sondern wider alle Verfassungen Recht setzende, also ideologische Institutionen einen absoluten Höhepunkt erreicht. Schon die Besetzung dieser beiden europäischen Höchstgerichtshöfe ist total parteipolitisch, ob nun der eine eine zentrale Machtsäule in der EU ist und der andere (der das Klimawandel-Urteil fällende EGMR) eine des Europarates.
  6. Vier besonders drastische Argumente zeigen, wie sehr diese Gerichtshöfe viel mehr als normale Gerichte rein ideologisch-parteipolitische Institutionen sind:
    o Im noch geltenden österreichischen Koalitionspakt wurde den Grünen von der ÖVP in Sebastian Kurz anzulastender Unkenntnis der Bedeutung der Gerichtshöfe das Vorschlagsrecht für den nächsten österreichischen Richter zugestanden. Das zeigt, dass selbst in Österreich nicht die rechtliche oder demokratische Qualität bei der Richterbesetzung im Vordergrund steht, sondern ein rein parteipolitischer Postenschacher stattfindet (der freilich von den Linksjuristen der WKStA immer dann ignoriert wird, wenn er Grünen oder Roten zugute kommt).
    o Selbst Länder wie die Eroberungskriege führende islamische Öldiktatur Aserbaidschan entsenden genauso einen Richter in den EGMR, wie das etwa Österreich tut oder das zehnmal größere Deutschland.
    o Im gravierend menschenrechtsbrechenden Russland ist die EGMR-Judikatur total ignoriert worden, obwohl es das Gericht formal anerkannt und auch einen Richter gestellt hat. Das zeigt, dass der EGMR lediglich in jenen Staaten relevant ist, die ohnedies schon Rechtsstaaten und Demokratien sind.
    o Eine besonders Provokation war die Ablehnung einer österreichischen Universitätsprofessorin und Spitzenjuristin durch die anderen Richter des EU-Gerichtshof, nur weil die Kandidatin für die Österreich zustehende Richterstelle einmal wertkonservative Ansichten geäußert hatte.
  7. Die Judikatur der beiden Gerichtshöfe (und des deren Sprüche stets brav apportierenden österreichischen Verfassungsgerichtshofs) hat nur in den beiden eindeutig linksideologisch geprägten Bereichen Einwanderung und Klima über den individuellen Menschenrechtsschutz hinausgehende kollektive Rechte judiziert.
  8. Dort aber, wo der Ruf nach kollektivem Menschenrechtsschutz nicht zu den linksradikalen Stereotypen, sondern eher zu den bürgerlichen, den liberalen und konservativen Positionen zählt, haben die beiden Gerichtshöfe keine kollektiven Menschenrechte erkannt. Dazu würden eindeutig gehören:
    o Die Anwendung des (sogar in der UNO-Charta stehenden und bei der Dekolonialisierung Afrikas oft praktizierten) Selbstbestimmungsrechts auch auf europäische Volksgruppen von den Südtirolern bis zu Katalanen. Dabei sind die Betroffenen, die in einem von ihnen abgelehnten Staat leben müssen (wenn sie nicht, wie Adolf Hitler es zynisch vorgeschlagen hat, auswandern), auch individuell viel stärker von der Verwehrung des Selbstbestimmungsrechtes getroffen als angeblich die mit Erfolg klagenden Schweizer Pensionistinnen vom Klimawandel.
    o Kollektiv hätten alle europäischen Völker, nicht zuletzt die (durch eine Schimäre namens Neutralität und ein völlig ausgehungertes Bundesheer sicherheitspolitisch einsam im Regen stehenden) Österreicher zweifellos im Vergleich zu den Schweizer Klimarentnerinnen viel besseren Grund, mehr militärische Sicherheit und mehr Europa- wie Landesverteidigung zu verlangen. Dies vor allem, seit in Europa wieder ungestraft Angriffskriege geführt werden.
    o Das Gleiche kann an effektivem Schutz der Europäer gegen die grassierende Messer-, Drogen- und Migrantenkriminalität verlangt werden.
  9. Wenn die Höchstrichter schon außerstande sind, aus ethischen, rechtlichen oder Vernunft-Gründen sich wieder auf die klassischen Aufgaben einer Justiz zu beschränken, dann hätten sie wenigstens die Auswirkungen auf die ja weiterhin stattfindenden Wahlen bedenken sollen: Ihr putschartiger Machtanspruch wird mit Sicherheit all jenen Parteien und Politikern starken Auftrieb geben, die wie etwa ein starker Teil der britischen Tories den Austritt aus der Menschenrechtskonvention und der Judikatur der Gerichtshöfe befürworten (obwohl diese für den Schutz etwa der Meinungsfreiheit wichtig sind), oder die in den EU-Mitgliedsstaaten gleich den kompletten Austritt aus der EU befürworten (der wirtschaftlich für alle Seiten eine Katastrophe wäre).
  10. So wie bei der Migration aus anderen Erdteilen ist auch beim Klima eine rein europäische Judikatur lächerlich, da es jeweils um völlig globale Phänomene geht. In anderen Erdteilen gibt es jedoch keine irgendwie den europäischen Gerichtshöfen gleichende supranationale Judikatur, die dort Maßnahmen gegen den Klimawandel oder das Recht von Millionen auf Einwanderung erzwingen könnte.
  11. Zu all dem kommt, dass die Verurteilung der Schweiz zu vermeintlichen Aktionen gegen den Klimawandel auch inhaltlich absurd, dumm und unwissenschaftlich ist. Denn:

    o Egal, was die Eidgenossen nun machen, es wird mit absoluter Sicherheit das Klima in der Schweiz von der Temperatur bis zu den Niederschlägen nicht um ein Tausendstelprozent verändern.
    o Das Gleiche gilt weitestgehend auch für ganz Europa, wird doch alleine von China mehr CO2 emittiert, als Europa einspart (einmal angenommen, diese Emissionen wären tatsächlich Ursache der Klimaänderung, wie ein Teil der Wissenschaft meint).
    o Viele der von den Grünen verlangten Verbote von CO2-Emissionsquellen werden lediglich zur Verlagerung von Produktionen aus Europa hinaus führen, wo dann die angebliche oder wirkliche Veränderung des Weltklimas viel ungehinderter passieren wird.
    o Das einzige Ergebnis der europäischen Klimapolitik, sollte sie wirklich wie verlangt und nun judiziert konsequent umgesetzt werden, wird eine dramatische Verarmung Europas sein. Das wird viel schlimmer und teurer sein, als sich auf die Folgen einer eventuellen größeren Erwärmung vorzubereiten.
    o Auch wenn die Mainstreammedien und staatsfinanzierten Universitäten da absolut gleichgeschaltet agieren, gibt es Tausende Naturwissenschaftler und auch Nobelpreisträger, die den behaupteten kausalen Zusammenhang zwischen CO2-Emissionen und Erwärmung für Unsinn halten.
  12. Das Klima-Urteil erinnert an die Verbitterung über andere schwere Fehlentscheidungen der europäischen Gerichtshöfe. Etwa über den Zwang, die knappen Medizin-Ausbildungsplätze in Österreich mit deutschen Numerus-Clausus-Versagern zu füllen. Was eindeutig eine der Ursachen für den wachsenden Ärztemangel ist.
    Man kann sich gar nicht ausmalen, wie sehr das EGMR-Urteil in den Regierungszentralen in Moskau oder Peking oder im Hauptquartier von Donald Trump jetzt gefeiert wird. Noch nie ist es ein paar Richtern gelungen, einen ganzen Kontinent so schwer zu schädigen. Und zwar einzig aus ideologischer Blindheit und politischer Dummheit.
    PS: Es ist ganz sicher kein Zufall, dass das willkürliche Klima-Urteil ausgerechnet gegen die Schweiz gefällt worden ist. Diese ist erstens ein kleines Land und zweitens eines, das ganz ohne Verbündete dasteht – ohne Verbündete in der wirklichen Welt oder auf der Richterbank. Drittens könnte man darin auch ein weiteres Indiz für die Aversion der machtbewussten Höchstrichter gegen allzu viel, insbesondere gegen eine direkte Demokratie sehen.
    PPS: Christian Pilnacek hat völlig richtig erkannt, dass da auch in der kleinen österreichischen Welt durch eine Justizabteilung, durch die WKStA, ein Putsch gegen die Demokratie in Gang gesetzt worden ist. Das aufgedeckt zu haben, haben ihn die Putschisten bitter spüren lassen.

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