Rechtsbeugung

in #deutsch5 years ago

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Vor dem Gesetz sind alle gleich - theoretisch. Die Praxis sieht ganz anders aus.

Es gibt Gesetze zwingenden Inhaltes, die den Anwendern ein ganz konkretes Handeln in einer bestimmten Situation auferlegen. Andere Gesetze wiederum räumen den Anwendern einen Ermessensspielraum ein, der es ihnen erlaubt, ihr Agieren an den Erfordernissen des individuellen Falles auszurichten. Letzteres darf nicht mit Willkür verwechselt werden, denn es gibt durchaus Konstellationen, unter denen eine Entscheidung, die unter anderen Umständen rechtens wäre, Unrecht bedeutete oder suboptimale Ergebnisse zeitigte. Bei Gesetzen mit Ermessensspielraum tritt bisweilen eine Ermessensreduzierung auf null auf, wenn eine Selbstbindung der Anwender durch eine immer gleiche Entscheidungspraxis eingetreten ist. Dann ist, obwohl theoretisch noch immer ein Ermessensspielraum besteht, nur noch eine bestimmte Entscheidung korrekt.
Willkür ist in jedem Falle verboten.

Die Vorschriften mit Ermessensspielraum bieten naturgemäß eine Einbruchsstelle für Willkürhandlungen. Hier gilt es, im Einzelfalle genau hinzusehen - und dies lohnt sich immer öfter.

A) Das beginnt mit schikanösen Auflagen bei Veranstaltungen mißliebiger Anmelder.
Ein Alkoholverbot beispielsweise kann bei konkreten Anhaltspunkten für zu erwartende alkoholbedingte Gewaltexzesse geboten sein. Ein Akt der Willkür wäre seine Verhängung, wenn sie nur geschähe, um es den Teilnehmern etwas ungemütlich zu machen.
Die Zuweisung eines abgelegenen Randbezirkes für die Abhaltung einer Demonstration führt die Veranstaltung, die auf die Erregung von Aufmerksamkeit ausgelegt ist, in der Regel ad absurdum. Wenn die Voraussetzungen eines Verbotes nicht erfüllt sind, darf man nicht auf diese Art das Ziel der Veranstaltung unterlaufen.

B) Es setzt sich fort beim verfrühten Einsatz repressiver Mittel gegen bestimmte Gruppen, wo gegen andere in vergleichbarer Situation zuerst noch mit geringerer Intensität vorgegangen wird.
Der Gleichheitsgrundsatz, wonach Gleiches gleich und Ungleiches differenziert zu beurteilen ist, muß immer Beachtung finden. Dabei erscheint das Prinzip „Gleichheit im Recht, aber nicht im Unrecht“ unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten prekär. Dahinter steht die legitime Bestrebung, den Multiplikatoreneffekt der Auswirkungen von Rechtsanwendungsfehlern zu verhindern. Die eminente Gefahr jedoch besteht dabei in der damit verbundenen Billigung der Ungleichbehandlung gleicher Sachverhalte. Auch hier ergibt sich eine Einbruchsstelle für Willkür.

C) Es gipfelt schließlich in der an Willkür nicht mehr zu überbietenden freien Interpretation rechtlich nicht zu beanstandender Sachverhalte als illegal.
Die Identitäre Bewegung zeichnet sich aus durch Aktionen, die zwar häufig den rechtlichen Rahmen zur Gänze ausschöpfen, sich aber strikt innerhalb desselben bewegen. Auch die von ihr vertretenen Grundsätze sind rechtlich unangreifbar.
Ethnopluralismus geht von Bestand unterschiedlicher, aber gleichwertiger Ethnien nebeneinander aus. Das als Rassismus einzustufen, setzt noch mehr Ignoranz als Böswilligkeit voraus. Dann war wohl mein leider viel zu früh verstorbener senegalesischer Studienfreund ein schwarzer Rassist, wenn er immer sagte: „Wir sind Geschwister, aber unterschiedliche.“ Die Vermischung der einzelnen Ethnien zu einem Amalgam bringt diese zum Verschwinden und beraubt die Welt gerade der Vielfalt.
Da die fremdbestimmten tumben Tore des Kasner-Regimes das weder verstehen, noch verstehen dürfen, muß ein legaler Sachverhalt in einen illegalen Rahmen gezwungen werden. Das nennt sich gemeinhin Rechtsbeugung. Doch rechtsferne Gestalten scheinen im Bundesamt für Verfassungsschutz immer wieder mal eine Heimat zu finden: Man erinnert sich noch mit Befremden an Holger Pfahls. Hier wäre nicht der erste Bock ein Gärtner.

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/verfassungsschutz-stuft-identitäre-bewegung-als-rechtsextremistisch-ein/ar-AAEaNM2?ocid=spartandhp
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/reichsbuerger-finanzaemter-greifen-hart-durch-a-1276792.html
https://www.focus.de/regional/thueringen/musik-themar-alkoholverbot-haelt-auch-in-der-zweiten-instanz_id_10897439.html
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