Opfer vor Täter!

in #deutsch4 years ago

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Der Oberbürgermeister von Augsburg, Kurt Gribl (CSU), verharmlost im Nachruf auf den von einem Turko-Libanesen ermordeten Feuerwehrmann Roland Sauter das Verbrechen als „tragischen Vorfall“. Damit wird der Eindruck erweckt, daß es sich um einen unvermeidlichen Unglücksfall gehandelt hätte. Dieser schändliche Text verunglimpft das Opfer posthum.

Das Vorsatzelement des deutschen Strafrechtes erfordert, daß der Täter alle Umstände der Tat bei ihrer Begehung kannte. Daraus folgt, daß ihm ein nicht vorhersehbarer Verlauf nicht zugrechnet wird.
Dies führt nicht nur zu unerträglicher Privilegierung des Täters, sondern stuft bei Vorerkrankungen des Opfers dessen Leben als von minderer Wertigkeit ein. Das Opfer ist dann selbst schuld, wenn es wegen fragiler Konstitution größeren Nachteil erleidet - ein Kollateralschaden sozusagen. Diese Sicht der Dinge spricht dem Grundsatz der Menschenwürde Hohn.
Auch bei unglücklichem Verlauf einer Situation, die infolge eines Angriffes eintrat, hat der Täter die Bedingung gesetzt, ohne die der adverse Effekt nicht eingetreten wäre. Daher ist es geboten, ihm die Folgen zuzurechnen, auch wenn er sie nicht vorhergesehen hatte, denn er hätte damit rechnen müssen. Es ist nun einmal nicht ausgeschlossen, daß ein Angriff eine Kettenreaktion auslöst. Der Täter nimmt das zumindest billigend in Kauf, wenn er sich von seiner Tat nicht abhalten läßt.

Der 17-Jährigen Bestie von Augsburg wird man spätestes in 10 Jahren wieder auf Deutschlands Straßen begegnen können, wenn sich bis dahin nicht dramatisch etwas ändert. Ein absolut unerträglicher Gedanke!

In einem anderen Falle bemerkte ein Richter, der seinen Posten niemals hätte bekleiden dürfen, Verbrechen würden von Personen, nicht Nationalitäten begangen. Bestimmte Delikte werden zwar nicht von Nationalitäten begangen, aber schwerpunktmäßig von Personen bestimmter Nationalitäten. Dazu gehört die Austragung von Differenzen im Kampfe unter Einsatz zum Teil martialischer Mittel, wo hierzulande eher mit Worten gestritten würde und die Schwelle zur tätlichen Auseinandersetzung erheblich höher liegt. Wer das verkennt, hat auf der Richterbank keinen Platz.

https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2019-12/48399959-augsburgs-ob-nennt-totschlag-von-feuerwehrmann-tragischen-vorfall-591.htm
https://jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2018/streit-mit-afghanen-deutscher-erliegt-herzinfarkt/
https://www.rtl.de/cms/nach-streit-auf-spielplatz-in-koethen-22-jaehriger-soll-an-herzinfarkt-gestorben-sein-4218858.html
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