Opfer der Dummheit

in #deutsch4 years ago (edited)

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Die Geschäfte mit lebensnotwendigen Waren geöffnet zu halten, ist richtig, da wichtig. Schließlich muß die Bevölkerung ihren Grundbedarf decken und ihre Versorgung gewährleisten können. Alle Geschäfte mit nicht lebensnotwendigen Gütern ausnahmslos zu schließen, ist dagegen falsch, da nicht zwingend erforderlich zur Eindämmung der Verbreitung des Virus.
Man hat es hier mit einer typischen unintelligenten Rasenmäherentscheidung zu tun.
Der korrekte Anknüpfungspunkt für die Entscheidung über die Öffnung von Geschäften ist zuerst die Gefährdung. Wo eine solche ausgeschlossen oder zumindest völlig unproblematisch vermeidbar ist, besteht kein Raum für ein Öffnungsverbot. Bei der Versorgung mit Grundbedarfsartikeln dagegen muß eine gewisse Gefährdung in Kauf genommen werden. Dem Kriterium „nicht lebensnotwendig“ kommt für eine Schließungsanordnung nur dann Bedeutung zu, wenn eine Gefährdung vorhanden ist. Dann berechtigt es zur Untersagung der Geschäftstätigkeit. Bei nicht vorhandener Gefährdung aber kommt es nicht darauf an, was zum Kauf angeboten wird.
In einer ganzen Anzahl von Geschäften herrscht niemals Massenandrang, weil der Kundschaft erst auf Anforderung vermittels Klingeln oder durch vor der Tür postiertes Wachpersonal individuell Einlaß gewährt wird. Über diese Zugangsmethode läßt sich die Anzahl der in den Verkaufsräumen präsenten Personen perfekt steuern. Gleiches gilt dort, wo Kundschaft auf Voranmeldung empfangen wird.
Die undifferenzierte Schließung aller Geschäfte mit nicht lebensnotwendiger Ware gefährdet unnötigerweise und mutwillig Existenzen.
Nicht nachvollziehbar ist auch die Definition dessen, was als lebensnotwendig erachtet wird. In einigen Bundesländern erfüllen Bücher und Blumen diese Voraussetzung, in anderen dagegen nicht. Logischerweise aber kann diese Frage nur einheitlich beantwortet werden.

Problematisch dürfte aus Wettbewerbsgründen auch der Verkauf von für die Sparte untypischen Erzeugnissen in Geschäften mit Öffnungsprivileg sein.

Es ist zu erwarten und durchaus wünschenswert, daß es in dieser Hinsicht noch zu einer Flut von Gerichtsverfahren kommen wird, die diese irrationalen und rechtswidrigen Entscheidungen korrigieren und den zu Unrecht Beeinträchtigten einen Ausgleich im Wege der Entschädigung gewähren wird. Schließlich wollen wir alle nach der Krise aktiv und erfolgreich wiedersehen. Ihr aller Beitrag um Wiederaufbau der Wirtschaft Deutschlands nach der Corona-Krise wird auf jeden Fall lebensnotwendig sein.

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https://www.msn.com/de-de/nachrichten/kommentare/grundrechtseingriffe-im-namen-von-corona-wo-bitte-sind-die-überzeugenden-begründungen/ar-BB12e5vy?ocid=spartanntp
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/coronavirus-besuchsverbote-sind-verfassungswidrig/ar-BB12e9yX?ocid=spartandhp
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/coronavirus/pandemie-„nicht-zielführend“-–-gesundheitsexperten-zweifeln-corona-kurs-der-bundesregierung-an/ar-BB12gpoL?MSCC=1586261272&ocid=spartandhp#page=1

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