Im Namen des Unrechts

in #deutsch5 years ago (edited)

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Marcus Hempel (30) war Ende September 2017 vor einem Supermarkt in Wittenberg von einem syrischen Mörder aus niedrigen Beweggründen erschlagen worden. Die Polizei wertete den Vorgang genauso. Von den Systempropagandamedien wurde das Opfer posthum verleumdet. Staatsanwalt Folker Bittman erkannte ohne ersichtlichen Grund auf Notwehr zu Gunsten des Syrers Sabri H., der ohne Papiere 2015 nach Deutschland gelangt und mehrmals straffällig geworden war (Mittäter: Angela Kasner). Es wurde seitens der Staatsanwaltschaft noch nicht einmal die gebotene Prüfung des Vorliegens von Notwehrexzeß in Erwägung gezogen. Dieser Strafvereitelung im Amt in Tateinheit mit Rechtsbeugung (in kollusivem Zusammenwirken mit dem Justizministerium des Landes Sachsen-Anhalt) wurde dank des großartigen Vaters des Opfers, Karsten Hempel, der beharrlich Gerechtigkeit für seinen Sohn anstrebte, nachgegangen. Behilflich waren ihm dabei die AfD und die Bürgerinitiative „Ein Prozent“, die den Fall vor den Landtag brachte. Der Fall wurde schließlich der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau entzogen und von der Staatsanwaltschaft Magdeburg übernommen, die Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhob.

Nun liegt das Skandalurteil vor: zweieinhalb Jahre auf Bewährung für den widerwärtigen Abschaum, der keinen einzigen Tag in Haft verbrachte, während der Gerichtsverhandlung sich das Lachen nicht verkneifen konnte und den Tod eines Opfers kommentierte mit dem unfaßbaren Satz, der jeden Ansatz von Einsicht und Reue ausschließt: „Das ist passiert; das ist das Leben.“
Die Verurteilung erfolgte nach Jugendstrafrecht, weil der Täter bei Begehung der Tat angeblich erst 17 Jahre alt gewesen sein will. Ungeachtet mehrfacher diesbezüglicher Anträge des Vaters des Opfers, wurde diese Behauptung nie einer Überprüfung unterzogen.
In ihrem der Strafzumessung zugrunde liegende Geständnis am letzten Prozeßtag räumte die Bestie ein, sie habe einfach aus einem Gefühl der Wut heraus gehandelt.
Ein Geständnis kann sich zwar grundsätzlich strafmildernd auswirken, nicht jedoch dann, wenn es erst am Ende der Ermittlungen erfolgt. Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß ein Geständnis der Justiz Ermittlungsarbeit erspart. Sind die Ermittlungen jedoch bereits so weit gediehen, daß sie fast oder zur Gänze abgeschlossen sind und der Täter die Aussichtslosigkeit von Schweigen oder Leugnen erkennt, rettet ihn kein Geständnis mehr.
Das Geständnis war mithin wertlos im Hinblick auf das Strafmaß und hätte nicht positiv gewertet werden dürfen.
„Wut“ als Beweggrund erfüllt das qualifizierte Tatbestandsmerkmal für die Erkennung auf Mord.
Für den Mordvorsatz spricht das intensive und fortgesetzte Vorgehen bei der Tat auch noch zu einem Zeitpunkt, als das Opfer keinerlei Gegenwehr mehr leistete.

Der Täter durfte nach (!) der Tat seine Familie im Wege der Familienzusammenführung nachholen. Bei ihr lebt er nun in Magdeburg, macht eine Lehre als Autolackierer und ist Mitglied des dortigen Fußballvereins.
Sein Opfer ist tot. Dessen Vater hat lebenslänglich unter dem Verlust zu leiden.

Dieses Ergebnis ist inkompatibel mit Mindestansprüchen, die man an einen Rechtsstaat stellen darf. Es ist geeignet, das Vertrauen in eine funktionierende Justiz in den Grundfesten zu erschüttern. Das Volk, in dessen Namen jedes Urteil ergeht, trägt es in seiner ganz überwiegenden Mehrheit nicht mit und sieht dadurch seinen Namen mißbraucht.
Auf diese Weise zieht man systematisch Schwerstkriminelle heran. Sie machen die Erfahrung, daß selbst Kapitalverbrechen kaum Konsequenzen nach sich ziehen. Das bedeutet die Einladung zum Weitermachen. Dies gilt umso mehr bei Tätern, die aus ihrer Heimat eine andere Gangart der Justiz gewöhnt sind, die der Strafunempfindlichkeit der Delinquenten angepaßt ist und daher Wirkung zeigt.
Es bleibt zu hoffen, daß dieses Fehlurteil, bei dem die Justiz erst noch zum Jagen getragen werden mußte, eine Korrektur in der nächsten Instanz erfährt, damit die Untat doch noch angemessene Sühne erfährt und ausnahmslos alle die Erfahrung machen, daß das Leben so nicht ist, wie das erstinstanzliche Urteil vermuten läßt. Der Verbrecher darf keinen Platz in Freiheit unter uns haben.

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/opfer-starb-nach-faustschlag-–-bewährungsstrafe-für-17-jährigen/ar-BB11MU4y?ocid=spartandhp
https://www.bild.de/regional/sachsen-anhalt/sachsen-anhalt-news/wittenberg-bewaehrungsstrafe-fuer-totpruegler-69653246.bild.html?f
https://www.extremnews.com/nachrichten/politik/23b5179f8be3967

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