Hieße er Kohl, …

in #deutsch4 years ago

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

… säße er jetzt nicht ein.

Die Rede ist von Georg Thiel, der in der Justizvollzugsanstalt Münster inhaftiert ist, um ihn zur Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse zu veranlassen. Dies ist erforderlich als Voraussetzung der Pfändung.
Dem liegt zu Grunde, daß Georg Thiel sich weigert, den Zwangsbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an die GEZ zu entrichten. Diese hat daher ein Urteil gegen ihn erwirkt, das nun vollstreckt werden soll.

Der GEZ-Beitrag wird von jedem Wohnungsinhaber und Gewerbetreibenden in Deutschland - unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Leistung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - erhoben. Daher ist der Terminus „Gebühr“ hier verfehlt, der das Entgelt für die Inanspruchnahme einer Verwaltungshandlung bezeichnet. Die Erhebung beruht auf der Fiktion, daß die Leistung in Anspruch genommen werden könne. Die Möglichkeit des Nachweises, daß dies tatsächlich nicht geschieht, wird nicht zugelassen. Damit gleicht die Abgabe einer Steuer, für die keine unmittelbare Gegenleistung erbracht wird, folgt aber nicht deren Regeln und ist damit systemwidrig.

Das Rechtsempfinden vieler Bürger stört sich verständlicherweise daran, daß ein GEZ-Rebell , von dem keinerlei Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, inhaftiert wird, während viele Schwerststraftäter sich auf freiem Fuße befinden.
Rechtsdogmatisch allerdings besteht ein Unterschied zwischen der Straf~ und der Erzwingungshaft. Letztere soll den Inhaftierten weder verwahren, noch bestrafen, sondern ein von ihm verweigertes Verhalten erzwingen.

Berühmtheit erlangte der Fall Helmut Kohls in der Parteispendenaffaire. Helmut Kohl weigerte sich seinerzeit beharrlich, dem Gericht die Namen der Parteispender zu nennen und berief sich auf sein diesen gegebenes „Ehrenwort“, das offenbar Ehrlose besonders bereitwillig eben. Diese Einlassung war jedoch juristisch unbeachtlich und enthob ihn nicht seiner diesbezüglichen Verpflichtung. Damit hätte Kohl zur Erzwingungshaft angestanden, die fälschlicherweise nicht angeordnet wurde, weil Deutschland schon damals - im Gegensatz zu Israel, wo selbst Staatspräsidenten ggf. eingekerkert werden - kein Rechtsstaat war.
Es wird übrigens spekuliert, daß die fraglichen Mittel nicht von Spendern herrührten, sondern daß es sich um Gelder aus nationalsozialistischem Bestand auf Liechtensteiner Konten und in Erdverstecken in Österreich gehandelt habe.

GEZ-Rebellen ist also anzuraten, ein hohes Regierungsamt zu ergattern, um der Haft zu entgehen, solange Deutschland sich noch als Bananenrepublik geriert.

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/gehoert-ein-sogenannter-gez-rebell-ins-gefaengnis-was-der-wdr-macht-macht-er-nicht-in-meinem-namen/27296484.html

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