Deutschland klagt sich selbst an.
Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Bei allem Respekt für meinen ehemaligen Rechtslehrer an der Universität München, Professor Rupert Scholz, ist seine Qualifizierung der Anklage gegen Björn Höcke als „lächerlich“ als schwere Untertreibung zu werten.
Deutschland spricht sich selbst damit jeglichen Respekt ab und entsagt jeder Form von Selbstbehauptungsbereitschaft.
Wenn grünes und linkes Dreckspack, das offen ein deutsches Volk und deutsche Kultur leugnet sowie Kriegsverbrechen an Deutschland billigt und dessen Untergang herbeiwünscht, ungestraft davonkommt, ja auch noch Ämter an entscheidender Stelle im Staat bekleiden darf, die es ihm ermöglichen, an Deutschlands Ruin aktiv zu arbeiten, während der Patriot Höcke sich gerichtlich verantworten muß, weil er vollen Einsatz für unser Land verspricht, grenzt dies an Selbstaufgabe und Selbstzersetzung.
Die Verfassungsfeinde haben sich bereits tief in die Verfassungsorgane hineingefressen und diese von innen heraus zerstört. Aus der ausgehöhlten Fassade heraus gehen sie jetzt zum Angriff auf das Land und sein Volk über.
Kritikabel war am Nationalsozialismus nicht die Devotion an Deutschland, sondern allenfalls einige der in diesem Zusammenhang eingesetzten Mittel und eingeschlagenen Wege.
Bei den derzeitigen Deutschlandfeinden, die die deutsche Politik als Auftragsagenten ausländischer Gegner dieses Landes unterwandert haben, hat man es dagegen mit von Grund auf abartig bösartigen Kreaturen zu tun mit toxischer Gesinnung gegenüber Deutschland und seiner autochthonen Bevölkerung. Sie haben die Zerstörung Deutschlands zum Ziel erklärt, das sie mit allen Mitteln in der Allianz mit Deutschlands ausländischen Feinden verfolgen.
Es stellt die Haltung eines Landes auf den Kopf, wenn es seine Freunde und Unterstützer bekämpft, aber seine Feinde heranzieht und alimentiert. Selbsthaß umschreibt nur unzureichend diese pathologisch-psychopathische Einstellung mit unverkennbarem Hang zur Selbstvernichtung.
Sich und alles für Deutschland einsetzen zu wollen, muß wieder zur Normalität im Lande werden, während Feindschaft dazu erbittert verfolgt werden muß.
Wahrscheinlich wollte Herr Professor Scholz nur die Abwegigkeit der Vorwürfe gegen Björn Höcke zum Ausdruck bringen. Damit gingen wir miteinander konform. Aber das reicht noch lange nicht aus.
Der politische Schauprozeß gegen Björn Höcke steht in einer Reihe mit der politischen Verfolgung der inner~ und außerparlamentarischen Opposition durch das Regime. Wie alle Gerichtsverfahren wird das Urteil bezüglich dieses drei Jahre zurückliegenden Ereignisses im Namen des Volkes ergehen. Die Bevölkerung, die in ihrer überwältigenden Mehrheit den fälschlicherweise inkriminierten Satz zuvor nicht gekannt haben wird, ist zur Verteidigung ihres Namens gegen seinen Mißbrauch im Falle einer Verurteilung aufgerufen. Die deutsche Sprache gehört allen deutschen Muttersprachlern und kann von niemandem exklusiv mit Beschlag belegt werden. Auch Brot wurde immer schon zu allen Zeiten und von allen jedweder Gesinnung in Deutschland als Brot bezeichnet. So wird es auch bleiben.
Anlage 1
RT-DE
vom 18. April 2024
Prozess gegen Höcke startet am Landgericht Halle.
Am Landgericht Halle hat am Donnerstag der Prozess gegen Björn Höcke wegen der Verwendung von Kennzeichen verbotener Organisationen begonnen. Höcke wird vorgeworfen, bei zwei AfD-Veranstaltungen 2021 und 2023 die Parole "Alles für Deutschland", die bis zu ihrer Auflösung der Leitspruch der nazistischen SA war, ausgesprochen zu haben.
Am Landgericht Halle (Saale) fand am Donnerstag der erste Sitzungstag der Hauptverhandlung im Strafverfahrenen gegen den Landesvorsitzenden Thüringen der AfD Björn Höcke statt. Höcke muss sich für den Gebrauch eines Slogans, der stark an einen Wahlspruch der nazistischen SA erinnert, vor drei Jahren auf einer Veranstaltung in Merseburg verantworten.
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Halle wertet dies als das öffentliche Verwenden von "Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation" gemäß den Paragrafen 86 Absatz 1 Nr. 4 und 86a Absatz 1 Nr. 1 sowie nach Absatz 2 Satz 1 des Strafgesetzbuchs.
Höcke soll am 29. Mai 2021 in Merseburg auf einer Wahlkampfveranstaltung der AfD am Ende seiner etwa 22 Minuten dauernden Rede seinen Vortrag mit der Formel "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" beendet haben. Die Anklageschrift unterstellt ihm, dass er gewusst habe, dass es sich bei dem letzten Teil dieser Formel um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP gehandelt hat.
Nachdem die 5. große Strafkammer die Anklage mit Beschluss vom 06.09.2023 zugelassen und das Verfahren zunächst vor dem Amtsgericht Merseburg eröffnet hatte, hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg – auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Halle hin – mit Beschluss vom 30.11.2023 das Hauptverfahren schließlich doch vor der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Halle eröffnet.
Mit einer weiteren Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Halle vom 21.03.2024 wird Höcke zudem vorgeworfen, erneut als Redner die Parole "Alles für Deutschland" auf einer Veranstaltung der AfD in Gera am 12. Dezember 2023 verwendet zu haben.
In Kenntnis des gegen ihn wegen des Verwendens dieser Parole anhängigen Strafverfahrens und – wie es in der Anklageschrift heißt – "im sicheren Wissen um dessen Strafbarkeit" soll er dabei den ersten Teil der Parole "Alles für" selbst ausgesprochen und anschließend das Publikum durch Gesten animiert haben, gemeinsam den zweiten Teil der Parole "Deutschland" zu rufen.
Höcke selbst hat sich zum Verhandlungsbeginn nicht zu den Vorwürfen geäußert. Sein Verteidiger kündigte eine Einlassung für einen der nächsten Verhandlungstage an, sein Mandant werde dann auch Fragen der Staatsanwaltschaft beantworten. Der nächste Verhandlungstag ist für den kommenden Dienstag angesetzt.
Inzwischen hat das Landgericht im thüringischen Mühlhausen eine weitere Anklage gegen den AfD-Landesvorsitzenden wegen eines Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Hintergrund dort ist ein Beitrag von Höcke auf Telegram im Jahr 2022 nach dem tödlichen Messerangriff eines Somaliers im rheinland-pfälzischen Oggersheim.
https://rtde.site/inland/203117-prozess-gegen-hoecke-startet-am-landgericht-halle/
Anlage 2
https://www.pi-news.net/2024/04/compact-tv-alles-fuer-d-prozess-gegen-bjoern-hoecke-in-halle/