Deutschland ist kein souveräner Staat (so das BVerfGe).

in #deutsch6 years ago

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 15. März 2018 die Verfassungsklage einer deutschen Apothekerin gegen die Stationierung amerikanischer Atomwaffen auf deutschem Boden nicht zur Entscheidung angenommen und als unzulässig zurückgewiesen.

Dafür liefert das Gericht unter anderem folgende Begründung:
„Hängt die Beeinträchtigung grundrechtlich geschützter Interessen vom Verhalten anderer Personen ab oder beruht sie auf einem komplexen Geschehensablauf, so setzt die Bejahung eines Eingriffs voraus, dass der Staat diese als für ihn vorhersehbare Folge zumindest in Kauf nimmt (vgl. BVerfGE 105, 279 <300>). Ist er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gehindert, auf den Geschehensablauf Einfluss zu nehmen, kann ihm dieser verfassungsrechtlich nicht als Folge eigenen Verhaltens zugerechnet werden. Die verfassungsrechtliche Verantwortlichkeit der an das Grundgesetz gebundenen öffentlichen Gewalt, und damit auch der Schutzbereich der Grundrechte, enden daher grundsätzlich dort, wo ein Vorgang in seinem wesentlichen Verlauf von einer fremden Macht nach ihrem, von der Bundesrepublik Deutschland unabhängigen Willen gestaltet wird (vgl. auch BVerfGE 55, 349 <362 f.>; 57, 9 <23 f.>; 66, 39 <62 f.>; 140, 317 <347 Rn. 62>).“

Haben die Reichsbürger bereits das Bundesverfassungsgericht erobert?
Deutlicher kann man es ja wohl nicht ausführen: Nach Aussage des höchsten Gerichtes ist es möglich, daß auf deutschem Gebiet eine fremde Macht, unabhängig vom Willen der Bundesrepublik Deutschland, Entscheidungen trifft und Handlungen vornimmt, ohne daß von deutscher Seite etwas dagegen unternommen werden kann.
Das ist das verbriefte Eingeständnis dessen, was von Reichsbürgerseite behauptet und von offizieller Seite bisher vehement bestritten wird.
Den Kern der Souveränität eines Staates stellt die freie Selbstbestimmung über die Vorgänge auf seinem Territorium dar. Wenn Deutschland diese zentrale Befugnis abgeht, kann von Souveränität nicht die Rede sein, weil ein essentieller Bestandteil davon fehlt.

Damit steht endgültig fest, daß wir unter ausländischer Besatzung stehen. Nicht, daß diese Erkenntnis jetzt ganz neu wäre, denn dies war schon früher zahlreichen Indizien zu entnehmen; aber so deutlich wurde es bisher von offizieller Stelle noch nie zugegeben.

Interessant erscheint in diesem Zusammenhang, daß dieses bahnbrechende Urteil, das immerhin schon vor etwa sechs Wochen ergangen war, in den Systemmedien bisher kaum einen Niederschlag fand. Eine Ausnahme stellt das Regierungsorgan „Die Rheinpfalz“ dar, wo in der Ausgabe vom 28. April 2018 erstmals darüber berichtet wird. Man darf davon ausgehen, daß dort die Tragweite des Artikels nicht erkannt wurde. Dummheit führt manchmal sogar zur Wahrheit.

Was nun? Nun ja, durch diese Feststellung eines wohl aus dem Ruder gelaufenen Gerichtes haben sich die Tatsachen nicht verändert; sie wurden nur bestätigt. Die Lage ist schwierig, aber nicht hoffnungslos. Man muß die Schauspieler an ihrer Darstellung festhalten. Mit den richtigen Allianzpartnern ist dann durchaus eine Veränderung hin zur Befreiung möglich.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/03/rk20180315_2bvr137113.html
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