Deutscher Terroristenexport?

in #deutsch5 years ago (edited)

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Deutschland hat über die Jahre auf seinem Territorium jede Menge ausländischer Schwerstverbrecher angesammelt, deren Rückführung in ihre Heimatstaaten auch, wenn auch nur zum Teil, daran scheitert, daß die Herkunftsstaaten die Rücknahme verweigern.

Nun tritt der umgekehrte Fall ein. Deutsche Staatsbürger, mutmaßlich Terroristen, befinden sich auf syrischem Staatsgebiet in Gewahrsam der Kurdenmiliz. Die USA fordern Deutschland zur Rücknahme dieses Personenkreises auf unter Androhung von dessen Freilassung.

Allein im Hinblick auf die Forderung Deutschlands an andere Staaten, ihre straffällig gewordenen Bürger zurückzunehmen, verbietet sich eine kategorische Weigerung, dies auch reziprok zu praktizieren.

Das Grundgesetz bestimmt in Art. 16, Abs. 1: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.“
Daraus ergibt sich,
A) daß deutschen Doppelstaatlern die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden kann. Dazu muß man jetzt sofort alle Voraussetzungen in die Wege leiten. In der Folge entfällt dann die deutsche Verantwortlichkeit für diesen Personenkreis.
B) daß Inhaber nur der deutschen Staatsangehörigkeit auch durch im Ausland begangene schwerste Straftaten ihrer diesbezüglichen staatsbürgerschaftlichen Rechte nicht verlustig gehen.
Für den fraglichen Personenkreis in Nord-Syrien bedeutet dies folgendes:
a) Personen, die strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sind, oder denen dies zumindest nicht nachweisbar ist, muß die Einreise nach Deutschland oder in ein aufnahmebereites Drittland auf deren Wunsch hin ermöglicht werden.
b) Personen, die sich strafrechtlich relevant betätigt haben, muß ebenfalls die Wiedereinreise nach Deutschland gewährt werden bei sofortiger Einleitung der juristischen Verfolgung im Inland, falls nicht der Staat des Deliktsortes sie seiner Jurisdiktion zu unterstellen beansprucht und sie daher festhält.
Hier ergibt sich jedoch das Problem, daß sich die Betreffenden in Gewahrsam von Kombattanten - und nicht des Zentralstaates Syrien - befinden. Die Aufnahme von Verhandlungen mit diesen begegnet völkerrechtlichen Bedenken. Weder Syrien, noch die Türkei, würden dies goutieren. Es entspräche der rechtlich saubersten Lösung, diese Leute der syrischen Regierung zu überstellen und dann mit dieser die Modalitäten für das weitere Vorgehen auszuhandeln. Dem stünde nicht das Fehlen einer deutschen diplomatischen Vertretung in Syrien entgegen. Üblicherweise übernimmt nach der Schließung einer Botschaft eine deutsche diplomatische Vertretung in der Nachbarschaft deren Kernaufgaben. Denkbar wäre auch, einen anderen Staat, der diplomatisch noch in Syrien vertreten ist, um Hilfestellung im Wege der „guten Dienste“ zu bitten.
Da man aber die syrische Regierung zum Paria erklärt hat, steht man sich jetzt selbst auf den Händen. So geht einmal mehr der Schuß nach hinten los, wenn außenpolitische und völkerrechtliche Dilettanten am Werke sind.

Eigenartigerweise verfällt das Auswärtige Amt immer wieder einmal auf die kuriose Idee, sich mißliebiger Bürger durch konsularische Maßnahmen entledigen zu wollen. Schon in den 70er Jahren wurde dieser Versuch bei einem deutschen Bürger unternommen, dem die deutsche Botschaft in Südafrika die Ausstellung von Reisedokumenten verwehrte, weil man ihn nationalsozialistischer Umtriebe bezichtigte. Konsularische Maßnahmen stellen jedoch keine strafrechtlichen Instrumente dar. Auch dieser Ausbürgerungsversuch scheiterte seinerzeit letztlich vor dem deutschen Verwaltungsgericht.
Auch der Schmalspurjurist Maas versucht, diesen Holzweg erneut zu beschreiten. Der dümmste Fehler ist die Wiederholung eines bereits begangenen. Es hätte jedoch überrascht, wenn Maas diese Falle verfehlt hätte.

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/sind-das-noch-deutsche/ar-BBTLSPE?ocid=spartandhp
https://www.tagesspiegel.de/politik/trump-forderung-maas-nennt-ruecknahme-von-is-kaempfern-schwierig/24006814.html
http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/maas-zoegert-bei-is-kaempfern--166867868.html
http://www.kn-online.de/Nachrichten/Politik/Kommentar-Deutsche-IS-Kaempfer-Deutschlands-Verantwortung
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/deutsche-is-kämpfer-trump-droht-deutschland-–-maas-kontert/ar-BBTKcMh
https://www.welt.de/politik/deutschland/article188968875/Deutsche-IS-Kaempfer-Heiko-Maas-erteilt-Donald-Trump-eine-Absage.html
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Ganz genau! So ist es. Jetzt sitzen die Mittäter in der selbst aufgestellten Falle!

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