Der Souverän ist keine Farce!

in #deutsch6 years ago

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Im Falle von Sami Aidoudi fühlten sich besonders viele Ignoranten, Halbwissende und ansonsten eher Rechtsvergessene dazu berufen, an die Bindung an Recht und Gesetz zu erinnern.

Tatsache ist, daß das Volk, der Souverän, in einer Demokratie die höchste Instanz darstellt. Seinem Wohle haben alle Institutionen zu dienen.
Urteile ergehen nicht nur pro forma nach öffentlicher Verhandlung „im Namen des Volkes“. Auch die Definition der Sittenwidrigkeit stellt auf „das Empfinden aller billig und gerecht Denkenden“ ab.
Das sind klare Indizien dafür, daß der im Volke herrschenden Auffassung über das, was rechtens ist, sehr wohl Rechnung zu tragen ist. Schließlich werden viele Sachverhalte heute anders als vor 50 Jahren judiziert – und spiegeln damit das veränderte Rechtsempfinden der heutigen Bevölkerung wider.

Das Oberverwaltungsgericht hätte hier eine Güterabwägung vornehmen müssen zwischen den Interessen Aidoudis und denen des deutschen Volkes. Dabei wäre es pflichtgemäß zu einer Ermessensreduzierung auf null gekommen.
Die Sicherheit deutscher Staatsbürger wiegt schwerer als die eines ausländischen Gefährders. Käme er zurück, wären nach Angaben der Polizei 30 Beamte zu seiner Rundumbewachung erforderlich. Diese Mittel kann Deutschland fürwahr besser anderweitig investieren.

Bemerkenswert scheint hier auch, daß viele der Kritiker aus dem „bunten“ Lager einem ausländischen Staate per se Rechtstreue absprechen ohne jegliches Indiz dafür. Das ist echter Rassismus von einer Seite, deren intellektuelle und kulturelle Ausstattung weit hinter der der tunesischen Juristen zurückbleibt.

Anbei ein Kommentar zu diesem Falle, der sehr überzeugend darauf abstellt, daß der alleinige Verweis auf den Buchstaben des Gesetzes Freisler & Co im nachhinein noch einen Persilschein ausstellt.

https://sciencefiles.org/2018/08/16/das-recht-gegen-die-bevolkerung-verteidigen-aidoudi-soap-folge-11/
20150911_Asyl_Fluechtlinge_Gesetze_Rassismus_Justiz.jpg

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Da hat wohl wer noch nicht das Prinzip des Rechtsstaat verstanden...

Ja, Sie! Und mit der deutschen Grammatik klappt es auch nicht!

Gerichte sind zum Glück an Recht und Gesetz gebunden. Die Gesetze sind durch die Legislative demokratisch legitimiert. dadurch wird das Urteil im Namen des Volkes gefällt.

Aber wie ich aus ihren Beiträgen herauslese, halten sie ja nicht viel von Gewaltenteilung....

Haben sie eigentlich nicht Wichtigeres zu tun? Bereiten sie doch lieber ihren Kindern ein leckeres Frühstück zu, als solche dumpfe Meinungsmache hier zu fabrizieren.

Gewaltenteilung steht in Deutschland nur auf dem Papier. Regierungsmitglieder (Exekutive) sind zugleich Parlamentsabgeordnete (Legislative) und kontrollieren damit sich selbst. Die Besetzung höherer Richterämter erfolgt nach Parteienabsprache. Ich persönlich halte viel von Gewaltenteilung, finde sie hier nur nicht vor.

Die Bindung an Recht und Gesetz muß korrekt angewandt werden. Recht und Gesetz sind kein Automat, die das korrekte Urteil automatisch generierten. Hier erfolgte die Rechtsanwendung inkorrekt. Wie gesagt, Freisler wandte auch nur damals geltendes Recht an.

Sie schließen wohl von sich auf andere (Frühstück). Das entspricht Ihren kognitiven Fähigkeiten - nicht meinen. Offenbar haben Sie nicht nur ein Rassismusproblem (Geringschätzung ausländischer Staaten und ihre Autoritäten), sondern auch ein Genderproblem. Das ordnet Ihre Kommentare allein schon ein.
Nutzen Sie Ihre Zeit besser, um etwas zu lernen, denn Sie haben diesbezüglich reichlich Nachholbedarf.

Das Bild ist super! Wir werden gefi... wenn wir bei rot über die Ampel gehen und auf der anderen Seite werden, gegen das Grundgesetz, die Grenzen geöffnet und Terroristen und Kriminelle dürfen unkontrolliert ins Land. Und bei Verbrechen gibt's Rabatt, weil woher sollen sie es denn wissen?

Mit sciencefiles macht man fast nie etwas falsch.

"Damit wurde Roland Freisler in der ARD gerade begnadigt, denn seine Urteile haben den im Dritten Reich gültigen Gesetzen entsprochen. Und wir müssen nachträglich all die DDR-Richter begnadigen, die wegen der Anwendung von DDR-Recht nach BRD-Recht und wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung und anderer Delikte im Amt verurteilt wurden."

Ironie erschließt sich nicht allen, wie man sieht.

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