Der Globale Pakt der Vereinten Nationen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration

in #deutsch6 years ago

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Der Migrationspakt stellt schon in seiner gesamten Anlage einen Widerspruch in sich dar.
Unter einem Pakt ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Staaten zu verstehen. Als solche kommt ihm Rechtsverbindlichkeit zu.
Dieser „Pakt“ schließt jedoch in seinem Text genau diese Wirkung explizit aus und will nur eine juristisch unverbindliche Rahmenvereinbarung zur Kooperation liefern.
Die Erklärung dafür liegt auf der Hand: Käme ihm Rechtsverbindlichkeit zu, hätte er nie das Licht der Welt erblickt – und das mit gutem Grund, denn er wäre ansonsten international kaum von breiter Konsensfähigkeit getragen. Ungeachtet seiner Unverbindlichkeit, haben einige Staaten, darunter die USA und Australien, sich aus diesem Elaborat herausoptiert. Sie erachten es als unvereinbar mit ihrer staatlichen Souveränität.

Kann man seinen Entwurf, der Anfang Dezember 2018 in Marrakesch angenommen werden soll, daher einfach ignorieren und ihn als eine der vielen dem Moloch der Vereinten Nationen entsprungenen teuren Skurrilitäten verbuchen? Besser nicht!
Obwohl er keine unmittelbare Wirkung ausüben will, trifft der Migrationspakt doch einige Aussagen, die zum Teil falsch, zum Teil zumindest mißverständlich sind. Zudem erweckt er Begehrlichkeiten und nährt Illusionen. In der Folge wird er so eine Menge vermeidbarer Probleme verursachen.

Es wird richtig konstatiert, daß es schon immer Migration gab und geben wird. Ob diese jedoch wünschenswert ist, wie der Migrationspakt unterstellt, hängt von mehreren Imponderabilien und Aspekten ab.

Hier gilt es zu hinterfragen, auf wen Migration sich positiv auswirken soll:
a) auf den Herkunftsstaat, der eventuell bitter benötigte Fachkräfte verliert? Alle Entwicklungshilfe geht ins Leere, wenn in den entsprechenden Ländern niemand mehr ist, der sich in der Lage befindet, die Projekte zu übernehmen.
b) auf den Empfangsstaat? Das hängt davon ab, wer denn da kommt. Sind es hochqualifizierte Experten oder potente Investoren, sind sie stets willkommen, finden ihren Weg aber von allein und brauchen keinen Migrationspakt. Gerade sie aber werden in ihren Herkunftsländern fehlen. Sind es intellektuell Minderbegabte, Kriminelle, psychisch oder physisch Kranke, dann haben die Empfängerstaaten kein Interesse an ihnen - zumindest wenn sie über loyale, kompetente und verantwortungsbewußte Regierungen verfügen, woran es derzeit in Deutschland allerdings evident fehlt.
c) auf die Migranten selbst? Für sie noch am ehesten. Doch wenn sie sich nicht integrieren (können oder wollen) und ihrem Aufnahmeland nichts zu bieten haben, werden sie dort auf Dauer nicht gut gelitten sein. Illusionen sind schlechte Reisebegleiter.
d) auf die Gesamtlage? Man kann nicht ganze Kontinente entvölkern und andere überbelegen. Afrika ist ein Kontinent mit sagenhaftem Reichtum an Bodenschätzen, von dem Europa nur träumen kann. Die dort grassierende Mißwirtschaft, Korruption und Unterschlagung sind endemisch. Dazu kommen Interventionen von äußeren Mächten, die in der Region nichts zu suchen haben. Das Heil in der Emigration zu suchen, löst die Probleme aber nicht, denn in der Konsequenz wird das Land den in~ und ausländischen Schurken zur Ausbeutung überlassen. Im Falle von Naturkatastrophen ist zunächst die Solidarität der Nachbarn gefragt.

Schon die Prämisse erweist sich als falsch. Migration ist nur sehr bedingt begrüßenswert. Sie endet in jedem Falle als Nullsummenspiel für die beteiligten Staaten. Die erwünschten Migranten brauchen den Migrationspakt nicht; die unerwünschten aber dürfen gerade nicht durch ihn ermutigt werden. Daß Migration eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt, wie im Migrationspakt apodiktisch behauptet wird, ist unhaltbar, wenn man die Gewinnler der Migrationsindustrie außer Acht läßt. Gerade der Austausch von Ideen und Erzeugnissen über Distanzen hinweg macht die physische Präsenz als Grund der Migration heute entbehrlicher als früher.
Ziel der Vereinten Nationen müßte es sein, Migration durch Beseitigung ihrer Ursachen obsolet zu machen, nicht aber sie zu erleichtern.

Wenn der Migrationspakt die Forderung erhebt, „Bürgerinnen und Bürgern objektive, faktengestützte und klare Informationen über die Vorteile und Herausforderungen der Migration zu vermitteln, um irreführende Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmung von Migranten führen, auszuräumen“, ruft er damit zu einseitiger Einflußnahme auf die Bevölkerung auf. Objektive Information darf gerade nicht die Nachteile unterschlagen, sondern muß ausgewogen erfolgen, anderenfalls gerade darin das irreführende Narrativ besteht.

Als Ziel wird die Schaffung von Bedingungen verkündet, „die es allen Migranten ermöglichen, unsere Gesellschaften durch ihre menschlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fähigkeiten zu bereichern.“ Diese Aussage ist von solcher Absurdität, daß es schwerfällt, sie ernst zu nehmen. Besonders das Wort „alle“ bedingt das Paradoxon. Wen sollte der Analphabet bereichern? Migranten bringen das Bereicherungspotential eben mit oder nicht. In letzterem Falle vermag der Migrationspakt daran nichts zu ändern. Es darf ja wohl nicht erwartet werden, daß der Zielstaat dieses Potential erst schaffen muß.

Die Fokussierung des Migrationspaktes auf die Menschenrechte bringt den Betroffenen keinerlei Mehrwert. Sie sind durch entsprechende Normen bereits abgesichert. Daß diese in vielen Staaten noch nicht einmal ihren eigenen Staatsbürgern gegenüber Beachtung finden, steht auf einem anderen Blatt. Solange die Vereinten Nationen hier nicht dramatisch an Glaubwürdigkeit gewonnen haben (Saudi-Arabien als Mitglied des Menschenrechtsrates und Vorsitz des Frauenrechtsrates!), sollten sie sich zuerst einmal der Erledigung ihrer elementaren Hausaufgaben in dieser Hinsicht widmen. Wenn die Menschenrechte überall durchgesetzt wären, profitierten die Migranten davon automatisch. Und hierbei handelt es sich jetzt schon um verbrieftes und verbindliches Recht, vor dessen Mißachtung die Vereinten Nationen schlicht kapitulieren.

Der Migrationspakt formuliert Ziele, die zum Teil schon lange unerfüllt auf der Agenda stehen. Durch Wiederholung implementieren sie sich nicht selbst. Zum Teil enthält er Forderungen, deren Umsetzung sich außerhalb staatlichen Einflußbereiches befindet. Und natürlich werden Geber-Konferenzen bemüht, wobei schlechte Regierungsführung in den Herkunftsstaaten durch Geld nicht zu verbessern ist. Bei Naturkatastrophen liegt der Schwerpunkt nicht auf nachhaltiger Bekämpfung, sondern auf Desaster-Management. So bleiben die Probleme sicher erhalten.

Zu weiteren Forderungen des Migrationspaktes:

a) Es ist nicht ersichtlich, weshalb in einem Land geborene Migranten die Staatsangehörigkeit desselben verliehen bekommen sollten, wenn gleichzeitig das Recht der Eltern zur Weitergabe der ihren sichergestellt ist. Der Nachwuchs fällt ja nicht anonym von den Bäumen, weshalb Staatenlosigkeit kein denkbarer Fall ist.
Migranten die sich nicht ausweisen (können oder wollen), muß die Einreise verwehrt werden. Daher stellt sich die Frage von Rechten im Zielland erst überhaupt nicht. Da der Migrationspakt an sich doch die Ausstattung aller mit Identitätsnachweisen ihrer Herkunftsstaaten erreichen will, baut er hier schon für das Scheitern in diesem Punkte vor. Keine sehr ambitiöse Vorgehensweise!

b) Konzessionen hinsichtlich Einkommenserfordernissen und Sprachkenntnissen bei der Familienzusammenführung sind entschieden abzulehnen. Vielmehr muß darauf hingewirkt werden, daß Migrationswillige ihr Zielland realistisch auswählen. Hinsichtlich finanziellen und sprachlichen Potentials wird das in der Regel dann auf ein Nachbarland hinauslaufen.

c) Wenn in dem Text des Migrationspaktes stellenweise auf die „informelle“ Wirtschaft Bezug genommen wird, erscheint dies als besonders pragmatischer Ansatz zur faktischen Anerkennung von Beschäftigungsverhältnissen in der Schattenwirtschaft. Sehr interessant!

d) Selbstverständlich ist dem Vermögen von Migranten beim Zugang zu Grundleistungen Rechnung zu tragen. Weshalb sollte der Empfangsstaat diese Leistungen kostenlos erbringen, wenn die Migranten sich in der Lage befinden, dafür zu zahlen?

e) Irreguläre Migranten haben ihr Recht auf Privatheit und Freiheit ggf. verwirkt.

f) Ein sehr befremdliches Rechtsverständnis verbirgt sich hinter dem im Migrationspakt enthaltenen Postulat, nur Schlepper, nicht aber Geschleppte, sollten bestraft werden. Zur Schlepperei gehören immer zwei Seiten, ohne die sie nicht stattfindet: der Schlepper und der Geschleppte, der für die Dienste des ersteren zahlt, um sich illegalen Zutritt zu einen fremden Staatsgebiet zu erschleichen. Strafbar machen sich unzweifelhaft beide.

g) Für Migranten im Kindes- und Jugendalter kann „eine inklusive und gleichberechtigte hochwertige Bildung“ nur gewährleistet werden, wenn sie die Voraussetzungen dafür mitbringen und dies den Bildungsanspruch der einheimischen Kinder nicht beeinträchtigt.

h) Die im Migrationspakt vorgesehene Einführung von Strafrechtsnormen mit Bezug auf Migranten ist, zumal mit dem nicht justiziablen unbestimmten Begriff „Haß“ verbunden, entschieden abzulehnen. Das Strafrecht ahndet Delikte, gleich, gegen wen sie sich richten. Eine Privilegierung von Migranten ist unnötig und inakzeptabel.

i) Bei der Anerkennung „nicht formal erworbener“ Fertigkeiten ist Vorsicht geboten. Dies darf nicht dazu führen, daß Einheimische ein Medizinstudium vorweisen müssen, während der eingewanderte Medizinmann auch ohne dieses praktizieren darf. In bestimmten Bereichen ist jedoch sicher denkbar, mehr darauf abzustellen, was jemand tatsächlich respektabel beherrscht, als darauf, wofür er zwar eine Lizenz hat, es aber nur hinlänglich bewältigt. Dieses Kriterium muß dann aber für alle gelten - Migranten, wie Einheimische.

Der Migrationspakt hätte durchaus Meriten gehabt, hätte er nicht die Chance verpaßt, auf Realismus bei der Migration hinzuwirken. Migranten sind im Zweifel in einem heimatnahen Staat hinsichtlich kulturellem Hintergrund, Sprache, finanziellem Potential und Kontaktmöglichkeiten zu Angehörigen in der Heimat erheblich besser platziert als auf einem fernen Kontinent.
Auch mit einem Appell an mehr regionale Solidarität hätte der Migrationspakt eine verdienstvolle Aufgabe erfüllt.
So aber liegt hier ein völlig undifferenziertes Propagandapamphlet für Migration vor, das Chancen und Risiken einseitig zugunsten ersterer gewichtet und die Handschrift einschlägig Interessierter trägt. Die Vereinten Nationen werden immer stärker zum käuflichen Lobbyisten, der weder die Belange der Mitgliedstaaten, noch der Bürger wahrnimmt.
Dieses Papier öffnet per se zwar nicht die Schleusen zur Massenimmigration, wird jedoch durch seinen schrägen Duktus für unerfüllbare Erwartungen sorgen und von illoyalen Regimen, wie unserem derzeitigen, argumentativ bereitwillig aufgegriffen werden.

Die dagegen bisher initiierte Petition, gerichtet an den deutschen Ständigen Vertreter bei den Vereinten Nationen in New York, wird sich als zahnloser Tiger erweisen, denn bei dem Adressaten handelt es sich um einen Befehlsempfänger ohne eigene Entscheidungsbefugnis. Anders ausgedrückt: ein Apparatschik von Heiko Maasens Truppe.
Solche Aktionen sind in mehrfacher Hinsicht prekär. Sie zeigen zum einen, daß die Initiatoren die Strukturen nicht durchschauen. Das mindert von vorne herein ihr Gewicht. Zum anderen rufen sie bei den Unterzeichnern die unrealistische Erwartung hervor, auf diese Weise Einfluß nehmen zu können. Wenn diese erkennen, daß dies nicht funktioniert, löst dies Frustration aus. Schließlich sind Petitionen an sich schon widersinnig. Der Souverän bittet nicht, sondern ordnet an. So gering darf sich das Volk nicht machen. Per Petition läßt sich eine verfehlte Politik nicht korrigieren. Das geht nur durch Abberufung des Personals durch den Souverän. Danach aber ist auch dieses Papier nur noch Makulatur.

www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf
https://vk.com/@-163464132-migration-anwerbung-umsiedlung
https://www.20min.ch/schweiz/news/story/-Uno-Pakt-gefaehrdet-die-Freiheit-der-Medien--23892993
https://bayernistfrei.com/2018/10/02/migrationspakt-rhonhof/
global-compact-critics-logo.jpg

Sort:  

Die Einbringung einer Petition gegen den „Global Compact for Migration“ in den Bundestag soll durch das Sekretariat des Petitionsausschusses verhindert werden:
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/wie-man-im-deutschen-bundestag-eine-unerwuenschte-petition-behindert/

Das war doch zu erwarten und ist genau der Grund, warum der Souverän nicht bittet. Jetzt hat er sich eine Demütigung von seinen Untertanen (Bediensteten) eingehandelt. Hier wedelt der Schwanz mit dem Hund. Man bittet ja auch keinen Räuber, nicht zu rauben, sondern geht anders gegen ihn vor.

Vielen Dank für die ausgezeichnete Analyse Frau Klais!

Bruno Stubenrauch

Herzlichen Dank, Herr Stubenrauch. Immer gerne.

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