Das ist Erpressung!

in #deutsch3 years ago

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Jens Spahn arbeitet zurzeit das Strafgesetzbuch ab. Gerade beschäftigt er sich mit dem Tatbestand der Nötigung, scheint dabei aber, was bei ihm nicht überrascht, Verständnisschwierigkeiten zu haben.

Noch vor kurzer Zeit verkündete er, Vorzugskonditionen für Geimpfte stünden nicht zur Debatte. Und schon zeichnen sie sich ab. Soviel zum endlosen Thema „Lügen und Wortbrüche von Politikerlingen“, was strafrechtlich zwar (noch) nicht zu Buche schlägt, aber aufmerksam registriert wird.

Strafrechtlich relevant dagegen ist die Nötigung (Erpressung) der Bevölkerung, sich der Impfung mit unzureichend erforschten und in immer mehr Fällen todbringenden Mitteln zu unterziehen, um ihre unveräußerlichen Grundrechte wiederzuerlangen, die ihnen rechtswidrig vorenthalten werden.

Strafrechtlich relevant ist die Anstiftung der Ärzte zur vorsätzlichen Körperverletzung, ggf. mit Todesfolge. Jeder ärztliche Eingriff stellt tatbestandsmäßig eine Körperverletzung dar, die nur durch die Einwilligung des Patienten gerechtfertigt wird. Der Eintritt der Rechtfertigung setzt aber voraus, daß der Patient vor dem Eingriff allumfassend über mögliche Risiken aufgeklärt wurde. Unterbleibt diese Aufklärung, oder erfolgt sie unzutreffend oder unzureichend, entfällt die rechtfertigende Wirkung der Zustimmung des Patienten, und der Arzt macht sich durch die Vornahme des Eingriffes strafbar.
Erklärten die Ärzte den Impfbereiten in aller Deutlichkeit, daß

  • Kontraindikationen der Anwendung der Vakzine nicht hinreichend erforscht sind, wie die unmittelbar eingetretenen Todesfälle beweisen,
  • keine Studien zu mittel- und langfristig drohenden Risiken vorliegen, da die übliche 10-jährge Entwicklungsphase hier nicht eingehalten wurde und auch nicht künstlich simuliert werden kann und
  • sie als Probanden an einem Menschenexperiment teilnehmen,
    würde sich niemand für die Impfung entscheiden. Daher unterbleibt die Aufklärung in der gebotenen Deutlichkeit.

Wir freuen uns vor diesem Hintergrund über den üppigen Immobilienbestand von Herrn Spahn im nunmehr schon zweistelligen Millionenbereich. Er möge bitte weitersammeln. Das sind zwar nur Erdnüsse (peanuts) im Vergleich zu den von ihm angerichteten Schäden, aber wenigstens etwas. Er befindet sich auf dem besten Wege, sich schon bald von seinen Behausungen verabschieden zu dürfen. Das wird ihm auch nicht schwerfallen, denn bekanntlich ist man mit „Hartz“ nicht arm, wie er meint. Diese Erfahrung in der Praxis wollen wir ihm unbedingt noch gönnen.

Was die Bevorzugung Geimpfter, so sie diese Prozedur lebend und gesund überstehen, betrifft, ist Gelassenheit angesagt. Die wirtschaftliche Lage vieler Geschäfte wird ihnen keinen Spielraum lassen, auf Kundschaft zu verzichten. So gesehen, sitzt der ungeimpfte König Kunde letztlich am längeren Hebel. Nutzen Sie ihn!

https://www.dw.com/de/spahn-will-mehr-freiheiten-f%C3%BCr-geimpfte/a-57095662
https://www.dw.com/de/weiter-wirbel-um-impfstoff-von-astrazeneca/a-57091737

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