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RE: Bitcoin und Steuer bei privatem Transfer?

in #deutsch7 years ago

Die Spekulationsgeschäfte schon extra. Aber die Summe der Spekulationsgewinne.
Einfach beim Finanzamt vorbeischauen und dem Erklärbär am Schalter ein Loch in den Bauch fragen kostet nichts. Natürlich wird er nicht sagen wie man alles steuerschonend angibt. Aber er weiß wo was am Formular angegeben werden soll. Ich komme in solchen Fällen gerne mit dem ausgefüllten Formular und lasse ihn schauen ob alles richtig ausgefüllt ist.
Jährlich müssen laut Steuergesetz die Gewinne schon mitgeteilt werden. Aber wenn du heute einen Bitcoin mit Euro kaufst und weiter nichts damit tust, dann fällt keine Steuer an.

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Thanks again.
Also zusammegefasst müssen nur die Beschenkten steuer zahlen? In Ö gibts ja keine Schenkungssteuer - wie find ich da raus wie das richtig läuft und wieviel das ist?

Und wenn ich jemand online jemanden willzkürlich bezahle (zB. für eine Dienstleistung wie mit ein Computerprogramm zu schrieben, und dann 240€ in bitcoin hergeb), würdest du da also auch schauen wie der Wert deines Bitcoins ist und berechnen was du für einen gewinn gemacht hast (weil du die 0.1 BTC, die du jetzt ausgibts, zuvor billiger, also zB um 200€ bekommen hattest.)?

Ja genau, Schenkungssteuer wurde in Österreich abgeschafft. Anzeigepflicht besteht aber trotzdem . Und das innerhalb von 3 Monaten.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/79/Seite.794070.html
Auf der Seite steht nichts davon wie das besteuert ist, als ob es selbstverständlich ist daß das zur Einkommensteuer dazukommt.

Was die 0,1 btc die du bezahlt hast wert waren, ist dem FA egal. Du zahlst ja keine Steuer auf das Geld das du hergibst. Und für das Produkt das du erwirbst auch nicht. Es ist Sache des Kaufmanns die Steuer auf das Produkt aufzuschlagen, die er dann abführen muß.

Achtung, was die Bezahlung mit Bitcoins innerhalb eines Jahres betrifft: Ich kenne mich zwar ansonsten damit nicht aus, aber in dieser Präsentation https://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0ahUKEwiaj9iO9IbVAhWIDRoKHVdhCTQQFghAMAE&url=https%3A%2F%2Fbitcoin-austria.at%2Fde%2Fartikel%2Fbitcoin-steuern-oesterreich%2F20170301_Bitcoin%2520und%2520Steuerrecht_Folien.pdf&usg=AFQjCNHk8anLwSMxcZFAr6Gir_YhXmVdqA&cad=rja steht auf Folie 9-10 schon, dass das steuerpflichtig wäre und ebenso in dem Link von qeds Post, Zitat "...dass auch der Einsatz von Bitcoins als Zahlunsmittel ein Veräußerungsgeschäft darstellt...".
Und was die Taktik mit dem "Hin- und Herschicken unter Freunden" anbelangt, wäre ich vorsichtig. Lässt sich da nämlich der Vorsatz der Steuerhinterziehung nachweisen, bekommt man u.U. trotzdem Probleme...

Stimmt. Habe diese Folie mal überflogen, aber diesen Teil für mich ausgeblendet. Wenn man als Händler Bitcoin nutzt, muß man es hier auf jeden Fall genau nehmen.

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