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RE: Bitcoin und Steuer bei privatem Transfer?

in #deutsch7 years ago

Das Problem fängt schon beim Verschenken der Bitcoin im Wert von 1000 € an. Die 100 Freunde müssen die Bitcoin im Wert von 10 € die sie von dir bekommen haben versteuern, sofern sie andere derartige Geldzuflüsse haben die 440 € übersteigen. Angeben müssen sie die Schenkung, egal ob Steuer anfällt oder nicht.
Kriegst du die 100 Bitcointeile wieder zurück, was dann 2500 € wert ist, zahlst du nochmal Steuer dafür.
Sobald du Kryptowährungen untereinander tauschst, zählt das für das Finanzamt genau so wie wenn Krypto in Fiat getauscht wird.
Der beste Rat zu der ganzen Problematik die ich bis jetzt gehört habe ist, dem Finanzamt den Gesamtgewinn des Jahres anzugeben. Wenn du mal anfängst dem Finanzamt alles detailliert aufzuschlüsseln, kommst du nur in Teufels Küche. Das Finanzamt ist mit einer Schätzung zufrieden was du dieses Jahr verdient hast und folglich nächstes Jahr verdienen wirst. So kann es eine Steuervorschreibung machen die du gleich mal vorschießen mußt und das Finanzamt ist zufrieden mit dir.

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Guter Rat, Danke für die Antwort. Das heißt beim Steuerbescheinigungsbogen gibt es die option einen Gesammtverdienst anzugeben, ohne den in "Job" und "Spekulationsgeschäft" aufschließen zu müssen? Weißt du zufällig wo man zweiteres angibt, sofern es eine trennung gibt.
Und meinst du man sollte jedes Jahr die Gewinnen abgeben, selbst wenn man es nur 1 mal kauft und dann 5 Jahre liegen lässt (ohne jegliche Veräußerung)?

Die Spekulationsgeschäfte schon extra. Aber die Summe der Spekulationsgewinne.
Einfach beim Finanzamt vorbeischauen und dem Erklärbär am Schalter ein Loch in den Bauch fragen kostet nichts. Natürlich wird er nicht sagen wie man alles steuerschonend angibt. Aber er weiß wo was am Formular angegeben werden soll. Ich komme in solchen Fällen gerne mit dem ausgefüllten Formular und lasse ihn schauen ob alles richtig ausgefüllt ist.
Jährlich müssen laut Steuergesetz die Gewinne schon mitgeteilt werden. Aber wenn du heute einen Bitcoin mit Euro kaufst und weiter nichts damit tust, dann fällt keine Steuer an.

Thanks again.
Also zusammegefasst müssen nur die Beschenkten steuer zahlen? In Ö gibts ja keine Schenkungssteuer - wie find ich da raus wie das richtig läuft und wieviel das ist?

Und wenn ich jemand online jemanden willzkürlich bezahle (zB. für eine Dienstleistung wie mit ein Computerprogramm zu schrieben, und dann 240€ in bitcoin hergeb), würdest du da also auch schauen wie der Wert deines Bitcoins ist und berechnen was du für einen gewinn gemacht hast (weil du die 0.1 BTC, die du jetzt ausgibts, zuvor billiger, also zB um 200€ bekommen hattest.)?

Ja genau, Schenkungssteuer wurde in Österreich abgeschafft. Anzeigepflicht besteht aber trotzdem . Und das innerhalb von 3 Monaten.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/79/Seite.794070.html
Auf der Seite steht nichts davon wie das besteuert ist, als ob es selbstverständlich ist daß das zur Einkommensteuer dazukommt.

Was die 0,1 btc die du bezahlt hast wert waren, ist dem FA egal. Du zahlst ja keine Steuer auf das Geld das du hergibst. Und für das Produkt das du erwirbst auch nicht. Es ist Sache des Kaufmanns die Steuer auf das Produkt aufzuschlagen, die er dann abführen muß.

Achtung, was die Bezahlung mit Bitcoins innerhalb eines Jahres betrifft: Ich kenne mich zwar ansonsten damit nicht aus, aber in dieser Präsentation https://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0ahUKEwiaj9iO9IbVAhWIDRoKHVdhCTQQFghAMAE&url=https%3A%2F%2Fbitcoin-austria.at%2Fde%2Fartikel%2Fbitcoin-steuern-oesterreich%2F20170301_Bitcoin%2520und%2520Steuerrecht_Folien.pdf&usg=AFQjCNHk8anLwSMxcZFAr6Gir_YhXmVdqA&cad=rja steht auf Folie 9-10 schon, dass das steuerpflichtig wäre und ebenso in dem Link von qeds Post, Zitat "...dass auch der Einsatz von Bitcoins als Zahlunsmittel ein Veräußerungsgeschäft darstellt...".
Und was die Taktik mit dem "Hin- und Herschicken unter Freunden" anbelangt, wäre ich vorsichtig. Lässt sich da nämlich der Vorsatz der Steuerhinterziehung nachweisen, bekommt man u.U. trotzdem Probleme...

Stimmt. Habe diese Folie mal überflogen, aber diesen Teil für mich ausgeblendet. Wenn man als Händler Bitcoin nutzt, muß man es hier auf jeden Fall genau nehmen.

Einzeln aufzuschlüsseln wurde im dem Artikel aber empfohlen https://www.vlh.de/kaufen-investieren/geldanlage/bitcoin-ethereum-co-so-versteuern-sie-kryptowaehrungen.html

Wie kommst du drauf, dass ich damit in Teufels Küche komme? Also mein Plan ist zumindest alles 1 Jahr zu halten, dann wäre ich ja fein aus der Sache raus... hoffe die finden bald eine "einfache" Art das ganze zu versteuern, so macht das ja alles keinen Spaß hehe..

Na weil das ein Haufen unübersichtlicher Zahlen wird mit denen sich der Sachbearbeiter am Finanzamt nicht herumärgern will.
Aber ehrlich gesagt, was ich demnächst tun werde ist einen Steuerberater nehmen. Erstens sagt der einem wie es richtig gemacht wird ( Steuern umgehen natürlich nicht ). Und zweitens hat seine Unterschrift Gewicht. So hat man Ruhe.

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