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RE: #36 Theobald Joachim I im Recht: Gründungs- und Sitztheorie

in #deutsch6 years ago (edited)

Hallo @theobaldjoachim,
danke für diesen Post. Du hättest noch dazu erwähnen können, dass die Gründungstheorie jetzt schon bald wieder in Bezug auf britischen Ltd. gelten könnte. Nämlich wenn der Brexit wirklich durchgezogen wird und es keinen entsprechenden Deal gibt, der eine Regelung diesbezüglich enthält.

Wir haben an der Uni gelernt, dass die Ltd. schon mit einem Pfund Stammkapital gegründet werden kann. Wie kommst du auf 250 Pfund? Sind da Gebühren dabei?

Bist du eigentlich Volljurist oder ein Student wie ich?

Sort:  

Das mit dem einen Pfund hast du natürlich richtig gesehen, da hab ich mich vertan. Habs geändert ;)

Den Brexit habe ich nicht explizit angesprochen, am Ende spreche ich aber von "Gesellschaftsformen der EU Staaten". Ich ging davon aus, dass sich daraus für den Leser ergibt, dass nicht EU Staaten wie die Schweiz und ggf. Großbritannien von der Gründungstheorie nicht (mehr) erfasst werden. Bei näherem Hinsehen hätte ich das natürlich klarer darstellen können.

Ich bin Student und schreibe im Februar das 1. StEx.
Und du?

Ich bin ebenfalls Student und bereite mich auf Staatsexamen vor. nächstes Jahr ist es so weit. Ich studiere im Saarland und du?

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