Mining und das Finanzamt! - Ist das steuerfrei?

in #deutsch7 years ago

Wer selbst das Mining betreibt, der hat es leider nicht mehr ganz so einfach, wie der Hodler oder der Trader. Mining ist steuerlich etwas umfangreicher, als das normale Buy&Hold.

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Auf der Seite Finanzgeflüster habe ich einen ausführlichen Artikel über das Thema Mining geschrieben.

Hier werde ich nur die wichtigsten Punkte zusammenfassen und das sind die Folgenden:

Mining ist steuerpflichtig und eine gewerbliche Tätigkeit. Das heißt, dass jeder Coin der durch Rechenleistung erzeugt wird als Betriebseinnahme im Gegenwert zu Euro zu erfassen ist. Die Betriebseinnahme entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Gutschrift auf der Wallet stattfindet. Ab diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit die Coins in Euro umzutauschen.

Hinweis: Es gibt einige Blogger und YouTuber die behaupten, dass die Versteuerung erst im Zeitpunkt der Umwandlung in FIAT stattzufinden hat. Das ist falsch. Das Steuerrecht ist nicht auf "Geld" angewiesen, auch der Tausch zweier Wirtschaftsgüter ist ein steuerpflichtiger Vorgang, der mit dem Verkehrswerten zu bewerten ist.

Als Miner muss man ein Gewerbe anmelden. Das heißt, man meldet sich bei der Gemeinde und zeigt dort an, dass man unternehmerisch tätig werden wird. Wer Mining betreibt, der ist auch Gewerbesteuerpflichtig und muss ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € Gewerbesteuer zahlen. Diese beläuft sich im Bundesdurchschnitt auf 14 %. Im Gegenzug kann man sie aber bei der Einkommensteuer anrechnen.

Umsatzsteuerpflichtig ist man als Miner zur Hälfte, der EuGH hat entschieden, dass die Umsätze des Mining nicht umsatzsteuerpflichtig sind. In das deutsche Umsatzsteuergesetz hat dies aber noch keinen Einzug gefunden. Damit ist das derzeit noch eine problematische Situation mit dem Finanzamt. Die Kleinunternehmerregelung kann gewählt werden, ist jedoch nicht nötig, da die Umsätze steuerfrei sind. Der Nachteil ist, dass auch kein Vorsteuerabzug besteht.

Die Rechnungslegungsvorschrift beim Mining ist grundsätzlich die Einnahmenüberschussrechnung. Wer jedoch Umsätze von mehr als 600.000 € bzw. einen Gewinn von mehr als 60.000 € hat, muss eine Bilanz aufstellen.

Trotz der steuerlichen Mehrbelastung ist das Mining weiterhin eine lukrative Tätigkeit. Wer es im kleinen betreibt, der hat eine Freigrenze von bis zu 256 € als Leistungen, diese wird man aber schnell überschreiten, da eine GPU schon mehr erwirtschaftet.

Steuertipp: Wer es schlau macht, der richtet sich zwei Wallets ein, eine Betriebswallet und eine Privatwallet. Wenn dann die Coins auf dem Betriebswallet gutgeschrieben werden, dann bucht man diese sofort um. Somit hat man eine Privatentnahme getätigt. In der Folge ist man in der privaten Sphäre. Ab diesem Zeitpunkt gilt dann wieder die normale Beurteilung gem. § 23 EStG, das heißt, der Coin kann 12 Monate nach der Privatentnahme steuerfrei veräußert werden.

Weitere Informationen zum Thema Mining und die Steuer gibt es in diversen Artikeln auf Finanzgeflüster.

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Informativer Artikel ! Habe auch mal deinen Blogpost durchgelesen - Aber wenn man eine Privatentnahme durchführt muss diese ja ohnehin versteuert werden, da macht es keinen unterdchied ob man den Coin ein Jahr hält oder nicht (seitens er steigt im wert

Richtig, der "Trick" ist aber die Privatentnahme direkt nach dem Eingang auf dem Wallet durchzuführen. Um die Versteuerung der Betriebseinnahme kommt man nicht herum. Man kann aber dadurch die Versteuerung des Kursgewinns verhindern, dann nach einem Jahr die Veräußerung steuerfrei ist.

Macht es denn steuerlich einen Unterschied, ob ich meinen eigenen Miner betreibe, oder Kunde bei einem Cloud Mining Dienst bin? Danke für ein Feedback und Gruß,
Shaka

Ja und nein, je nach Vertragsgestaltung, meistens macht es aber keinen Unterschied.

Wie sieht es mit staken von Altcoins aus?

Macht keinen Unterschied.

Wird Mario Draghi genauso besteuert, wenn er "neues" Geld druckt?

Für mich ist eine Blockchain ein "Unternehmen" an sich, die eine Marktkapitalisierung hat.

Versteuerst du den Reward hier auf Steemit auch nach diesen Regeln?

Der Reward wäre genauso zu besteuern.

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