Von der New Yorker Erklärung zum Globalen Pakt für Migration [ExpressZeitung Ausgabe 19]

in #deutsch5 years ago

Liebe Leser,

Aufgrund der Aktualität möchten wir Ihnen heute einen Artikel aus unserer August-Ausgabe präsentieren. Schon damals - vor Monaten - hat die ExpressZeitung schon einem Argument den Wind aus den Segeln genommen, das erst vor wenigen Wochen von Politikern und Medien in die - ungewollte - Diskussion um den Migrationspakt eingebracht wurde: Nämlich, dass der Pakt nicht rechtlich bindend sei und daher als irrelevant für die Bevölkerung(en) zu sehen ist. Kritische Stimmen wurden und werden als Panikmacher abgetan. In nachfolgendem Artikel erfahren Sie, warum der Global Compact for Migration eben doch nicht freiwillig ist und das Argument der Unverbindlichkeit reine Augenwischerei ist.

Noch eine Anmerkung zu unserem letzten Beitrag und unserer Präsenz auf Steemit: Wir haben uns sehr über die Unterstützung und die vielen Kommentare gefreut. Neben Lob und teils durchaus konstruktiver Kritik wurden wir natürlich auch ins Lager der Verschwörungstheoretiker geworfen (Stichwort: Aluhut). Außerdem haben sich einige daran erfreut, dass der Beitrag nach Erfolg wieder runtergewertet wurde. Der Spaß sei den Verantwortlichen gegönnt, nur möchte ich Ihnen an der Stelle fairerweise den Sinn der Express Zeitung auf Steemit erklären:

Die ExpressZeitung legt es weder darauf an, durch Steemit Geld zu verdienen noch Andersdenkende zwanghaft zu überzeugen, dass wir die Wahrheit für uns gepachtet haben. Steemit ist für uns ein Service an Interessierten und gleichzeitig das Zeigen der Plattform für unsere Fans auf anderen Social Media. Wir freuen uns über Upvotes und gute Kommentare. Wir machen aber auch ohne Upvotes, Pay-outs usw. weiter ;)

Ich wünsche Ihnen nun viel Spaß, Erkenntnis und gute Gedanken mit dem folgenden Artikel!

Von der New Yorker Erklärung zum Globalen Pakt für Migration 

Die New Yorker Erklärung sieht in Anlage 2 vor, einen Prozess zwischenstaatlicher Verhandlungen aufzunehmen, «der zur Annahme eines globalen Paktes für sichere, geordnete und reguläre Migration führen wird. Der globale Pakt würde eine Reihe von Grundsätzen, Verpflichtungen und Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten zur internationalen Migration in allen ihren Dimensionen festlegen.»

Der «Globale Pakte für Migration» der UN soll weltweit grenzenloses Zuwanderungsrecht garantieren. Dieser Prozess ist jetzt in seiner letzten Phase und soll bis Juli 2018 mit allen Mitgliedstaaten ausgehandelt und vereinbart, und auf einer Regierungskonferenz unter Schirmherrschaft der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10.-11. Dezember 2018 in Marokko angenommen werden. Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu den vorbereitenden Verhandlungen über diesen Pakt und eine Beteiligung des Bundestages hat die Bundesregierung geantwortet, der Globale Pakt solle rechtlich nicht bindend und damit kein völkerrechtlicher Vertrag sein. Eine förmliche Befassung des Bundestages sei daher nicht erforderlich. Ein raffinierter Trick: Keine rechtliche Verpflichtung, aber eine demokratisch nicht legitimierte Selbstverpflichtung der deutschen Regierung, die Parlament und Öffentlichkeit mit folgendem Verfahren vor vollendete Tatsachen stellt.

Soft Law (Weiches Recht)

In der Antwort der Bundesregierung heisst es ergänzend: «Nationale Hoheitsrechte werden durch den Globalen Migrationspakt weder eingeschränkt noch übertragen. Rechtliche Verpflichtungen werden nicht begründet.» (3) Dass ein «Pakt» (lat. pactum = Vertrag), der also eigentlich ein wechselseitig bindender

Vertrag ist, doch nicht bindend, also kein Vertrag sein soll, ist für den Normalbürger nicht so leicht nachvollziehbar. Doch wird das an seinen schon geschilderten Auswirkungen, wie wir sehen werden, wenig ändern.

Ein solches Konstrukt ist dem deutschen Recht fremd. Es stammt aus dem Anglo-Amerikanischen und wird dort als «soft law» = sanftes, weiches Recht bezeichnet. Damit sind nicht-bindende, empfehlende Erklärungen oder Absprachen gemeint, die nur allgemeine Tendenzen, gewünschte Entwicklungen und Regeln enthalten. Sie werden vor allem von internationalen Organisationen (z.B. OSZE, UNO) und sonstigen internationalen Staatengruppen angewendet.

Auf Wikipedia heisst es dazu:

«Soft Law ist eine Bezeichnung für nicht verbindliche Übereinkünfte, Absichtserklärungen oder Leitlinien. Im Gegensatz zum Hard Law, zu dessen Vollzug sich die Beteiligten verbindlich verpflichten, stellt das Soft Law eine weniger strenge Selbstbindung dar, wobei dies nicht zwangsläufig Wirkungslosigkeit impliziert. […] Trotz der fehlenden formalen Bindungswirkung z.B. der Resolutionen der UN-Generalversammlung, aber auch von Erklärungen anlässlich internationaler Konferenzen oder von Beschlüssen anderer Organisationen können diese als gleichartige Willensbekundungen einer Vielzahl von Staaten zur Entstehung von Gewohnheitsrecht beitragen. Entsprechend entstand v. a. in den späten 60er-Jahren die Forderung, dass den Resolutionen der Generalversammlung eine weiter gehende Bindungswirkung eingeräumt werden sollte. Besonders in den Entwicklungsländern wurde dabei von einem rechtserzeugenden internationalen Konsens gesprochen, der zur spontanen oder sofortigen Schaffung von Gewohnheitsrecht oder so genanntem Soft Law, d. h. zumindest im Entstehen begriffenen Rechts mit Wirkung für alle Staaten (Erga-omnes-Wirkung) führe. Obwohl diese These nie von allen Staaten anerkannt worden ist, haben einzelne Resolutionen der Generalversammlung sicherlich wesentlichen Anteil an der verhältnismässig raschen Entstehung von Gewohnheitsrecht – eine These, die auch vom Internationalen Gerichtshof bestätigt wird. Darüber hinaus werden solche Resolutionen auch immer wieder zur Auslegung des zwingenden Völkerrechts herangezogen.»



Soft Law als Taktik?

Den Bürokraten der UN ist wohl klar, dass sich an einem verpflichtenden Vertrag über die Steuerung der Massenmigration eine Reihe von Staaten nicht beteiligen würde. Dafür genügt es ja nicht, dass die Eliten in den Regierungen unterschreiben, es müssen auch die Parlamente in einer öffentlichkeitswirksamen Debatte per Gesetz zustimmen, wodurch weite Teile der Bevölkerung hellhörig werden. Die USA haben die Mitwirkung am «Globalen Pakt für Migration» schon vorher gekündigt, da es ein No-Border-Programm sei, ein Pakt zur Aufhebung der Grenzen. «Amerika ist ein souveränes Land. Wir legen unsere Einwanderungsregeln selber fest. Wir hören nicht auf ausländische Bürokraten», sagte US-Präsident Donald Trump. Das gleiche kann von den osteuropäischen Staaten Polen, Ungarn, Slowakei, Tschechien und auch Österreich erwartet werden. Es würde viele Jahre dauern, bis man alle wenn überhaupt für einen solchen Vertrag gewonnen hätte.

Da bietet sich ein «Soft-Law-Pakt» als eine listige Möglichkeit an, wie die Ratgeberseite

«WikiHow» beschreibt:


«Je langsamer und kontroverser der politische Konsens zwischen verschiedenen Staaten über die Bühne geht, umso wahrscheinlicher ist es, dass Soft Law zum Einsatz kommt, um den fehlenden politischen Konsensus zu umgehen und zumindest jenen Staaten ein Fortkommen zu ermöglichen, die Interesse an der Lösung des Problems haben. Gleichzeitig kann versucht werden, andere Staaten zur Mitarbeit zu bewegen, um irgendwann einen bindenden Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten zu erarbeiten. In diesen Fällen kann mit Soft Law-Übereinkünften Zeit erkauft werden, um Unstimmigkeiten und rivalisierende Sichtweisen der verschiedenen Vertragsparteien zu klären und das Ergreifen von wichtigen Massnahmen zu fördern. Durch Soft Law-Übereinkünfte kann ein gewisser Spielraum aufrechterhalten werden, während die engagierteren Staaten weiterhin daran arbeiten können, potentielle Trittbrettfahrer-Staaten davon zu überzeugen, dass eine aktive Beteiligung in einem gemeinschaftlichen Aktionsplan durchaus auch in deren Interesse sein kann.» (4)

Auf die abseits bleibenden Länder werde ein ständiger internationaler Druck ausgeübt, der in weiterer Folge erhöht würde, «da mit der Zeit klarer wird, dass die anderen Staaten, die sich aus freien Stücken der Lösung des Problems und der gewählten Methoden verschrie-

ben haben, beginnen, jene Normen widerzuspiegeln, die für alle Länder gewollt sind.» (4) Zumal diese freiwilligen Normen durch die Praxis allmählich allgemein verbindliches völkerrechtliches Gewohnheitsrecht werden.

Dieser Soft-Law-Migrationspakt der UN ist also in seiner vordergründlichen Unverbindlichkeit keine harmlose Ideensammlung. Unter Bezug auf die allgemeinen Menschenrechte werden detaillierte Forderungen mit hohem moralischem Druck formuliert, wenn es z.B. in der New Yorker Erklärung vom 19.09.2016 heisst: «Wir erklären erneut, dass Menschen gemäss dem Grundsatz der Nichtzurückweisung an Grenzen nicht zurückgewiesen werden dürfen.» (1)

Der «Pakt» hat konkrete politische und schliesslich rechtliche Auswirkungen, die ihn in der Realität zu einem mächtigen Instrument im internationalen Recht machen. Die Unverbindlichkeit wird langsam zur internationalen völkerrechtlichen Verbindlichkeit.


Beschluss des EU-Parlaments

In der Woche vom 20. – 24.04.2018 fand im EU-Parlament eine Debatte über den im Prozess befindlichen «Globalen Pakt für Migration» der UN statt, die mit einem – wen wundert es – zustimmenden Beschluss des Parlaments endete. Darüber berichtete der Europa-Abgeordnete der AfD Prof. Jörg Meuthen in einem eigenen Video. Sie sieht, wie Prof. Meuthen zitiert, «einen Prozess zur Entwicklung eines weltweiten Steuerungssystems», «zur Stärkung der Koordinierung bei internationaler Migration» vor. Alle Länder werden dazu aufgerufen, «sich zu einer gerechteren Teilung der Verantwortung für die Aufnahme und Unterstützung von Flüchtlingen weltweit zu verpflichten». Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden ausdrücklich aufgefordert, «ihren Teil der Verantwortung anzuerkennen und zu tra­gen». Das EU-Parlament fordert «die Annahme eines weltweiten Mechanismus zur Aufteilung der Verantwortung». 

Hier wird mit dem Begriff der Verantwor­tung massiver moralischer Druck aufgebaut, als wäre der Westen für alles Elend in den Herkunftsländern kollektiv verantwortlich. (Während die in der Tat mitverantwortlichen Eliten wie US-Politiker, NATO, George Soros oder Muslimbruderschaft aus der Schusslinie genommen werden) Von einer Anklage der EU gegen diese Hauptschuldigen ward noch nichts gehört; sie gehört ja auch selbst dazu. 

  

Erzwungene Nächstenliebe ist keine Liebe 

An die weitere ethische Bedeutung von Verantwortung, an menschliche oder gar menschheitliche Solidarität kann man appel­lieren, sie aber den Menschen Europas nicht per Gesetz zur Pflicht machen. Mitleid und Nächstenliebe, die nicht frei aus dem Her­zen kommen, sondern von aussen erzwungen werden, sind keine, sondern verkehren sich in Hass und Aggression, führen also zu Auseinan­dersetzungen und letztlich zu Bürgerkriegen. Umso mehr, als grenzenlose Aufnahme ohne eigenes Auswahlund Rückweisungsrecht durch den Migrationspakt verordnet werden soll und die Menschen ohnmächtig einem «weltweiten Verteilungs-Mechanismus» von Migrantenmassen ausgeliefert wären. Das ist absurd und totalitär. 

Resettlement der EU 

Entlarvend und bezeichnend ist, dass in dem Beschluss auch das Resettlement-(Neu­ansiedlungs-)Programm der EU genannt wird, in dessen Rahmen die deutschen Re­gierenden gerade selbstherrlich über die Köpfe der Bevölkerung hinweg die Über­nahme von 10.000 Migranten aus Nordafrika zugesagt haben. (5) Denn im Grunde scheint es um eine einzige grosse Ansiedlung von Migranten und Flüchtlingen speziell in Eu­ropa zu gehen, um die europäische Bevöl­kerung zu ersetzen («Replacement-Migra­tion») und zu durchmischen (Zitate von Sutherland und de Mello, siehe S.5). So be­steht das EU-Parlament auf eine «Entwick­lung sicherer und rechtmässiger Wege für Flüchtlinge, zusätzlich zur Neuansiedlung, einschliesslich humanitärer Korridore, hu­manitärer internationaler Visa, regionaler Systeme der Neuansiedlung und anderer ergänzender legaler Wege, so dass Flüchtlin­ge Zielorte erreichen können». Flüchtlinge, womit auch Migranten gemeint sind, sollen die Zielorte, die sie ansteuern, auch wirklich auf geebneten Wegen sicher erreichen, ohne aufgehalten werden zu können. 

Planungsumsetzung und Schweigen der Medien 

Mit der «New Yorker Erklärung» vom 19.09.2016 und dem Prozess zum Abschluss des «Globalen Paktes für Migration» zum Ende dieses Jahres sind die Planungen der UN vollends zutage getreten und erreichen eine neue, erdumspannende totalitäre Dimension. Kommt dieser globale Pakt zustande, erhält jeder Migrant ein unbeschränktes Einwande­rungsrecht in den Staat seiner Wahl, und alle Staaten verlieren ihr souveränes Recht, selbst zu bestimmen, ob, wen und wieviel sie in ihre Gemeinschaft aufnehmen wollen. Es vollzöge sich ein gewaltiger Schritt der Souveränitäts­aufgabe aller Staaten unter eine UN-Welt-Go­vernance, eine Weltregierung. 

Das grenzenlose Zuwanderungsrecht und die sicheren, legalen Wege und «Korridore» in das gelobte Land würden einen ungeheuren Anreiz zur Emigration ausüben, gerade auch auf diejenigen, die bisher diesen Schritt we­gen der vielen Gefahren und Schwierigkeiten gescheut haben. Eine noch gewaltigere Völker­wanderung käme in Gang, durch die offenbar angestrebt wird, die bisherigen Völker nach Auseinandersetzungen und Kämpfen allmäh­lich aufzulösen und eine gemischte Weltbe­völkerung entstehen zu lassen. Sie würde eine einheitliche Prägung durch die anglo-ameri­kanische Massenkultur erhalten, die mit ihren weltweiten Kommunikationssystemen, ihrer Unterhaltungsindustrie und dem Reiz «einer unwiderstehlichen Mischung aus Idealismus und Egoismus» schon jetzt auf «die Jugendli­chen in aller Welt, eine geradezu magnetische Anziehungskraft» ausübt, so der US-Global­stratege Zbgniew Brzezinski (†). (6) 

Das hätte verheerende Auswirkungen auf die Weiterentwicklung der Menschheit, die ihre kulturellen Fortschritte laut Rudolf Stei­ner «nur in der individuellen Gestaltung der über die Erde hin differenzierten Völker» und in ihrer wechselseitigen Befruchtung errei­chen kann. 

Über die für die Menschheit höchst be­deutungsvollen Abläufe in der UN haben die  Mainstream-Medien bisher kaum berichtet. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Es ist das Verdienst der AfD, dass auf ihr Verlangen am 19.04.2018 im Bundestag eine Aktuelle Stun­de darüber stattfinden musste, in der zwei AfD-Abgeordnete klar gegen «eine Verlage­rung nationaler Zuständigkeiten bei der Zu­wanderung auf eine transnationale Ebene» Stellung bezogen – während alle Sprecher der Altparteien das Vorhaben verteidigten. (7) Aber auch darüber ist in der Presse kaum berichtet worden. (fassadenkratzer/tk)  



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Quellen: 

1. un.org, Resolution der Generalversammlung, verabschiedet am 19. September 2016 

2. bayern.de, Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem, Professor Dr. iur. Dr. sc. pol. Udo Di Fabio 

3. dipbt.bundestag.de, Drucksache 19/1751, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Hebner und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1499 – 

4. de.wikihow.com, Verstehen, warum Länder Soft Law anwenden 

5. heise.de, Neuansiedlung von Migranten: Deutschland erteilt Zusage für 10.000, 19.04.2018 

6. fassadenkratzer.wordpress.com, Herrschaftsmethoden des US-Imperialismus, 11.04.2014 

7. Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht 26. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 19. April 2018 

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