Achtung! Krümel für Steuerzahler
Ein wenig kryptisch, ich weiß.
Was will ich sagen?
Nun, unser Steuerberater sendet in regelmäßigen Abständen "wichtige" Steuerinfos an seine Mandanten.
Heute offensichtlich besonders wichtig und jubelverdächtig: Die Steuerberfreiung von Dienstfahrrädern!
WOW...................Krass!
Diensträder, die ab dem 1.1.2019 dem Arbeitnehmer überlassen werden, sind demnach von ihm, als dem AN, nicht mehr zu versteuern.
Prima, das sind die grossen Würfe, die ich mir von der Politik erhofft habe.
Aber nicht zu laut jubeln Freunde der Freiheit und Blockchainboys, denn die "neue Steuerbefreiung gilt nicht für solche Elektrofahrräder, die verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen sind (wie z. B. Elektrofahrräder, deren Motor auch Geschwindigkeiten über 25 km/h unterstützt). Für diese gelten die Regelungen der Dienstwagenbesteuerung [für Elektroautos] - also bei Elektrofahrrädern die neue eingeführte 0,5-%-Regelung."
Achja...und befristet ist die Steuerbefreiung auch noch. Auf drei Jahre. Also nicht das die Arbeitgeber auf die Idee kommen, nun alle AN mit Fahrrädern auszustatten und das Finanzamt keinen cent von diesem "geldwerten Vorteil" sieht. Das ginge zu weit. Das "Gemeinwohl" muss nun ja schließlich irgendwie finanziert werden. Da müssen auch die Radler ran.
"Das Einkommensteuergesetz stellt diese Nutzung seit dem 1.1.2019 steuerfrei. Die Steuerbefreiung ist auf drei Jahre befristet. Sie ist letztmals für den Veranlagungszeitraum 2021 anzuwenden sowie beim Steuerabzug vom Arbeitslohn auf Vorteile, die in einem vor dem 1.1.2022 endenden Lohnzahlungszeitraum oder als sonstige Bezüge vor dem 1.1.2022 zugewendet werden. Der Anschaffungszeitpunkt für das betriebliche Fahrrad ist unerheblich. Entscheidend ist allein die Überlassung im Begünstigungszeitraum."