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RE: was hast Du angekreuzt?
Nein, ich meine mit Zeitgeit die Entwicklung vom Bevölkerungsschutzstrafrecht zum Belohnungsstrafrecht.
Es ist keine Rache, wenn ein Totschläger oder Vergewaltiger zeitlebens aus der Bevölkerung ausgeschlossen wird, es ist effizienter Schutz der Bevölkerung.
Zeitlebens? Das ist Rache. Insbesondere wenn es nur Totschläger sind.
Und auch Vergewaltiger haben Rechte (ja wirklich!) und ohnehin ist die Tatwahrscheinlichkeit sehr gering, solald sie z.B. 60 sind. Spätestens dann ist dein "Schutz"-Argument hinfällig.
https://steemit.com/deutsch/@lennstar/die-3-4-funktionen-von-strafe-repost?sort=trending
Rache hat nichts mit Schutz zu tun. Das sind zwei völlig getrennte Funktionen von Strafe. Das hat mit Ansichten nichts zu tun, sondern mit Realität.
Warum fragst du mich das? Ich habe das nicht behauptet.
Obwohl es natürlich nicht gerade viel Recherche braucht um zu erkennen, dass Verschärfungen im Strafrecht im Normalfall von rechts kommen, gerne mit dem Wort "Lücke" verbunden.