Terminkauf und Fixkauf
Beim Einkauf von Waren kann es je nach Situation sinnvoll und wünschenswert sein, bestimmte Lieferzeiten zu vereinbaren. Wer hier jedoch keine böse Überraschung erleben möchte, sollte genau wissen, worauf er sich einlässt, also sozusagen das Kleingedruckte lesen und verstehen. Denn der Teufel steckt wie so oft auch hier im Detail. Ob ein Terminkauf oder ein Fixkauf vereinbart wurde, ist im Zweifelsfall auch juristisch relevant.
Lieferung innerhalb einer bestimmten Frist oder zu einem festen Zeitpunkt
Grundsätzlich kann man nämlich zwischen diesen beiden Varianten, Terminkauf und Fixkauf, unterscheiden. Der Unterschied liegt grundsätzlich in der Genauigkeit der zeitlichen Vorgabe.
Terminkauf
Beim Terminkauf wird ein Zeitraum für die Lieferung der Ware vereinbart. Hier gibt es wiederum zwei Varianten. Entweder lautet die Formulierung „innerhalb von …“, also zum Beispiel „innerhalb von 3 Wochen ab Kauf“. Dann hat der Verkäufer 3 Wochen Zeit, die Ware zu liefern. Er ist an keinen bestimmten Liefertag gebunden. Er muss nur sicherstellen, dass die Ware an irgendeinem Tag innerhalb dieser 3-Wochen-Frist geliefert wird.
Ähnlich verhält es sich mit der Formulierung „bis zum …“, also etwa „bis zum 30. August“. Hier wird der letztmögliche Tag der Lieferung also genau angegeben. Liefert der Verkäufer nicht innerhalb des vereinbarten Zeitfensters, hat er den Liefertermin nicht eingehalten.
Fixkauf
Beim Fixkauf sind die Spielregeln sehr viel enger. Hier wird nicht ein spätester Liefertermin festgelegt, sondern ein genauer, also etwa „Lieferung am 26. August 2017“ oder „30. August 2017 fest“. Die Lieferung muss also an genau diesem Tag erfolgen. Je nach Situation kann es sogar erforderlich sein, eine genaue Uhrzeit zu vereinbaren, also zum Beispiel „Lieferung am 26. August 2017 um 14:00 Uhr MEZ“. Wenn zum Beispiel für diesen Tag um 18:30 ein Catering angesetzt ist, wird es sinnlos, wenn die Speisen bereits einige Tage vorher oder erst am folgenden Tag angeliefert werden.
Im Übrigen glaube ich, dass - wer in die Hölle will - nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht.
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Dr. Marius Ebert, Deutschlands Schnell-Lernexperte,
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